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Abschleppen Gebührenbescheid?

Betreff: Gebührenbescheid nach Fahrzeugumsetzung. Einspruch möglich?

Hallo liebe Community,

mein Fahrzeug wurde vor etwa acht Monaten umgesetzt. Ich habe bereits ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro erhalten und bezahlt. Nun habe ich jedoch einen Gebührenbescheid von der Polizei (nicht von einer privaten Abschleppfirma) über 225 Euro erhalten.

In dem Bescheid wird auf eine Verjährungsfrist von vier Jahren verwiesen, die auf der Rückseite des Schreibens erläutert wird. Allerdings habe ich recherchiert und bin auf § 17 gestoßen, der meiner Meinung nach vorrangig gilt. Demnach könnte der Gebührenbescheid bereits verjähhrt sein, und eine Zahlung wäre nicht mehr erforderlich.

Hat jemand Erfahrung mit der Situation? Lohnt es sich, Einspruch einzulegen, und wie stehen die Chancen, dass der Bescheid erfolgreich angefochten wird?

Vielen Dank im Voraus!😊🤗

Kannst du gegen den Bescheid vorgehen?

Ja, du hast wahrscheinlich gute Chancen, weil möglicherweise die Verjährung eingetreten ist. Nach § 17 Abs. 3 ASOG Berlin beträgt die Frist für die Festsetzung solcher Gebühren sechs Monate ab Kenntnis der Behörde von der Maßnahme. Da die Polizei dein Auto umgesetzt hat, war die Behörde bereits am 20.06.2024 informiert. Der Bescheid kam aber erst am 03.02.2025, also deutlich nach der Sechsmonatsfrist.

Was kannst du tun?

1. Einspruch einlegen

• In der Regel steht auf der Rückseite des Bescheids, wie du Widerspruch einlegen kannst. Meistens musst du innerhalb von einem Monat schriftlich widersprechen.

• Falls es eine Rechtsbehelfsbelehrung gibt, halte dich an die dort angegebene Frist und Form.

2. Begründung für den Einspruch

• Verweise auf die Verjährungsfrist aus § 17 Abs. 3 ASOG Berlin: Die Gebührenfestsetzung hätte innerhalb von sechs Monaten erfolgen müssen.

• Da der Bescheid erst acht Monate später erging, ist er verjährt und damit unzulässig.

3. Falls der Widerspruch abgelehnt wird

• Dann könntest du klagen, aber das lohnt sich meist nur bei sehr hohen Beträgen.

• Oft gibt die Behörde nach, wenn du auf die Verjährung hinweist.

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Wurde ich geblitzt B72 Richtung Leer?

Hey,

letztens wollte ich von meinem Freund den kleinen Bruder abholen gehen aus Leer, obwohl wir in Osnabrück wohnen und es war zu dem Zeitpunkt schon 1:00 Uhr morgens das Problem war es gab keine erreichbare Person, die ihn hätte abholen können. Er selber hatte kein Geld bei sich und auch keine Fahrkarte zurück, da er im Zug eingeschlafen ist und er von dem Kontrolleur „rausgeschmissen“ wurde.
Zur Info, er ist 16.

Wie oben schon zu sehen ist, bin ich über die Bundesstraße 72 Richtung Leer gefahren und dort stand ein fester Blitzer, eine dünne, nicht all zu große, schwarze Säule und da ich müde war, war ich etwas zu schnell, obwohl ich in der Probezeit bin. Nicht gerade schlau von mir überhaupt zu fahren, aber sonst hätte er draußen schlafen müssen in einer fremden Stadt 150 km entfernt ohne Geld, ohne Verwandte, ohne Freunde in der Nähe - nichts.

Wie gesagt, Stand dort ein Blitzer und ich weiß leider nicht mehr genau, wie viel ich zu schnell gefahren bin, aber ich schätze etwas zwischen 20-40 KMH, da ich den Blitzer gesehen hab und nach dem Tacho-Check abgebremst habe, nur leider kann ich es nicht einschätzen - was mich aber jetzt zu der Frage bringt, warum ich überhaupt hier schreibe ist:

der Blitzer hat nicht ausgelöst bzw. habe ich weder einen roten Punkt, noch Blitz, noch irgendetwas gesehen, da ich genau hingeguckt hab auf den Blitzer, weil ich nebenbei abgebremst habe (zur Info: Ich hatte Fernlicht an, aber konnte den Blitzer dennoch sehr gut erkennen.)

Kennt jemand vielleicht diesen Ort? Ist der vielleicht schon selber durchgefahren und weiß, ob der vielleicht ohne Blitz oder irgendwelchen „Spuren“ blitzt? Oder war der vielleicht in-aktiv?

ich bin etwas verwirrt und habe natürlich Angst, da ich normalerweise nie zu schnell fahre, damit mir nichts passiert und natürlich aus Respekt vom Autofahren, da ich ja noch „Neuling“ bin.

Was könnte mir passieren? Ich habe auch übrigens eine Rechtschutzversicherung.

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen und kennt sich vielleicht aus in dem Ort.

Danke!

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Führerschein nach Cannabis-Delikt wiedererlangen – Erfahrungen mit Wiedererteilung ohne MPU?

Mir wurde der Führerschein aufgrund eines Urteils wegen “Trunkenheit am Steuer” entzogen. Es handelte sich ausschließlich um Cannabis, andere Drogen oder Alkohol konsumiere ich nicht. Zum Zeitpunkt des Auffahrunfalls, der zur Strafe führte, war ich nicht bekifft, sondern hatte am Vortag konsumiert. Die Blutwerte lagen bei:

• THC: 4,7 ng/ml

• THC-COOH: 127 ng/ml

• HO-THC: 2,4 ng/ml

Ich war noch in der Probezeit und habe eine Sperre von 12 Monaten erhalten. Die Wiedererteilung kann ich ab dem 15. April beantragen, den Antrag aber schon jetzt stellen.

Der Unfall selbst war ein kleiner Auffahrunfall (ohne Personenschäden) mit einem Schaden von nur 1.800 €, der bereits vollständig von der Versicherung geregelt wurde. Den Betrag habe ich später selbst an die Versicherung zurückgezahlt.

Um meine Abstinenz zu belegen, habe ich mich freiwillig bei einem 6-monatigen Programm beim TÜV angemeldet. Zwei Screenings habe ich bereits absolviert, beide negativ. Ich bin mittlerweile vollständig clean und werde das auch bleiben, da ich künftig kein Risiko eingehen möchte insbesondere wegen der verlängerten Probezeit von 4 Jahren.

Da sich die Gesetzeslage zu Cannabis geändert hat, möchte ich wissen, ob jemand Erfahrung damit hat, den Führerschein ohne MPU oder ärztliches Gutachten zurückzubekommen, insbesondere unter Berücksichtigung der Abstinenz und der freiwilligen Maßnahmen (negative Screenings).

Ich bin auf den Führerschein angewiesen, da ich auf dem Land lebe und derzeit nicht die Arbeit ausführen kann, die ich eigentlich mache. Ich werde meine negativen Screenings zur Wiedererteilung einreichen.

Hat jemand Ratschläge oder Tipps, wie ich die Wiedererteilung möglichst ohne MPU beschleunigen kann? Vielen Dank!

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