Gebühr für Erlass eines Zwangsgeldes bei Wegfall des Zwangsgeldes

Hallo.

Nehmen wir mal an, eine Person zieht 2012 von einem Bundesland (z. B. Saarland) ins benachbarte Bundesland (z. B. Rheinland-Pfalz.). Die Person will ihren PKW nun uund fordert deshalb von der Bank, bei der das Auto finanziert ist, den KFZ-Brief an. Die Bank weigert sich (aus Gründen die hier nicht näher erläutert werden können) jedoch den Brief herauszugeben. Selbst der treuhänderichen Zusendung an die zuständige Zulassungsstelle lehnt die Bank ab.

Der Landkreis des neuen Wohnorts fordert die Person kurze Zeit später auf, sein Fahrzeug umzumelden. Diese teilt der Zulassungsstelle umgehend mit das dies wegen der Verweigerung der Bank nicht geht, er es jedoch gerne machen würde.

Nach etwas längerer Zeit erlässt der Landkreis ein Zwangsgeld in Höhe von 75,00 €.

Es entstehen Kosten für den Erlass von 27€.

Nun ist auch ein Rechtsanwalt eingeschaltet, der der Zulassungsstelle auch immer wieder mitteilt, dass der Brief nicht herausgerückt wird.

Im Februar 2015 steht dann der Vollstreckungsbeamte des Landkreises vor der Tür und möchte das Zwangsgeld vollstrecken.

Diesem erklärt die Person nun wieder den Sachverhalt und der Beamte sagt, er wolle sich das ganze mal ansehen.

Nach 3 Tagen erhält die Person ein Schreiben der Zulassungsstelle in dem steht, das er seit dem 01.01.2015 sein Auto nur mit dem KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist es glaub ich) ummelden kann, wenn er das Kennzeichen behält. Dann wäre auch das Zwangsgeld hinfällig.

Dieses wird von der Person umgehend erledigt.

Heute nun steht erneut ein Vollstreckungsbeamter vor der Tür. Dieser will jetzt die Gebühren für den Erlass des Zwangsgeldes eintreiben.

Muss die Person zahlen, obwohl sie ja die ganze Zeit eigentlich das machen wollte wozu sie gezwungen werden sollte, nur weil die Bank den Brief nicht herausgerückt hat?

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Ja, die Kosten für das Zwangsgeld muss beglichen werden. Eventuell kann man diese Kosten bei der Bank anfordern?!

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Vielleicht hat der Postbote sein Kreuz an der falschen Stelle gemacht=!

Ich würde den Verkäufer kontaktieren.

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Er muss auch gar nicht kommen und könnte dein Konto/Gehalt sofort pfänden.

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Schreib einen Brief an den Beitragsservice und leg die

Nachweise vom Jobcenter dazu. Der Beitragsservice ist jedoch nur an der
"Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und
Deutschlandradio" interessiert. Wenn du diese also noch alle hast, leg
sie bei und bitte um rückwirkende Beitragsbefreiung und Überweisung auf
dein Konto.

Frag in deinem Schreiben nicht, "ob die Möglichkeit besteht..."
sondern lass es wie eine Aufforderung aussehen: "anbei übersende ich
Ihnen die Bescheinigung ... und bitte um umgehende Erstattung der
bereits gezahlten Rundfunkbeiträge, da ein Grund zur Beitragsbefreiung
vorgelegen hat."

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Die Frage mit der Barzahlung gefällt mir!

Ich habe die Lösung:

1. Beitrag einfach nicht zahlen

2. warten bis der Vollstreckungsbeamte/die Vollstreckungsbeamtin vor der Tür steht

3. Ihm/ihr den Beitrag nebst Säumniszuschläge und Kosten in bar zahlen

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Kulanzhalber wird der zu viel gezahlte Beitrag zurückerstattet, wenn du die Meldebescheinigung mitschickst und die Beitragsnummer des Zahlenden angibst.

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Brief mit der Kopie des Bescheides an die GEZ und um Rückerstattung bitten.

Befreiungsantrag nicht vergessen!

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Mit einer freundlichen und schriftlichen Mitteilung unter Angabe aller Beitragsnummern und Vorlage der Meldebescheinigung wird vom Beitragsservice eine relativ zügige Reaktion kommen. Bankverbindung mitteilen und auf die Rückerstattung warten.

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Eher die Rentenversicherung.

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Den Test kann man auch beim Optiker machen.

Ist es nicht so, dass die Krankenkasse eine neue Karte schickt, sobald die alte ungültig/angelaufen ist?


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Ich hab mal gelesen, dass man Handtücher die fusseln mit Essig waschen soll. Der Essig würde die Fusseln binden, ob das auch bei einem Schal funktioniert?!

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Wenn der Beitragsservice mehr haben möchte, hätte er das in dem Schreiben vermerkt.

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