Probezeit bei Umschreibung Ausländischer Führerschein?

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Beim Umschreiben einer ausländischen Fahrerlaubnis auf eine deutsche gibt es grundsätzlich auch 2 Jahre Probezeit. Aber die Zeit, seit dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis, wird auf die Probezeit angerechnet. Wenn du deine Fahrerlaubnis also bereits länger als 2 Jahre besitzt, bekommst du in Deutschland keine Probezeit mehr.

Hättest du die ausländische Fahrerlaubnis erst seit 6 Monaten, würde die Probezeit in Deutschland noch 1,5 Jahre dauern.

Siehe § 2a Abs. 1 Sätze 2-4 StVG.


Moritzm695 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 18:02

Vielen Dank für Ihre Antwort! Das steht tatsächlich genau so im StVG- und gilt unabhängig davon, ob der Führerschein aus einem EU-Staat oder einem Drittstaat stammt.

Nein.

Mein Führerschein stammte ebenfalls ursprünglich aus einem Drittstaat und meine Probezeit endete zwei Jahre nach der Erteilung im Ausland. (Zu dem Zeitpunkt hatte ich 9 Monate einen deutschen Führerschein gehabt).

Alles andere wäre auch nicht fair. Schließlich gibt es in vielen Ländern auch eine Probezeit. (Auch wenn das nicht zwingend so heißt). Ich hatte im Ausland (bei mir Canada) def. ein Pendant. Fand es sogar wesentlich strenger, weil viel mehr Dinge limitiert waren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Früher A, BE, CE, jetzt BE auf Joysteer (Handgas)

Wer nach Deutschland kommt, darf bekanntermaßen ja noch 6 Monate mit dem ausländischen Führerschein fahren. Ist die Fahrerlaubnis dann mindestens 2 Jahre alt, gibt es keine Probezeit.

Sind aber noch keine 2 Jahre vergangen, dann bleibt die Probezeit stehen. Sie läuft erst dann weiter, wenn du den deutschen Führerschein dann hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig