Warum gibt es noch Blitzer Apps obwohl es verboten ist siezu nutzen?
Im Playstore kann man immernoch ganz einfach Blitzer- Warn Apps Runterladen. Oder Oonoo kann man sich kaufen im Handel. Das verstehe ich nicht weil die doch mittlerweile illegal sind
8 Antworten
Weder Besitz noch Nutzung solcher Warn-Apps ist verboten. Untersagt und strafbewehrt ist lediglich die Nutzung dieser Programme während der Fahrt, und das sowohl bei Fahrer wie Mitfahrern. Es ist vollkommen korrekt, sich vor Fahrtbeginn zum Beispiel über aktuelle Warnungen zu informieren. Nur während der Fahrt ist das verboten.
Nicht nur die Nutzung ist während der Fahrt verboten, sondern auch das betriebsbereite Mitführen. Eine installierte App könnte als betriebsbereit ausgelegt werden.
Nichtsdestotrotz nutzen es ja viele verbotenerweise. Entsprechend gibt es einen großen Markt für die Apps und keinen Grund, diese einzustellen.
Blitzer-Apps sind ja nicht generell verboten!
Du darfst die App gerne benutzen, wenn du daheim auf dem Sofa hockst...
Also ooohno warnt ja auch vor anderen Gefahren. Kaufen kann man die ganz normal aber nicht benutzen 😉 und wenn, sollte man die gut verstecken oder "tarnen" damit sie bei einer Polizeikontrolle nicht entdeckt werden. Das kann teuer werden.
Ansonsten hab ich damit nur beste Erfahrungen gemacht und die Kosten dafür hab ich schon lange wieder rein 😁 Trotzdem sollte man sich an die StvO halten und Lasermessungen erkennt ooohno auch nicht.🙂
Der Erwrfb und der Besitz sind nicht verboten, lediglich die Nutzugn durch den Fahrzeugführer während der Fahrt ist nicht erlaubt; ein beifahrer darf sie auch während der Fahrt nutzen.
Man darf diese Geräte z.b. zur Planung einer Fahrt gebrauchen.
Verboten und bußgeldbewehrt ist vielmehr auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten „Blitzer-App“, soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht.
Er durfte sich die Infomation nicht unmittelbar zunutze machen!
Hätte die Beifahrerin das Gerät in Händen gehalten und bedient, wäre er unschuldig gewesen.
Er hat das Handy nicht bedient. Ob die Beifahrerin es in der Hand hält oder es irgendwo liegt, macht keinen Unterschied. Er hätte sich die Warnfunktion ja so oder so zunutze gemacht. Der Fahrer darf generell keine Informationen aus einer solchen App oder einem entsprechenden Gerät erhalten, egal wer es in der Hand hält oder bedient.
Das ist sogar ein gewaltiger Unterschied, der nicht zur Verurteilung geführt hätte.
Der Fahrer hat einfach dumm argumentiert und sich so der Justiz preisgegeben..
Damit macht der Fahrer es sich nicht unmittelbar zunutze!
Das wäre dann so ähnlich zu betrachten wie der Hinweise der Beifahrerin: "Fahre langsamer"!
Das sirt zwar manchmal nervig aber zulässig und keinesfalls strafbar.
Dein Gedankengang ist für mich leider noch nicht nachvollziehbar. Ob die Warnung aus der Mittelkonsole oder einer Hand kommt, macht für den Fahrer doch keinen Unterschied. Von "unmittelbar" ist im Übrigen keine Rede.
"Ein Autofahrer begeht auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird."
Das Gericht urteilte entsprechend:
"bb) Unter Berücksichtigung dieser Entstehungsgeschichte steht deshalb außer Zweifel, dass die Tathandlung des „Verwendens“ in § 23 Abs. 1 c Satz 3 StVO kein eigenes aktives Tätigwerden des Fahrzeugführers im Umgang mit dem technischen Gerät bzw. der darin enthaltenen verbotenen Funktion voraussetzt, sondern vielmehr jedes Handeln genügt, mit dem dieser sich die verbotene Funktion zunutze macht. Erfasst wird deshalb auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten Funktion [...], wie sie sich aus den vorliegend getroffenen Feststellungen ergibt."
jedes Handeln genügt, mit dem dieser sich die verbotene Funktion zunutze macht.
Macht er ja nicht, wenn sich das Gerät in den Händen eines Beifahrers befindet.
Von den Blirtzerwarnmeldugnen im Radio ganz zu schweigen!
Ich glaube du missverstehst da etwas.
"[Es] steht deshalb außer Zweifel, dass die Tathandlung [...] kein eigenes aktives Tätigwerden des Fahrzeugführers im Umgang mit dem technischen Gerät bzw. der darin enthaltenen verbotenen Funktion voraussetzt"
Es ist für den Tatbestand also völlig egal, in wessen Hand sich das Gerät befindet. Der Fahrer kann sich die verbotene Funktion zunutze machen, egal ob das Handy in der Mittelkonsole oder einer Hand liegt.
Die App ist an sich nicht verboten.
Du darfst dich zum Beispiel vor einer Fahrt darüber informieren, wo Blitzer stehen.
Das nutzten während der Fahrt ist aber verboten - auch für Beifahrer.
Wer solche Apps braucht um keine Strafen zu bekommen sollte jedoch seine Fahrweise einmal überdenken.
Während der Fahrt dürfen solche Geräte und Apps auch von Mitfahrern nicht benutzt werden.