Kann man hier von unterlassener Hilfeleistung sprechen?

Hallo,

ich hatte mich am wochenende als ich spaet abends in den keller ging die waesche fuer den naechsten morgen einzuprogrammieren ausgesperrt und war leider im shirt und schlafhose runter geflitzt (unser treppenhaus liegt im freien). Mein freund war zu dem zeitpunkt ca 35km entfernt in einem casino und hatte sein handy nicht bei sich. Die mitarbeiter im casino duerfen keine auskuenfte ueber ihre gaeste gaben, datenschutz, das weiss ich. Ich rief dann dort an und bat die dame am telefon, ohne mir auskunft zu geben ob er ueberhaupt dort sei, ihm einfach etwas auszurichten nachdem ich aufgelegt hab. Also ohne mir zu sagen ob er sich dort befindet, ihm meine nachricht weiter geben. (Fuer den fall dass mein freund heimlich zockt, koennte er dann ja einfach behaupten, er war nie dort). Ich erklaerte der dame die situation und beschrieb ihn und flehte sie an es ihm auszurichten. Dann legten wir auf und ich wartete vor der tuer auf ihn. (Die nachbarn meines vertrauens waren nicht daheim und der andere nebenan ist so ein typ der immer die frauen eklig anglotzt, zu dem wollt ich nicht).

Dann muss ich eingeschlafen sein? Am naechsten morgen um halb 5 fand mich mein freund bewusstlos vor unserer tuer und konnte mich kaum aufwecken. Ich kam ins krankenhaus mit einer unterkuehlung, erinnere mich in bruchteilen.
Er war bis ladenschluss um 4 im casino und kam dann erst heim, weil die dame es ihm nie ausgerichtet hat. Er fuhr vorhin noch mal hin und kam eben nach hause. Er hatte die besagte dame heute auf tag schicht erwischt und stellte sie zur rede. Sie gab zu, dass ich sie angerufen habe und sie es ihm fuer extra nicht ausgerichtet hat, weil sie ihn nicht "belaestigen" wollte beim spielen.

Ich bin stinke sauer, mein freund sagt ich solle sie anzeigen. Geht das, oder habe ich kein recht darauf hilfe von ihr zu erwarten?

DANKE

Casino, Recht, Gesetz, ausgeschlossen, Unterkühlung
Hat sie mit der Aussage „In einem bestimmten Alter sollte man Aufhören kitschig Sachen zu machen aufhören" obwohl es mir weiterhin Spaß macht?

Hallo, bei dieser Frage muss ich etwas ausholen da es mehrere Auseinandersetzungen gab mit meiner Familie über dieses Thema und auch muss ich etwas über mich erzählen.

Ihr müsst wissen seit dem ich schon ein kleines Kind war, war ich ein großer Fan von Animation Serien und auch hatte ich sehr früh Videospiel Konsolen. Und wie viele Mensch war ihre erste Konsole eine von Nintendo. Mit dem Unterschied das ich mit Nintendo aufgewachsen bin und auch immer bei Nintendo geblieben bin da ich die Spiele Serien wie Mario, Zelda, Splatoon oder auch Animal Crossing sehr Feier. Besitze auch die letzten 3 Nintendo TV-Konsolen also Switch, Wii und Wii U. Auch einige Handhelds. Und benutze alle Konsole auch eigentlich gleich viel da ich sehr viele schöne Kindheitserinnerungen hatte. Und auch wie am Anfang gesagt Animation Serien wie Phineas und Ferb, Angelo oder auch Spongebob kucken ich mir als 16 Jähriger auch immernoch regelmäßig an da wie auch bei Nintendo sie mich an eine unbeschwerliche Zeit erinnern haben. Das ist dass was ihr über mich erfahren solltet.

Ich und meine Familie gehen jedes Jahr in Italien in den Sommerferien da meine Mutter, Vater und meine Geschwistern dort geboren sind. Ich leider in Deutschland. Dieses Jahr bin ich mit meinem Vater und mit der Freundin meines Vaters nach Sizilien gefahren weil meine Mutter vor einigen Jahren sich mit meinem Vater getrennt hat. Und leider besitzen wir in Italien leider kein WLAN-Router. Deswegen hatte ich begrenztes datenvolumen auf mein Handy und konnte schwer meinen Hobbys die ich oben genannt habe nachgehen. Aber es gibt da dennoch ein Fernseher und dort lief an einer Bestimmte Uhrzeit jedes Mal Spongebob und habe es mir immer wieder angekuckt. Die Freundin meines Vaters kuckte mir bei Spongebob kucken zu und hat mich angesprochen wieso ich mit 16 noch Spongebob kucken. Ich erklärte ihr das mir Spongebob einfach Spaß macht zu kucken und eigentlich die ersten drei Staffeln von Spongebob nicht nur für Kinder sind. Da die Jokes zbs. auch Erwachsene ansprechen. Sie meinte aber das es für Kinder ist und ich sogar aufhören sollte mir sowas anzukucken. Dies war die erste Auseinandersetzung.

Gestern gab es die 2 Auseinandersetzung mit dem ungefähren gleichen Thema. Da ja bald Weihnachten ist habe ich mir von der Freundin meines Vaters Amiibos gewünscht. Für diejenigen die nicht wissen was Amiibos sind, Amiibos sind so Figuren von Nintendo Charaktere die ein NFC-Leser habe die man auf der Wii U, 3DS und Switch scannen kann um exklusive Belohnungen zu erhalten. Und ich habe ihr den Wunsch geäußert dass sie mir das schenken kann. Darauf meinte sie dass ich zu alt dafür bin, diese Figuren für Kinder sind und so weiter. Ich erklärte hier dass der hauptzweck der Amiibos das Sammeln ist und ich finde es gibt zu allem KEIN Alter wo man mit etwas aufhören soll was kitschig ist. Vor allem wenn es dir Spaß macht solltest du es einfach machen. Das ist mein Standpunkt zu Sowas. Sie hat es aber immer abgestritten.

Freizeit, Spaß, Familie, Nintendo, Recht, Auseinandersetzung
Mit welcher Frequenzbewertung sollte ich die Lautstärke meiner Nachbarn wegen Lärmbelästigung messen? Mit "dB(A)" oder "dB(C)"?

Hallo, ich habe mir ein Schallmessgerät zum Messen der Lautstärke meiner Nachbarn wegen Lärmbelästigung besorgt. Mit dem Gerät kann man zwei Frequenzbewertungen Messen: dB(A) und dB(C). Ich frage mich jetzt, mit welcher der beiden Bewertungen ich die Lautstärke messen sollte - dB(A) oder dB(C)? Weil die störenden Geräusche sind meistens sehr dumpf (also in sehr niedriger Frequenz) und werden von der dB(A) Messung gar nicht registriert, da das Gerät allgemein erst ab 30dB misst. Bei der dB(C) Messung wird aber irgendwie durchgehend um die 40dB gemessen, obwohl es komplett still ist. Von daher bin ich mir nicht sicher, ob ich dB(C) dafür überhaupt nehmen kann, weil alles über 30dB gillt ja schon als Ruhestörung und das wäre ja bereits überschritten, wenn es komplett still ist. Und bei dB(A) bin ich mir ja wie gesagt wiederum nicht sicher, ob die Geräusche überhaupt registriert werden, weil das Gerät wenn der Nachbar Geräusche macht keine Geräusche über 30dB registriert (es zeigt dann nur "lo" an, da es erst ab 30dB misst und nichts darüber registriert).

Außerdem wollte ich fragen, ob es egal ist, von wo man die Lautstärke wegen einer Lärmbelästigung misst, also ob man das Messgerät auch ganz nah an die Wand halten kann?

Audio, Wohnung, Recht, Lautsprecher, Gesetz, Lärm, Akustik, Geräusche, Jura, Lärmbelästigung, Nachbarn, Physik, Ruhestörung, Schall, Sound, Störung, Akustiker, Dezibel, Frequenz, Lautstärke, Ruhezeiten, Schallwellen, zimmerlautstaerke
Darf die Lehrerin das denn?

Ich war die letzten 3 Monate krankgeschrieben und nicht in der Schule. Als ich heute in Deutsch saß, kam die Lehrerin gleich zu Unterrichtsbeginn zu mir und hat mich gezwungen einen Test zu schreiben. Zu dem meinte sie, dass sie den Test auch in jedem Fall bewertet. Dazu hat sie mir gesagt, dass sie am Ende des Unterrichts eine mündliche Leistungsabfrage mit mir machen wird und diese auch auf jeden Fall bewerten wird. Ich habe von vornherein deutlich gemacht, dass ich auf keine der Fragen zu dem bestimmten Thema antworten kann, weil ich mich noch nicht vorbereiten konnte und weil ich nicht einmal wusste, dass sofort 2 Tests anstehen - unangekündigt, in einer Unterrichtsstunde.

Ich habe vorgeschlagen, dass ich mich in der ersten Stunde erstmal erkundige, welcher Unterrichtsstoff für den nächsten Test im Deutschunterricht relevant ist, um mich dann ordentlich auf den Test vorbereiten zu können. Sie hat das aber sofort abgelehnt.

Logischer Weise habe ich nichts auf's Testblatt geschrieben, weil ich überhaupt nichts dazu wusste - meinen Namen hat sie 'netter Weise' schon draufgeschrieben. In der mündlichen Abfrage konnte ich auch nicht auf die Fragen antworten. Als der abgefragte Stoff behandelt wurde, war ich krankgeschrieben und hatte andere Sorgen.

Jetzt hat sie mir daher gleich zwei 6en verpasst.

Darf sie das überhaupt?

Was kann ich tun?

Test, Deutsch, Lernen, Schule, Bewertung, Noten, Recht, Lehrerin, Schulsystem, Benachteiligung
eBay Verkäufer verweigert sich den Arikel zu versenden?

Hallo community,

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe letztens auf eBay einen Valorant Account für 42,50 Euro gekauft. Der Verkäufer hat den Artikel zu einem Startpreis von 1,00 Euro eingestellt. Ich habe den Artikel als Höchstbietender ersteigert und, den Artikel 4 Tage später bezahlt. Der Verkäufer meinte daraufhin, dass er mir die Login Daten in einem Paket zustellen würde und dieses bereits abgeschickt habe. Ich habe Ihn daraufhin gefragt, ob er mir die Login Daten ebenfalls als eBay Nachricht schicken könnte. Er meinte: Wenn Sie die Überweisung zurückziehen und dann per PayPal bezahlen können wir das gerne machen und wir machen das dann unter uns aus. Ich meinte nein dass ist so ok. Ich habe daraufhin auf mein Paket gewartet, welches aber nicht ankam. Daraufhin habe ich ihm geschrieben, dass der Artikel immernoch nicht angekommen ist und, ob er mir die Daten nicht einfach als eBay Nachricht schicken könne. Daraufhin habe ich 4 weitere Tage auf eine Antwort warten müssen. Daraufhin habe ich dann eine Anfrage eröffnet und dem Verkäufer geschrieben, dass mir klar ist, dass er mit dem gebotenen Preis nicht zufrieden ist und mir deswegen bitte einfach das Geld zurücküberweisen soll. Nach weiteren 3 Tagen habe ich Ihm geschrieben, er soll mir jetzt das Geld überweisen sonst müssen wir das mit der Polizei regeln. Daraufhin antwortete er mir nach wenigen Minuten, dass er das Geld schon zurücküberwiesen habe und den Account nicht verkaufen wird, da er inzwischen niedriger eingeranked worden sei. Ich habe aber immernoch keine Überweisung bekommen und teile Ihm dies mit und dass der Rank des Accounts mir egal seie.

Nun habe ich den Artikel vor knapp 3 Wochen gekauft und immernoch weder Artikel noch eine Rückerstattung erhalten.

Was soll ich eure Meinung nach nun tun? Und steht mir der Artikel rechtlich zu?

Vielen Dank schon mal für Antworten im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Betrug, Recht, Gesetz, Gaming, eBay Betrug, Kauf
FOS Bayern - Fehltage im Praktikum nacharbeiten?

Sehr geehrte Community,

ich besuche die FOS-BOS in Bayern - Fachrichtung Internationale Wirtschaft. Zu Beginn meines Praktikums erkrankte ich am ersten Tag leider an Fieber (Corona-Verdacht, auch wenn die Tests negativ waren), zog ihn aber schmerzlich durch und fiel folgerichtig die restlichen vier Tage der Woche aus (mit ärztlichem Attest).

Nun informierte mich mein Fachbetreuer mittels E-Mail, dass er doch möchte, dass ich beispielsweise morgen, am Buß- und Bettag (Feiertag für Schüler in Bayern) in meinen Betrieb gehen und einen Tag nacharbeiten solle. Jedoch habe ich diesbezüglich zwei Arzttermine und antwortete ihm, dass es nicht ginge. Daraufhin meinte er, müsse ich in den Weihnachtsferien mindestens zwei Tage nacharbeiten.

Er meinte, es bestünde eine Pflichtanzahl an Tagen, die man im Praktikum ableisten müsse (laut meiner Recherche sind aber 15 entschuldigte Fehltage ohne Weiteres erlaubt) und im Falle von weiteren Krankheitstagen möchte er prophylaktisch damit diesen vorbeugen.

Nun ärgere ich mich insbesondere deswegen, weil man für eine Krankheit, für die man keine Mitschuld trägt, in gewisser Art und Weise bestraft wird. Entsprechend überlege ich ernsthaft, Beschwerde beim Direktor einzureichen.

Ist dies aber überhaupt rechtens? Ich war vom Arzt krankgeschrieben und faktisch wirklich krank. Gerade auch in Corona-Zeiten sollte man besonders bedacht mit grippalen Effekten umgehen (zumal es ja nur vier Tage waren).

Vielen Dank für Eure Antworten!

Ferbie333

Recht, Krankheit, Bayern, Fachoberschule, nachholen, Praktikum, Attest, Fehltage Schule
Trennung? Unterhalt? Mindestsockel für meinen Verbleib?

Hallo zusammen! Ich bin seit 22 Jahren mit meiner Frau zusammen und über 15 Jahre verheiratet. Es gibt zwei gemeinsame Kinder (13 und 8 Jahre alt).

Meine Frau hat gestern gesagt das sie sich vorerst trennen möchte, Abstand von mir braucht etc. Ich bin aus der gemeinsamen Wohnung gegangen um Konflikten aus dem Wege zu gehen da ich ihr den Freiraum und die Zeit geben möchte um klar zu kommen. Es steht noch nicht fest ob es tatsächlich zu einer endgültigen Scheidung kommen wird aber derzeit ist die Lage nun erst mal so wie sie ist. Ich habe mich noch nie mit diesen Dingen befasst vorher.

Meine Fragen wären:

1.) Welcher Sockel bleibt mir für meinen Mindestverbleib? Ich habe die letzten 12 Monate ein Durchschnittsnetto von 2276€ gehabt. Ab welchen Tag ist der Unterhalt überhaupt fällig? Meine Frau hat auch ein Einkommen in Höhe von ca. 1600€ netto so dass ich wohl nur für die Kinder zahlen muss???

2.) Meine Frau sagte mir, dass Sie einen "Unterhaltsvorschuss" beantragen wird. Dieser wird doch aber nur gezahlt, sofern ich nicht zahlungsfähig wäre oder? Muss dieser dann zurückgezahlt werden wenn bei mir nichts oder zu wenig "zu holen" ist wenn sich meine Situation wieder verbessert oder wir sogar irgendwann einmal wieder die eheliche Kurve bekommen sollten wie oben erwähnt?

3.) Ich habe auch gelesen, dass bestimmte Dinge auf meinen Mindestverbleib angerechnet werden können. Es gibt zb. auch ein AG-Darlehen welches ich habe und noch mtl. zurückgeführt werden muss.

4.) Steht mir sonst noch etwas an Unterstützungen zu? Weil ich denke das nicht mehr viel von meinem Lohn über bleibt?

Hinzu kommt noch, dass ich mich noch bis 06/2023 in der Wohlverhaltensphase befinde (Insolvenz) und dann die Restschuldbefreiung erhalte.

Über Antworten würde ich mich freuen dann ich habe tatsächlich keine Ahnung was auf mich zukommen wird in nächster Zeit.

Recht, Unterhalt, Familienrecht, Trennung
Bin ich im Recht, stellt der Hund eine Nötigung dar?

Der Hintergrund zu meiner Frage:

Ich wohne in einer sehr ruhigen Gegend, eine Seitenstraße mit Zehn Mietshäusern, kleine Gärten dazu, alles ruhig.

Nun sind neben an neue Nachbarn eingezogen. Mit Hund. Ich habe keine Ahnung was dieser Hund für eine Art ist, ob "Listenhund" oder nicht. Aber das Tier hat Muskeln (Also sehr deutlich sichtbare, das jeder Hund Muskeln hat ist mir ja bewusst) und sieht nicht wie ein "Schoßhund" aus, die Lefzen sind dauernd am geifern und leise ist das Tier leider auch nicht.

Ich gebe zu, ich habe Angst vor fremden (!) Hunden, wenn ich das Tier und vor allen die Besitzer kenne, gibt es da kein Problem. Aber sobald dies nicht der Fall ist, gehe ich lieber auf großzügigen Abstand. Das liegt an einen prägenden Erlebnis in meiner Jugend.

Nun hat mein Zuhause ein Vordach und der neue Nachbar lässt seinen Hund wie selbstverständlich darunter liegen. Leider hat dieser Nachbar auch mitbekommen das ich mit seinen Tier keinen lockeren Umgang pflege und das nutzt dieser nun aus. Er schickt das Tier absichtlich auf mich zu, und mehrmals am Tag liegt es vor meiner Türe (!)

Ich habe daraufhin einen Brief verfasst, gekürzt und Sinngemäß steht darin; Das ich mehrmals gebeten habe das Tier von mir fern zu halten, ich deutlich gemacht habe das ich mich unwohl in der Nähe des Tieres fühle und ich nicht will das dieses mich durch z.B. zu plötzliche schreckhafte Bewegungen als Bedrohung wahrnimmt (das Tier ist ein Brocken, ein Biss würde bestimmt schmerzhaft enden) Und das ich wenn es sich auf meinen (gemieteten) Grundstück aufhält es von der Polizei endfernen lassen werde.

Ich wurde daraufhin ausgelacht, "das Tier mag mich so" "sucht meine Nähe" ob ich Angst vor der "Knutschkugel" hätte? (Ich bin über 2 Meter groß und die "Knutschkugel" reicht mit dem Kopf fast an meine Hüfte) Verbessert hat sich die Situation dann ehr nicht. Deswegen habe ich dann meine Drohung wahr gemacht.

Nun stand der Nachbar weinend vor mir, wie ich ihn sowas antun konnte? Wenn ich was gesagt hätte dann hätte er das Tier rein genommen (Der Brief und mein häufiges bitten, er dachte ich mache "scherze" er konnte sich nicht vorstellen das ich mich wirklich gestört fühle...) Er hat Angst das er seinen Hund abgeben muss, ich wäre an allem Schuld.

Wie seht ihr das? Habe ich übertrieben? Oder ist der Kerl einfach unfähig einen Hund zu halten (und zu erziehen)?

Hätte genau so gehandelt, der Typ ist bekloppt! 53%
Du bist doof, das arme Tier 26%
Ich will was anders sagen... 21%
Recht, Hundeerziehung

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