Wie sieht die Lage hier aus?
Ich bin Azubi. Ich mache eine Ausbildung in einer Steuerkanzlei. Ich befinde mich im dritten Lehrjahr.
Ich war diese Woche krank und habe dass auch den Betrieb gemeldet. Aber ich war nur am Dienstag beim Arzt der mich nur bis Mittwoch krankschrieb.
kann ich deswegen abgemahnt werden?
5 Antworten
Du warst also von Montag bis Mittwoch krank und hast dich am Dienstag fuer Dienstag und Mittwoch krankschreiben lassen. Habe ich das richtig verstanden?
Gesetzlich waere dann sogar noch dann alles im gruenden Bereich gewesen, wenn du gar keine Krankschreibung vorgelegt haettest. Gesetzlich ist die naemlich erst bei einer Arbeitsunfaehigkeit erforderlich, die laenger als 3 Kalendertage dauert. Bei dir waren es aber nur 3 und eben nicht mehr.
Allerdings kann der Arbeitgeber die Krankschreibung auch schon frueher verlangen. Ist das denn bei euch im Betrieb ueberhaupt der Fall und wenn ja, welche Regelung gilt bei euch?
Das ist natuerlich schlecht und ist dann auch abmahnfaehig. Wieso macht man so einen Scheiss?
Ich hab in 3 Wochen meine schriftlichen Prüfungen zieht er es da noch in Anbetracht mich abzumahnen?
Woher soll ich das wissen? Ich kenne "ihn" nicht, du aber schon.
Aber sowas wäre kein Grund zum Kündigen oder ?
Ohne vorherige Abmahnung nicht. Mit Abmahnung im Wiederholungsfall aber moeglicherweise durchaus.
Wäre dieser Tatbestand von mir nicht ausreichend um mich Fristlos zu kündigen ?
könntest du bitte auf meinen letzten Kommentar antworten bitte ?
Das habe ich gestern bereits getan: "Ohne vorherige Abmahnung nicht. Mit Abmahnung im Wiederholungsfall aber moeglicherweise durchaus."
Ich verstehe daher nicht, warum du noch einmal fragst.
Verstehe ich das richtig, dass du von Montag-Freitag nicht in der Arbeit warst, weil du krank warst?
Aber NUR FÜR Dienstag & Mittwoch eine AU hast???
Das heißt, dass du für Montag, Donnerstag und Freitag KEINE AU vom Arzt vorlegen kannst.
Der Arbeitgeber kann dich deswegen Abmahnen, dafür 3 Urlaubstage abziehen oder dir für die 3 Tage kein Gehalt bezahlen.
Urlaubstage darf er nicht eigenmaechtig abziehen. Ein Gehaltsanspruch besteht fuer unentschuldigte Fehltage aber natuerlich nicht.
Ich hab in 3 Wochen meine schriftlichen Prüfungen zieht er es da noch in Anbetracht mich abzumahnen?
Natürlich. Und dir können die Tage als unbezahlter Urlaub entsprechend vom Gehalt gekürzt werden. Oder du hast noch Urlaub und musst den dann dafür anrechnen.
klar, kannst du das.
Du hast Verpflichtungen dem Arbeitgeber gegenüber und das weisst du auch. Hast du dich überhaupt noch weiter krankgemeldet?
Wenn nein, Abmahnung möglich.
Wenn ja, kläre SOFORT mit deinem Betrieb ab, ob du eine Krankmeldung noch benötigst und dann schleunigst Hausarzt vorbei. Dann kann er dich wenigstens unter Umständen für heute noch krankschreiben, Hausärzte dürfen es rückwirkend m.E. nicht. Frage nach.
Wenn du unentschuldigt fehltest die letzten Tage, dann hast du ein fettes Problem. Kläre auch das SOFORT!
Habe jeden Tag mitgeteilt dass ich an diesem Tag krank bin!
dann kläre das mit deinem Arbeitgeber. Nicht mit uns. Es gibt auch von Arbeitgeberseite her Kulanzmöglichkeiten.
Natürlich
Dann war ich noch am Donnerstag und Freitag krank ohne Folgebescheinigung eben!