Andere Felgen und Distanzscheiben?
Halo zusammen,
ich bin schon seit ein paar Tagen am recherchieren, aber finde keine richtige Antwort auf meine Frage:
Ich fahre einen Audi A4 B8 (Facelift) (HSN/TSN: 0588 AYJ) mit 190PS aus 2014.
Letzen Sommer habe ich mir neue Felgen gekauft:
Tomason TN27 Superlight 8,5x19" mit 255/35/19 Reifen.
Bis hierhin ist noch alles in Ordnung und mit der ABE zugelassen/erlaubt.
Ich möchte jetzt aber noch Distanzscheiben/Spurplatten montieren.
In der ABE von den Felgen steht, dass ich meine Spur maximal 2% verbreitern darf.
Auf der Vorderachse hätte ich gerne 5-8mm Spurplatten, und auf der Hinterachse 15mm.
Jetzt endlich zu meinen Fragen:
Müssen die Spurplatten eine ABE für mein Auto haben, damit ich diese in Kombination eintragen lassen kann, oder reicht ein Festigkeitsgutachten?
Was kostet eine derartige Abnahme/Eintragung?
Was wird für diese Eintragung am Fahrzeug überprüft?
Wie lange dauert die Prüfung ungefähr?
Es gibt hier bestimmt ein paar Erfahrene, die schonmal die selbe Frage hatten.
Ich bedanke mich in jeden Fall schonmal für die Antworten und hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank und schöne Grüße
Marc
2 Antworten
Du musst ins Gutachten der Platten schauen. Dort steht was zur Felge und der Einpresstiefe. Die 2% kannst du selbst ausrechnen. Mit Festigkeitsgutachten, was ich noch nie gesehen habe und entsprechend der Kombination das 2 Sachen, wird ein 21er daraus. Arbeiten an der Karosserie werden immer wahrscheinlicher. Lass es, es bringt nichts und augenscheinlich auch nichts während der Fahrt. Die Aufstandsfläche vom Auto wird quadratischer und somit schlechter beherrschbar.
auch Spurplatten brauchen nen Teilegutachten und dies muß natürlich zu Deinem Auto passen
und dann mußt auch noch im Teilegutachten der Felgen schauen, ob die mit Spurplatten gefahren werden dürfen
Meinst du ein Festigkeitsgutachten? Oder doch eine ABE?
In der ABE von den Felgen steht, wie auch in meiner Frage beschrieben, dass ich eine Spurverbreiterung von bis zu 2% fahren darf.