Bin ich verpflichtet GEZ zuzahlen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Pro Wohnung - nicht pro Haushalt - muss einmal der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Da das deine Mutter entgegen deinen Erwartungen nicht gemacht hat, darf sich der Beitragsservice an dich wenden. Denn jeder volljährige Bewohner der Wohnung ist grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet, aber es muss eben nur einmal gezahlt werden.

Unter gewissen Umständen kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das geht auch 3 Jahre zurück. Aber du müsstest z. B. Empfänger von BAföG oder BAB sein, damit du den Antrag stellen kannst. Nach deinen bisherigen Angaben hast du aber keinen Befreiungsgrund.

Die einfachste Lösung wäre natürlich, wenn deine Mutter sich auch für die Vergangenheit schnell freiwillig anmeldet und die Schulden bezahlt. Dann kannst du mit der Angabe, dass du bei ihr in der Wohnung wohnst und sie bereits zahlt - dazu musst du ihren Namen, Adresse und ihre 9-stellige Beitragsnummer angeben - dich freistellen lassen.

Klappt das mit deiner Mutter nicht, so musst du zahlen. Aber du hast zumindest einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass sich deine Mutter hälftig an den Kosten beteiligt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es muss 1x pro Haushalt gezahlt werden, alle Bewohner des Haushalts sind dafür gesamtschuldnerisch verantwortlich bedeute also wenn einer nicht zahlen will muss halt der andere zahlen.


nichtsodeintyp 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 10:44

Ich dachte nur wenn ich nicht ein Studium oder ähnliches absolviere wäre es gesamtschuldnerisch

Natürlich ist in allererster Linie Deine Mutter verpflichtet, und die GEZ sollte sich an sie wenden!

Wenn du nicht Studieren würdest oder in Ausbildung wärst würdet ihr als ein Haushalt gesamtschuldnerisch haften. Bedeutet, jeder aus dem Haushalt könnte zur Zahlung herangezogen werden. Da bei dir jedoch Befreiungsgründe vorliegen sollte es ausreichen, dass du entsprechende Nachweise vorlegst und die Forderungen dann nur wieder an deine Mutter gerichtet werden.

Wenn du nachweisen kannst, dass bei dir Befreiungsgründe vorliegen, musst du nicht zahlen und der Beitragsservice würde sich wieder an deine Mutter wenden.