Melodiehupe am Traktor?

3 Antworten

Hallo und willkommen bei gutefrage.

Schallzeicheneinrichtungen (Hupen) mit Tonfolge sind im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ordnungswidrig, dürfen also nicht am Fahrzeug angebracht sein. Möchtest du sie dennoch außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs nutzen, sollte sie abnehmbar sein.

Die sind in der Regel nicht erlaubt.

Im Bereich der StVO sind Mehrtonhupen mit Melodie verboten. Da ein Traktor auch im Bereich der StVO bewegt wird sind sie also auch am Traktor nicht erlaubt.