Wie kann man bei der Umschreibung Führerschein T nachträglich bekommen, wenn es falsch versprochen wurde?

1 Antwort

Dir wurden alle Klassen übertragen. Die Klasse T gab es bis 1999 nicht. Wer den großen Traktor fahren wollte, musste die Klasse 2 machen, heute die Klasse CE, also den kompletten LKW mit Hänger.

Weil die Klasse T erst seit 1999 einzeln erwerbbar ist, wurde dir dir Möglichkeit bei der Umstellung eingeräumt, diese mit zu beantragen, wenn du nachweislich landwirtschaftlich tätig bist. Das war auch im Antragsformular vermerkt. Du hast es leider überlesen.

Es wäre natürlich ein Service gewesen, wenn sie dich darauf aufmerksam gemacht hätte, aber die Erfahrung lehrt, dass nur ganz wenige davon Gebrauch machen.

"Betrogen" wurdest du jedenfalls nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Cantoclass 
Fragesteller
 23.06.2023, 08:43

Es wurde mir eben nichts eingeräumt. Im Gegenteil, auf meine Anfrage wurde gesagt, dass es übertragen wird, dass alles übertragen wird, was ich bisher fahren konnte. Das ist die Unwahrheit.

Denn ich konnte mit meinem alten 3 diese Schlepper fahren. Bis 7,5 Tonner konnte ich fahren und Schlepper auch über 30km/h. Das geht mit dem Neuen nicht mehr und so fühle ich mich betrogen.

Ich werde es aber auch in Zukunft fahren, muss dann immer den alten Führerschein mit mir nehmen, der noch bis 2033 gültig ist. Was bleibt mir anderes übrig? Ich besitze Landwirtschaft.

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Cantoclass 
Fragesteller
 23.06.2023, 08:48
@Cantoclass

 Es heißt: Nach § 6 Absatz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bleiben Fahrerlaubnisse alten Rechts im Umfang der bisherigen Berechtigungen bestehen.

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Cantoclass 
Fragesteller
 23.06.2023, 09:27
@Cantoclass

Ich muss mich korrigieren, mein alter Führerschein ist doch nicht bis 2033 gültig. Wirklich verwirrend, jeder schreibt etwas anderes.

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Knochi1972  23.06.2023, 13:14
@Cantoclass

Ich muss da noch einmal nachfragen. Du schreibst von zwei verschiedenen Dingen. Du darfst auch weiterhin 7,5-Tonner fahren. Eine Zugkombination bis 18,75 t hast du nur, wenn du noch keine 50 bist. Da du noch einen grauen Lappen hattest, bist du 1970 oder früher geboren, das ist also weggefallen, und zwar unabhängig davon, ob du tauschst oder nicht.

Dann darfst du landwirtschaftliche Zugfahrzeuge bis 40km/h fahren, das hat sich nicht verändert, ist sogar etwas mehr geworden.

Die Klasse T durftest du aber noch nie fahren, auch jetzt noch nicht. Wenn du diese Klasse brauchst, musst du eine Erweiterung beantragen und die Prüfung machen, samt Ausbildung.

Was fehlt dir jetzt wirklich?

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Cantoclass 
Fragesteller
 23.06.2023, 21:18
@Knochi1972

Frage: Konnte ich mit dem alten 3 einen Traktor fahren, der 50km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen hat und unter 7,5Tonnen wiegt?

Und kann ich ihn jetzt nach der Umschreibung, ohne die Eintragung des T, immer noch fahren?

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Knochi1972  24.06.2023, 02:08
@Cantoclass

Eindeutig nein, vorher nicht und auch danach nicht. Man hat dir also nichts weggenommen.

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