Polizei – die neusten Beiträge

Unfall beim Ausparken ohne Personen- oder Blechschaden in verl. Probezeit.?

Seid gegrüßt!

Ich habe seit kurzem erneut meinen Führerschein. Diesen musste ich vor 8 Jahren bereits abgeben da ich am unter Cannabiseinfluss am Steuer saß. Dumm, aber definitiv die Lehre draus gezogen und meine Fehler wettgemacht.

Nun zum Thema: Ich war spät nachts um 2 noch unterwegs um einen Kumpel zu treffen. Habe bei ihm kurz geparkt, bin rückwarts gefahren und habe ein Geräusch gehört. Ich bin ausgestiegen und habe gesehen das mein hinterer Kotflügel irgendwie ausgeklippst war. Hinter mir stand ein Fahrzeug und ich dachte ich hätte es berührt, habe aber keinen schaden gesehen. Da ich meinen Führerschein nicht erneut (manche wären gefahren) wegen Fahrerflucht riskieren wollte, habe ich die Polizei hinzugezogen. Die Beamten konnten ebenfalls keinen Schaden feststellen, haben es im Bericht niedergeschrieben und benachrichtigen den anderen Fahrzeughalter nach dem Wochenende.

Da ich allerdings in der verlängerten Probezeit bin und gelesen habe dass ein Blechschaden in der Verlängerung mit FS-Entzug geahndet wird, mache ich mir nun Sorgen. Das geparkte Auto sah bereits sehr vermackt aus und der andere FH könnte vielleicht daraus einen gewinn ziehen und die Versicherung einschalten. Damit denke ich wäre der FS erneut weg. Zusätzlich wurde ich noch am selben Abend geblitzt, mit ca. 47 in 30, habe ich da etwas zu befürchten?

Sollte ich den anderen FH um ein Gespräch bitten?

Danke für die Antworten!

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Von welcher politischen Ausrichtung könnt ihr derzeit den meisten Hate gegen LGBTQ Personen beobachten?

In letzter Zeit konnte ich nämlich beobachten das der Hate gegen LGBTQ Personen zunimmt 

Auch laut mehreren berichten im Internet nimmt der Hate gegen LGBTQ immer mehr zu: https://www.srf.ch/news/schweiz/zunahme-um-fast-50-prozent-angriffe-auf-lgbtiq-menschen-in-der-schweiz-auf-neuem-hoechststand https://www.euractiv.de/section/innenpolitik/news/bericht-gewalttaten-gegen-lgbtq-personen-nehmen-zu/ 

Häufig werden von der Gesellschaft meiner Erfahrung nach Rechts(extreme) und radikalisierte Muslime dafür verantwortlich gemacht. Von welcher politischen Ausrichtung könnt ihr aktuell den meisten Hate gegen LGBTQ Personen beobachten?

Ich selbst bin lesbische Muslima, links der Mitte und BSW Wählerin ich konnte beobachten das es im echten Leben meist radikalisierte Muslime (meist auch radikaler als der Islam selbst) sind. Allermeist Muslime die selbst zig andere Sünde begehen aber dann bei LGBTQ Personen deren Aufschrei riesig ist. Im Internet insbesondere auf TikTok sind es meiner Erfahrung nach eher rechte und rechtsextreme besonders häufig Wähler der AfD. Auch sehr häufig LGBTQ Hate verbreiten auf TikTok konservative Christen häufig auch Anhänger der AfD oder stark rechte CDU Anhänger. 

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Augsburg erlässt Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Die Stadt Augsburg hat gegen den rechten Autor Martin Sellner ein Betretungsverbot für das gesamte Stadtgebiet verhängt (siehe hier). Ein solches Betretungsverbot ist nur zur Verhinderung von Straftaten zulässig.

Für seine Verhängung genügt die Möglichkeit, dass jemand vielleicht eine Straftat begehen könnte, indes nicht aus. Viel mehr muss der Staat im Voraus anhand konkreter Tatsachen belegen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten durch die mit dem Aufenthaltsverbot belegte Person besteht.

Was ohnehin schwierig ist, erweist sich im Fall von Martin Sellner als Ding der Unmöglichkeit: Denn Sellner ist trotz jahrelangem Aktivismus und zahlreicher Besuche in Deutschland kein einziges Mal vorbestraft. Gleichwohl wurde das Betretungsverbot gegen ihn erlassen.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass der deutsche Staat sich im "Kampf gegen Rechts" über geltendes Recht hinwegsetzt: Bereits das Einreiseverbot gegen Sellner, die Kündigung eines Mietvertrages mit der AfD durch die Stadt Essen oder das Verbot des "Compact"-Magazins wurden von Gerichten gekippt.

Doch den deutschen Staat scheint das nicht zu interessieren - er erlässt einfach lustig weiter offenkundig rechtswidrige Maßnahmen. Ob diese später vor Gericht aufgehoben werden, kann ihm egal sein - denn das hat für ihn keinerlei Konsequenzen.

Für Martin Sellner und andere, die staatlicherseits derart schikaniert werden, hat es diese indes schon: Denn solche Maßnahmen sind erst einmal gültig und können trotz ihrer offenkundigen Rechtswidrigkeit bis zu einer anderslautenden Gerichtsentscheidung durchgesetzt werden. Und bis es zu einer solchen kommt, dauert es nicht nur - ihre Erreichung raubt auch viel Zeit und Geld, die man ansonsten in politischen Aktivismus gesteckt hätte. Genau auf diese Lähmung von Aktivität zielt der Staat mit derlei Maßnahmen ab.

Anders als viele zu glauben scheinen, ist es übrigens auch nicht verboten, verfassungswidrige Meinungen zu vertreten. Verfassungswidrige Meinungen unterliegen genau so dem Schutz der Meinungsfreiheit wie verfassungskonforme Meinungen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im sog. Wunsiedel-Beschluss ausgeführt:

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt (vgl. BVerfGE 7, 198 <210>). (...) Insofern lassen sie sich auch nicht als wahr oder unwahr erweisen. Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>). Die Bürger sind dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 <2070> und vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 <909>).
Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Ob Sellners Positionen verfassungswidrig oder verfassungskonform sind, spielt insofern überhaupt keine Rolle. Gleiches gilt für die Tatsache, dass er Österreicher ist, weil Staatsbürger von EU-Ländern fast die gleichen Rechte wie deutsche Staatsbürger besitzen.

Bereits in der Vergangenheit hat die deutsche Polizei vermummt Veranstaltungen von Martin Sellner gestürmt, um zu verhindern, dass er aus seinem Buch "Remigration - Ein Vorschlag" liest. Eine Rechtsgrundlage konnte sie dafür auch auf Nachfrage nicht nennen:

https://www.youtube.com/watch?v=P4OW0zFUhts

Ein Staat, der mit schwer gepanzerten Polizisten migrationskritische Buchlesungen stürmt, während die Gewaltkriminalität im Land u. a. durch eben jene Migration eskaliert, mutet für mich nicht nur totalitär an - er macht sich aus meiner Sicht auch maximal lächerlich.

Was ist Eure Meinung zum Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Schlecht, Meinungsfreiheit gilt für alle. 88%
Gut, Migrationskritikern müssen die Grundrechte genommen werden. 12%
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Kann die Polizeibeamtin den Stalker dauerhaft wegsperren lassen?

Es gibt eine Stalker, er hat eine Polizeibeamtin aus Hilpoltstein mehrfach belästigt und diese beleidigt also nicht vor Angesicht zu Angesicht sondern nur übers Facebook, und ihr Privatfotos Unerlaubt auf seiner Facebook veröffentlicht.

Sie hat gegen ihn eine Anzeige erstattet, und durch ihr Vorgesetzten bei der GdP eine Geldbuße verhängen lassen.

Der Täter ist einer aus Laufamholz, 90482 Nürnberg.

Er ist mehrfach vorbestraft

  1. Erziehungsmaßregeln
  2. Zuchtmitteln
  3. Jugendstrafe mit Bewährung
  • Seine Bewährung wurde im Jahr 2016 widerrufen und er musste erstmals die Strafe vollverbüßen.

dann am Ende, wurde er Rechtskräftig zu Maßregel 63 StGB Verurteilt.
Er ist aber wieder in Freiheit, seine Führungsaufsicht entfiel vorzeitig.

Die Polizistin hatte früher 2015 gegen ihn mehrere Mitteln eingesetzt, die hatte so einen Unglaublichen Hass auf diesen „Stalker.“ erstmals beantragte sie beim Amtsgericht und Stadt Nürnberg, eine Unterbringung in der KJP damals war der Täter (17) und die hatte ihn Erkennungsdienstlich behandeln lassen.

Ihr fiel es damals auf dass er die (Polizistin) auch übers ask.fm beleidigt habe.
Und eine Anzeige hat sie gegen ihn auch noch erstattet.

Und die hat ihm am 21.07.2024 Angezeigt.

Und die Polizeibeamtin wünscht sich, dass der Täter also genauer gesagt der „Stalker.“ dauerhaft weggesperrt wird, kann die dass?
Schafft Sie dass? Dass er für immer und ewig weggesperrt wird. Die wünscht sich dass so sehr.

Polizei, Beziehung, Stalking, Streit

Schneebälle?

Ich war letztens mit meinen Freunden draußen und haben eine kleine Schneeballschlacht gemacht. Neben uns ist ein älteres Paar vorbei gelaufen. Ein Freund von mir hat dann sein Schneeball den er in der Hand hatte versucht auf den Mann zu werfen aber ihn dabei über ein Meter verfehlt. Das Paar hat sich umgedreht und meinten zu uns ob wir ein paar auf die Fresse kriegen müssen um zu verstand zu kommen. Wir sind zurück gelaufen und haben sie ein paar Minuten später nochmal getroffen. Ein Freund von mir und ich sind zurück gelaufen und der andere ist links weggelaufen und hat mit dem Paar noch kurz gestritten. Danach sind wir ihnen langsam gefolgt um zu wissen wo sie wohnen aber meine 2 Freunde haben sich entschieden einen Großen Schneeblock zu nehmen und ihn von die Haustür zu werfen dabei hat einer die Tür getroffen aber es ist nichts zu schaden. Ich bin weggerannt da es für mich etwas unerwartet kam. Dann kam das Paar raus und beleidigte uns als Asylbewerber und als Scheiß Ausländer. Meine Freunde sind dann auch weg gerannt und haben uns zusammen in einem Garten versteckt und haben ihn kurz danach gesehen wie er uns mit dem Auto sucht dabei hat er uns fast angefahren, darauf bin ich in ein Garten auf der linken Seite gerannt und meine Freunde in eine Garten rechts. Er hat einen meiner Freunde am Kragen festgehalten und ihn mehrmals gegen sein Auto und gegen die Hauswand gedrückt. Zum Glück sind drei Nachbarn rausgekommen und meinten zu dem Mann das er ihn loslassen soll. Der Mann meinte dann noch er soll sich jetzt verpissen und ist weggefahren. Sollte ich jetzt Angst vor einer Anzeige haben oder könnten eher wir denn Mann anzeigen wegen Körperverletzung da mein Freund danach Kratzer an seinem Hals hatte?

Polizei, Anzeige, Schneeball

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