Kann man als Azubi arbeitslos sein?
Wenn ich m18 meine jetzige Ausbildung kündige, und bis nächstes Jahr dann nichts mache, nur zuhause bin. Ist das erlaubt?
12 Antworten
Wenn du in diesem Schuljahr erst 18 wurdest, könntest du noch berufsschulpfl. sein, wäre also illegal, in keine offiziell anerkannte Schule zu gehen (hast das Bundesland nicht genannt!).
Wenn du freiwillig deinen Job aufgibst, ist es i.d.R. illegal sofort Bürgergeld etc. zu bekommen.
Es wäre wohl solange illegal von den Eltern Unterhalt zu fordern: https://fachanwalt-heuser.de/unterhalt-fuer-volljaehrige-kinder/
Da volljährige Kinder vor dem Gesetz als Erwachsene gelten, besteht ein Unterhaltsanspruch für volljährige Kinder nur im Ausnahmefall. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Erwachsener selbst für seinen Unterhalt aufkommen muss. Nimmt ein Kind nach seinem 18. Geburtstag keine Ausbildung auf und gibt es keine besonderen Gründe dafür, dass es an der Bestreitung des Lebensunterhalts gehindert ist, sind die Eltern nicht unterhaltspflichtig.
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Eltern sind für volljährige Kinder nicht unterhaltspflichtig, wenn das Kind nach seinem 18. Geburtstag keine eigenen Aktivitäten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung aufnimmt.
Mach lieber deine Ausbildung fertig, das kommt beim nächsten Arbeitgeber viel besser an, auch z. B. wenn du eine 2. Ausbildung machen willst, weil der aktuelle Beruf dir überhaupt nicht zusagt.
notting
Es ist nicht verboten.
Beim Arbeitslosengeld würde jedoch ggf. eine Sperrzeit verhängt.
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren.
Immerhin bekämst Du dann 60 % Deines letzten Nettogehalts.
Gehe aber mal davon aus, dass Du gleich in eine Maßnahme gesteckt wirst. Und das ist auch gut so.
Kündigen ist erlaubt. Allerdings bekommst Du dann möglicherweise kein ALG I oder ALG II, weil Du Dein Ausbildungsverhältnis selbst gekündigt hast.
Na klar, Du kannst das tun, aber ist das sinnvoll?