Kann man einfach vom Ausbildungsvertrag zurücktreten?

2 Antworten

Probezeit habe ich anscheinend irgendwie nicht

Das kann nicht sein (in Deutschland). Eine Probezeit von mindestens einem Monat und hoechstens 4 Monaten ist bei Ausbildungsverhaeltnissen zwingend vorgeschrieben (BBiG § 20).

Bis zum Ablauf der Probezeit kannst du jederzeit fristlos kuendigen, ohne dies begruenden zu muessen (BBiG § 22 Abs. 1).

Voraussetzungen für die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses sind

www.kgk-kanzlei.de

+3

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • Eine nach Ablauf der Probezeit ausgesprochene Kündigung hat unter der Angabe der entsprechenden Kündigungsgründe zu erfolgen.
  • Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger noch vor Ende der Probezeit zugegangen sein.
  • Kündigt ein minderjähriger Auszubildender, so benötigt er die vorherige Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
  • Vor Beginn der Ausbildung und während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit von beiden Seiten ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Woher ich das weiß:Recherche