Rundballenpresse fahren mit L Führerschein?

3 Antworten

die 40 sagt überhaupt nix aus,wenn über 25kmh muss sie kennzeichen und tüv haben.die zählt wie ein anhänger am traktor und eine betriebserlaubnis muss in jedem fall vorhanden sein.L mit anhänger da ist bei 25kmh schluss,nur der traktor allein darf 40 laufen oder du hast den T und der anhänger ist zugelassen mit tüv usw.

19978  26.07.2020, 14:09

Das ist nicht ganz richtig. Die Presse ist kein Anhänger sondern eine gezogene Arbeitsmaschine und braucht daher nur ein Folgekennzeichen. Guck dir sämtliche Güllefässer (Ausbringfässer nicht Zubringer), Ballenpressen und auch CCM-Mühlen an. All diese haben Folgekennzeichen von einem Trecker der auf dem Betrieb läuft idealer Weise vom Trecker der meistens davor läuft. Ein Schneidwerkswagen von einem Mähdrescher der auf 30 oder 40 km/h zugelassen ist, hat dann eine 40 km/h Zulassung, aufgrund des Gewichts des Schneidwerks und des damit relativ hohen benötigten zulässigen Gesamtgewichts um die benötigte Nutzlast bereitzustellen eine Auflaufbremse und muss wie der Mähdrescher zur Hauptuntersuchung. Die benötigten Sondergenehmigungen für jeden Kreis in dem dieser fahren will bzw. muss, lassen wir jetzt mal außen vor.

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wollyuno  27.07.2020, 08:24
@19978

folgekennzeichen geht nur bis 25kmh,was drüber ist braucht eine zulassung.auch bei der auflaufbremse ist bei 8 ton schluß,wenn höher ist druckluftbremse erforderlich.was nicht auschließt das anhänger/geräte mit höherem gewicht mit 25kmh und druckluft und folgekennzeichen betrieben werden,die sparen sich dann den tüv

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19978  27.07.2020, 10:04
@wollyuno

Bzgl. Folgekennzeichen ist deine Aussage für Anhänger richtig

Hab da mal was gefunden:

Für angehängte lof Arbeitsgeräte (z.B. 761118 Arbeitsgerät

Schädlingsspritze oder 761115 Arbeitsgerät Stroh- u. Heupresse)

beinhaltet die Zahl „ 11“ den Begriff „ lof Arbeitsgerät “. Nach dem

Merkblatt für angehängte lof Arbeitsgeräte unterliegen diese nicht

der Zulassungspflicht, ganz gleich wie schnell gefahren wird. Für

das angehängte lof Arbeitsgerät empfiehlt sich ein Wiederholungskennzeichen

eines Schleppers des Betriebes

Das ist aus dem Merkblatt 'Straßenverkehrsrecht im landwirtschaftlichen Betrieb'

Es geht also immer darum ob es ein angehängtes Arbeitsgerät oder ein Anhänger ist. Ein Ladewagen oder Überladewagen ist auch ein Arbeitsgerät und kein Anhänger und kann mit Folgekennzeichen aus dem Betrieb und ohne TÜV betrieben werden. Ein Häckselwagen ist allerdings ein Anhänger und muss mit einer 40 km/h Zulassung zum TÜV und muss zugelassen werden.

Bzgl. der Bremssysteme liegst du auch richtig.

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Darfst du fahren allerdings nur mit 25 km/h. Mit 40 km/h ist das fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ja na klar darfst Du,

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie

mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden fahren.

Die Presse brauch aber das Kennzeichen des Schleppers als Folgekennzeichen.

19978  06.06.2020, 11:54

Normalerweise reicht es doch, wenn das Kennzeichen dem Betrieb zugehörig ist. Es ist aber für die Rennleitung einfacher nachzuvollziehen wenn beide das gleiche Kennzeichen haben.

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wollyuno  26.07.2020, 11:44
@19978

ein betriebskennzeichen gibt es nicht,wenn dann eines von einem trecker der am hof läuft

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19978  26.07.2020, 13:57
@wollyuno

Genau so ist das gemeint. Ich dachte das ist so verständlich.

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