Darf man mit dem Führerschein Klasse T, den man ab 16 machen darf, Traktoren für eine Landmaschinenwerkstatt fahren?

4 Antworten

Darf ich, wenn ich in einer Landmaschinenwerkstatt beschäftigt bin, zum Beispiel Probefahrten und so weiter machen? 

Ja, Probefahrten im Zusammenhang mit einer Reparatur sind erlaubt.

Und dürfte ich dann auch mit dem Traktor auf die Arbeit fahren?

Nein.

§ 6 FeV:

Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
ichbinhannes  03.03.2021, 14:20
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1.
Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2.
Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3.
landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4.
Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5.
Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6.
Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7.
Winterdienst.
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Die Antwort ist im groben -nein-.

Du müsstest wissen, dass der Führerschein T ab 16 nur die bbH 40 Grenze umfasst und nur "für den Zweck eingesetzt werden darf, land- oder fortstwirtschaftlich genutzt zu werden".

Wenn du diese Fahrerlaubnis tatsächlich besitzt müsstest du das wissen.

Probefahrten für eine Werkstatt darfst du nicht durchführen, und zur Arbeit fahren schon gar nicht, das fällt nicht unter den Begriff "Landwirtschaft", leider. Allerdings wäre es zum Beispiel im Bereich der "Jagd" erlaubt, wie ich auf einer Fachseite für Landwirtschaft gelesen habe. Das passt auch irgendwie nicht, aber gut.

Soweit ich sagen kann, ist der T und der L Schein nur für Landwirtschaftliche Zwecke zugelassen. D. H. Du darfst damit nicht auf die Arbeit fahren (=fahren ohne Fahrerlaubnis)

Wie es bei der Werkstatt aussieht, kann ich nicht genau sagen, da ich nicht genau weiß, was da wie gezählt wird. Aber ich meine, dass du das zum Teil darfst. Jedoch kommt dies wieder auf das kleingedruckte drauf an.

L und T ist auf rein landw.tätigkeiten beschränkt.zu arbeit fahren und probefahrten scheiden somit aus