Auto wurde stillgelegt?

4 Antworten

Der Polizist hat ziemlich sicher recht

Die Kombination aus Fahrwerk und Räder muss eingetragen werden

Der TÜV ist dafür zuständig und das dürfte auch kein Problem werden.

Eine Frechheit ist es wenn so etwas verkauft wird

Ein Händler sollte soviel Ahnung haben das er so etwas nicht verkauft


Sascha193 
Beitragsersteller
 28.02.2025, 19:52

Ja genau von der Kombination wurde gesprochen. Aber was genau ist denn an den Rädern falsch? Bei mir an der B Säule für den Reifendruck steht doch auch genau die Reifengröße die ich auch drauf habe?

nobodyathome  28.02.2025, 20:15
@Sascha193

Die allgemeine Betriebserlaubniss (ABE) vom Fahrwerk gilt nur bei den Originalfelgen

Die allgemeine Betriebserlaubniss der Felgen gilt nur mit Original Fahrwerk

Eine Kombination von Felgen und Fahrwerk ist möglich muss aber durch den TÜV abgenommen werden

Dein Auto hat Umbauten, die ohne KBA-Nummern, d.h. Homologationen illegal sind. Beim Kauf musst du entsprechende Formulare mitbekommen haben. Ansonsten musst du die Hersteller dieser Teile anschreiben und um entsprechende Unterlagen (ABE) bitten. Ohne diese Dokumente, musst du alle Teile aus- und auf die Originalteile umbauen lassen.


Sascha193 
Beitragsersteller
 28.02.2025, 19:59

Also kann ich Die ABE von beiden Teilen einfach im Internet ausdrucken?

...Dein Fahrzeug wurde stillgelegt, weil es so nicht dem in den Fahrzeugpapieren beschriebenem Zustand entspricht, bzw. Teile verbaut wurden, zu denen Du keine "allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) vorlegen kannst. Somit MUSS die Polizei annehmen, dass das Fahrzeug nicht verkehrstüchtig ist (vereinfacht ausgedrückt). Entweder bringst Du diese Teilegutachten (ABE) für die verbauten Teile bei (wo das möglich ist) oder lässt das Ganze (nach Prüfung durch eine Prüforganisation) in die Fahrzeugpapiere eintragen.

Woher ich das weiß:Hobby – Schraube selbst am Oldtimer

Sonderfahrwerke können mit einer ABE eintragungsfrei sein.

Sonderräder können mit einer ABE eintragungsfrei sein.

Das heisst aber nicht, dass die Kombination Sonderfahrwerk plus Sonderräder zusammen eintragungsfrei ist. Du sollstest mal die ABE-Papiere studieren, unter welchen Bedingungen du das Fahrwerk mit anderen Bereifungen kombinieren darfst.