Zwei Personen sollen für ein Haushalt Rundfunk bezahlen?

3 Antworten

Wo ist er gemeldet? Wenn er bei Dir gemeldet ist, hat er nach einer Ummeldung normalerweise Post vom Beitragsservice bekommen. Darin kann er z.B. deine "GEZ"-Nummer angeben, da für den Haushalt schon gezahlt wird. Ist er bei seiner Mutter gemeldet und hat dort einen eigenen Haushalt (z.B. in einer Einliegerwohnung), muss der Rundfunkbeiträge zahlen, auch wenn er dort keine Geräte betreibt. Hat er keinen abgeschlossenen eigenen Haushalt dort, sollte es auch über seine Mutter laufen. Es muss aber aktiv werden und rückwirkend gibt es von denen auch kein Geld zurück.

https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/aendern/index_ger.html

atothentje 
Fragesteller
 26.10.2016, 12:34

Die buchen von ihm seid die das Haus haben immer wieder Geld ab, obwohl die Mutter zahlt. Das ist doch nicht sein fehler oder? Wohnhaft ist er dort nicht mehr und es gibt auch keine Einliegerwohnung. Er ist seit Juni bei mir mit gemeldet und trotzdem buchen sie weiter ab. Das kann echt nicht rechtlich in Ordnung sein.

0
Girschdien  26.10.2016, 12:35
@atothentje

Die hören nicht auf, abzubuchen, wenn man denen einmal eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Dann muss man aktiv denen die Änderungen mitteilen. Und die Einzugsermächtigung entziehen (denen und der Bank den Widerruf der Einzugsermächtigung schicken).

0
atothentje 
Fragesteller
 26.10.2016, 12:38
@Girschdien

Das haben wir alles seit Juni gemacht und trotzdem buchen sie ab. Deswegen finde ich das Ganze mega ...... Könnte man einen Beschwerdebrief reinschreiben und darin nochmal erwähnen, dass die Einzugsermächtigung seit Juni erloschen ist?

0
Girschdien  26.10.2016, 12:41
@atothentje

Rückbuchen. Das geht aber nur 6 Wochen, wenn ich mich nicht irre. Und über den Link, den ich oben gegeben habe, Änderungen mitteilen. Außerdem per Post ein entsprechendes Schreiben schicken mit Frist bzgl. der Bestätigung dieses Schreibens. Verbraucherzentrale einschalten, ggf. Anwalt. Letzteres könnte aber teuer werden... 

0
atothentje 
Fragesteller
 26.10.2016, 12:50
@Girschdien

Ok, vielen Dank für deine Hilfe. Mein Freund hat es aufgegeben und schickt denen nur noch ein Schreiben, dass sie keine Einzugsermächtigung mehr haben

0
Girschdien  26.10.2016, 12:52
@atothentje

Schreibt trotzdem eine Frist rein, bis zu derer sie das bestätigen sollen. Habt Ihr die Bank auch informiert? Falls ja, fragt noch bei der Bank nach, warum die weiterhin einziehen dürfen.

0
PatrickLassan  26.10.2016, 13:17
@Girschdien

Das geht aber nur 6 Wochen, wenn ich mich nicht irre.

Seit Einführung des SEPA-Lastschriftmandats sind es 8 Wochen.

1
percylinski  07.11.2016, 23:35
@Girschdien

wenn tatsächlich kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, kann die Abbuchung 13 Monate zurückgegeben werden.

0

Mit einer freundlichen und schriftlichen Mitteilung unter Angabe aller Beitragsnummern und Vorlage der Meldebescheinigung wird vom Beitragsservice eine relativ zügige Reaktion kommen. Bankverbindung mitteilen und auf die Rückerstattung warten.

wie kommst du darauf das er für das haus seiner mutter zahlt? er nimmt einen zettel und schildert den ganzen vorgang und bittet um rückerstattung der kosten ab da wo seine mutter den beitrag für ihre wohnung zahlt.

könnte es ehr sein, dass er den beitrag für die neue wohnung zahlt, in der er jetzt wohnt? wer zahlt dort den beitrag?