Darf man Lernen als Azubi im Betrieb?
Hier ist eine überarbeitete Version des Textes:
Hallo,
ich befinde mich derzeit im zweiten Lehrjahr meiner Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration. In unserem Betrieb führen wir häufig repetitive Aufgaben aus, die nach wenigen Wiederholungen (z. B. nach dem dritten Mal) gut sitzen. Allerdings wiederholen wir diese Tätigkeiten, wie etwa das Einrichten von PCs, nicht nur ein paar Mal, sondern oft 20 bis 30 Mal.
Mich interessiert, ob der Betrieb verpflichtet ist, mir auch verschiedene Aufgaben beizubringen (Ja, ich kenne den Rahmenplan, da werden viele sachen nur ein mal 10 minuten gemacht und weiter mit pcs einrichten). Es heißt ja oft: „Die Azubis machen das, die kosten weniger.“
Außerdem frage ich mich, ob es erlaubt ist, während der Arbeitszeit gezielt Zeit zum Lernen einzuplanen, um sich weiterzubilden und besser zu werden (nicht bezogen auf die Berufsschule, sondern allgemein). Gibt es dazu rechtliche Grundlagen oder Quellen, die ich meinem Betrieb vorlegen könnte?
Mir ist wichtig, keine Konflikte mit dem Betrieb zu verursachen, weshalb ich ungern direkt die IHK einschalten würde. Gibt es alternative Wege, um auf solche Probleme aufmerksam zu machen oder eine Verbesserung der Situation zu erreichen?
1 Antwort
Nun um dich allgemein weiterzubilden nicht dafür wirst du nicht bezahlt. Dinge aus der Arbeit oder Berifsschule zu lernen kannst du durchaus ansprechen aber. Nun und sonst kannst du ja einfach mal mit deinem Ausbilder reden. Wenn du das Gefühl hast du nur ausgenutzt wirst.
Achso ja das mit dem lernen würd ich ihn einfach fragen da werden die wahrscheinlich auch nichts dagegen haben ist ja im Endeffekt was gutes die Theorie anzueignen. Nun da muss er wohl aber durch das kanns ja nicht sein. Sonst ist die letzte Instanz die IHK
Das Problem ist halt, dass mir ausdrücklich verboten wurde mich so weiterzubilden, weil es dem unternehmen kein geld bringt.Ich kenne nur die Rechtslage nicht, deswegen frage ich hier (übrigens, danke für dich Antwort)
Achso. Nein eine Rechtsgrundlage gibt es leider nicht. Ich würde aber mal deutlich machen das du Azubi und keine billige Arbeitskraft bist.
ich habe es sehr verworren ausgedrückt, selbstverständlich weiterbilden mit ausbildungsinternen Inhalten und aber leider ist mein ausbilder nicht in der Lage etwas gegen die Chefs zu sagen, er ist wohl nicht der typ dafür