Auto wurde stillgelegt?
Guten Abend,
bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde mir gesagt, dass ich Sonder-Fahrwerks Federn sowie sonderräder habe und das so nicht zulässig ist ohne Erlaubnis. Ich selbst kenne mich da nicht wirklich aus und habe das Auto letztes Jahr im April so gekauft. Der Polizist sagte mir ich soll irgendwas ausdrucken mit folgenden KBA Nummern und damit zum TÜV um diese abnehmen zu lassen Die Federn (KBA 91401) und Räder (KBA 48467). Bei meinem Auto handelt es sich um einen BMW 320d e92. Was genau muss ich denn jetzt tun um damit wieder fahren zu können und sind warum genau sind diese Sachen dort unzulässig?
4 Antworten
Der Polizist hat ziemlich sicher recht
Die Kombination aus Fahrwerk und Räder muss eingetragen werden
Der TÜV ist dafür zuständig und das dürfte auch kein Problem werden.
Eine Frechheit ist es wenn so etwas verkauft wird
Ein Händler sollte soviel Ahnung haben das er so etwas nicht verkauft
Die allgemeine Betriebserlaubniss (ABE) vom Fahrwerk gilt nur bei den Originalfelgen
Die allgemeine Betriebserlaubniss der Felgen gilt nur mit Original Fahrwerk
Eine Kombination von Felgen und Fahrwerk ist möglich muss aber durch den TÜV abgenommen werden
Dein Auto hat Umbauten, die ohne KBA-Nummern, d.h. Homologationen illegal sind. Beim Kauf musst du entsprechende Formulare mitbekommen haben. Ansonsten musst du die Hersteller dieser Teile anschreiben und um entsprechende Unterlagen (ABE) bitten. Ohne diese Dokumente, musst du alle Teile aus- und auf die Originalteile umbauen lassen.
Also kann ich Die ABE von beiden Teilen einfach im Internet ausdrucken?
...Dein Fahrzeug wurde stillgelegt, weil es so nicht dem in den Fahrzeugpapieren beschriebenem Zustand entspricht, bzw. Teile verbaut wurden, zu denen Du keine "allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) vorlegen kannst. Somit MUSS die Polizei annehmen, dass das Fahrzeug nicht verkehrstüchtig ist (vereinfacht ausgedrückt). Entweder bringst Du diese Teilegutachten (ABE) für die verbauten Teile bei (wo das möglich ist) oder lässt das Ganze (nach Prüfung durch eine Prüforganisation) in die Fahrzeugpapiere eintragen.
Sonderfahrwerke können mit einer ABE eintragungsfrei sein.
Sonderräder können mit einer ABE eintragungsfrei sein.
Das heisst aber nicht, dass die Kombination Sonderfahrwerk plus Sonderräder zusammen eintragungsfrei ist. Du sollstest mal die ABE-Papiere studieren, unter welchen Bedingungen du das Fahrwerk mit anderen Bereifungen kombinieren darfst.
Ja genau von der Kombination wurde gesprochen. Aber was genau ist denn an den Rädern falsch? Bei mir an der B Säule für den Reifendruck steht doch auch genau die Reifengröße die ich auch drauf habe?