Sollten Beamte streiken dürfen?

Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen

Nein 80%
Ja 20%

6 Antworten

Jein - einerseits gehört das fehlende Streikrecht zwar zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums, andererseits gehen die Dienstherren aber immer öfter nach Gutsherrenart mit den Beamten um und nehmen selbst Verfassungsbrüche in Kauf, sind sich dabei aber nicht zu schade, nur den Beamten die rechtswidrig verweigerten Leistungen nachzugewähren, die dagegen geklagt haben, verstoßen damit also gegen die - ebenfalls zu den Grundsätzen gehörenden - Pflichten zur Fürsorge und amtsangemessenen Alimentation; der Klageweg ist da oft einfach zu aufwändig und langatmig.

Nein

Das Streikverbot ist einer der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und ergibt allein schon daraus, dass Beamte nicht in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

Das Beamtenrecht ist nach Art. 33 Abs. 5 GG unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Das Streikverbot soll die Handlungsfähigkeit des Staates sicherstellen. Nicht auszudenken, wenn in der gesamte öD inkl. Zoll, Polizei, Berufsfeuerwehr und Justiz geschlossen Streiken würde. Hier nur ein paar Beispiele dafür:

  • Straftäter kommen frei, weil eventuelle Fristen verpasst werden.
  • Häftlinge in den JVAs würden nicht bewacht werden.
  • die einheimische Wirtschaft würde vor Produktpiraterie nicht geschützt werden, und der Import von anderen illegalen Waren könnte massiv zunehmen.
  • Die Strafverfolgung wird nicht aufgenommen.
  • die Berufsfeuerwehr würde bei Einsätzen nicht ausrücken.
  • Sozialleistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Hartz IV) würden nicht ausgezahlt werden.
  • Schulen wären komplett geschlossen.
  • Vollstreckungstitel würden von Gerichtsvollziehern nicht durchgesetzt werden.
  • Sämtliche Bürgeranträge würden nicht bearbeitet werden.

Es bedarf einer zuverlässigen Verwaltung, damit der Staat in allen Bereichen zu jeder Zeit handlungsfähig bleibt. 

Den Tag, an dem Beamte streiken (dürfen), möchte ich nie erleben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst
Ja

aber erst dann, wenn die vielen Vorteile der Beamten gestrichen sind und sie wie jeder andere Arbeitnehmer behandelt werden (Lohnsteuer, Krankenversicherung. Rentenbeiträge usw.).

Ausgenommen Beamte mit hoheitlichen Aufgaben - die sollten nie streiken dürfen.

YvonneM2508  03.05.2023, 17:47

So viele Vorteile gibt es für Beamte gar nicht mehr, und wenn sind die meisten nicht mehr exklusiv für Beamte, sondern auch für Angestellte im öD.

Was die LSt angeht, werden Beamte wie alle anderen Arbeitnehmer auch behandelt. Da findet der Beamtenstatus keine Berücksichtigung.

Was die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung angeht, ist ohne Abschaffung des Beamtentums und Grundgesetzänderung nichts zu machen. Mal davon abgesehen, müssten dann aber die Bruttobezüge in Gänze angehoben werden. Durch geringere Bruttobezüge im Vergleich zu vergleichbaren Angestellten zahlen Beamte seit 1957 für ihre Pensionen (Was die Dienstherren mit dem Geld machen liegt nicht der Hand der Beamten). Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gilt dann auch zu Berücksichtigen, dass die Dienstherren dann dauerhaft den Arbeitgeberanteil zahlen müssten, und nicht nur die Behandlungskosten im Krankheitsfall durch die Beihilfe.

Ich habe mir mal den Spaß gemacht und ausgerechnet, was es für einen Unterschied machen würde, wenn meine Partnerin und ich statt Beamte lediglich Angestellte wären. Ergebnis war, als Angestellte hätten wir trotz Sozialversicherungsbeiträge 125 Euro netto mehr im Monat zur Verfügung.

Jeder Beamte, der auch nur einen Verwaltungsakt (egal ob Baugenehmigung oder Rentenbescheid) erlässt, übernimmt hoheitliche Aufgaben, denn der Verwaltungsakt ist per Definition eine hoheitliche Maßnahme (s. § 118 AO, § 35 VwVfG oder auch § 31 SGB X).

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Nein

Außer, wenn sie beim Finanzamt arbeiten.^^

Nein

Sie können ja auch gerne in den Angestelltenstatus zurückkehren, wenn sie unbedingt streiken möchten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung