Angeblich auf 48PS gedrosseltes Motorrad gekauft aber in den Zulassungsbescheinigungen steht nichts?

5 Antworten

Rätsel wurde gelöst:

Bei dem Verkauf vor 2 Jahren hat die Zulasszngsbehörde einen Fehler bei der Ummeldung gemacht (aus 48PS wurden 68PS) Das hat der Käufer zwei Jahre lang nicht bemerkt bis das Moped bei mir gelandet ist.

Kriege jetzt ein neues Gutachten also alles chillig millig

Fazi50  07.02.2023, 19:16

Vielen Dank für Deine Rückmeldung in eigeninitiativer Recherche zum FZG, seiner Dir vorliegenden Zulassungsbescheinigungen, und Deiner zugehörigen Rückmeldung dazu ☺.

LG

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Wenn der Vorbesitzer offen gefahren ist und sie erst für dich gedrosselt hat, dann steht auch noch die offene Leistung in den Papieren. Das wird erst geändert, wenn du sie zulässt und dabei das TÜV-Gutachten vorlegst, welche die Leistungsänderung bescheinigt.

Wenn du keinerlei Unterlagen hast, aus denen ersichtlich ist, ob und wie sie gedrosselt wurde, dann kannst du sie nur offen zulassen.

Warum kaufst du ein Motorrad mit einer höheren eingetragenen Leistung, das du nicht fahren darfst? Wenn keine Drossel eingetragen ist und keine Papiere dafür vorhanden sind, ist es rechtlich nicht gedrosselt. Selbst wenn die Drossel eingebaut und Papiere dafür vorhanden wären, müsste der ordnungsgemäße Einbau durch die Werkstattbescheinigt werden. Die Ps-Angabe im Kaufvertrag nützt dir genau garnix. Weder beim TÜV, noch bei einer Kontrolle.

Frag doch den Verkäufer nach der Rechnung o.ä. für die Drossel.

Jojokatze112 
Fragesteller
 07.02.2023, 16:56

Werd ich, aber der Typ hat mir so einiges über das Bike nicht gesagt, also so wirklich Vertrauen kann ich ihm nicht

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Still  07.02.2023, 16:57
@Jojokatze112

Dann solltest du den Kauf rückabwickeln, da du das Motorrad unter falschen Voraussetzungen gekauft hast. Auch die Versicherung will wissen, wieviel PS da unterwegs sind.

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