Ich muss meinen Roller drosseln, muss ich danach zum TÜV?
Guten Tag, da ich heute meinen Führerschein bestanden habe, möchte ich alles in die Wege leiten, um meinen Roller im Straßenverkehr verwenden zu können. Da der Roller ziemlich alt ist, hat er eine Mindestgeschwindigkeit von 50km/h (laut Betriebserlaubnis). Allerdings sind mit dem Führerschein der Klasse B nur Roller erlaubt, die maximal eine Geschwindigkeit von 45km/h haben. Also muss ich ihn nun drosseln lassen (oder etwa nicht?). Muss ich danach zum TÜV fahren, um die änderung bestätigen zu lassen oder kann ich mir das Sparen?
Vielen Dank im Voraus