Ich bin Ausländer Student aus Ägypten. Als Student aus einer der dritten Länder bin ich erlaubt nur 120 volle oder 240 Teil Tage zu arbeiten um meinem Studium zu finanzieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass als Ausländer Student muss ich jährlich einen Sperrkonto mit 10,500 Euro für die Ausländerbehörde nachweisen, damit meine Aufenthalts verlängert werden.
Ich habe eine Stelle gefunden, in dem die Arbeitszeiten flexibel sind. Der Arbeitgeber hat mir angeboten als Vollzeit Werkstudent innerhalb Ferien zu Arbeiten. Während Vorlesungszeit werde ich jedoch nur als Teilzeit arbeiten.
Ich habe den §16 Aufenthaltsgesetz gelesen, aber mir ist nicht klar:
1. Wie werden diese 120 volle Tagen gerechnet in meinem Fall? In anderem Worten, wie werden diese 120 volle Tagen gerechnet, wenn ich für 5 oder 6 Monaten als Vollzeit arbeite und für 6 Monaten als Teilzeit?
2. Welche Behörde züstandig ist, diese Tage zu rechnen?
3. Was passiert, wenn ich die 120 Tage überschritte? Welche Strafe zu erwarten?