Tüv Eintragung noch nicht im Fahrzeugschein. Strafe?

3 Antworten

Wenn du ein Fahrzeug führst, welches weniger als 35 kW hat, kann dir nicht vorgeworfen werden, ein Fahrzeug mit mehr als 35 kW geführt zu haben. Fahrerlaubnisrechtlich passiert dir also nichts.

Es steht allerdings durch die eingetragene Leistung über 35 kW zumindest der Verdacht einer Straftat im Raum, so dass ermittelt werden muss, ob deine Aussage auch der Wahrheit entspricht. Das Fahrzeug würde zu deiner Entlastung sichergestellt, abgeschleppt und begutachtet werden, die Kosten dafür hättest du zu tragen, da du durch die nicht eingetragene Drosselung den Verdacht erst aufkommen lassen hast.

die Fahrt zur Zulassungsstelle, Eintragung dürfte abgedeckt sein. Nicht aber wenn du so rumfährst, für die Maschine hast keinen gültigen Führerschein

verdammt dünnes Eis, ob die Rennleitung das so anerkennt, du hast den Termin zur Eintragung schriftlich?

tmntnic3350 
Fragesteller
 15.09.2021, 08:11

Zur offenen manschiene nicht. Aber die gedrosselte schon.. Also habe A2. Die Terminbestätigung habe ich online als Email.

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peterobm  15.09.2021, 09:09
@tmntnic3350

nur blöd, dass die Eintragung nicht in der Zulassungsbescheinigung steht, die Tüvbescheinigung wird nicht ausreichen

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Es müsste doch die prüfbescheinigung des TÜV vorliegen? Die würde ich immer dabei haben.