Muss ein Fahrzeug bei einer Einzelabnahme TÜV haben?

4 Antworten

Einfachste Lösung: Frag beim nächsten TÜV/Dekra an wie es aussieht, was sie dort sehen wollen.

Ich hatte den Fall noch nicht, bei einer Einzelabnahme wird jedoch stets vermerkt, dass das Fahrzeug den notwendigen Vorgaben entspricht. Es wird also so oder so überprüft.

Notwendig ist eine bestandene HU also nicht, aber wieso noch mal zum TÜV dackeln wenn die übrigen Umbauten erledigt sind? Kostet doch auch wieder Zeit?

Ist das Fahrzeug denn überhaupt zugelassen?

Wenn es nicht zugelassen ist wird es sowieso einfacher da dann auch keine HU erforderlich ist. Dann sollte die Einzelabnahme eigentlich problemlos klappen. Allerdings bist du dann wieder in der Zwickmühle von wegen »Änderungen müssen umgehend in die Papiere eingetragen werden«. Wenn das notwendig ist - ich weiß ja nicht was für Umbauten anstehen - wird's knifflig.

Der wohl einfachste Weg für dich mit wenig Papierkram: Einzelabnahmen abnehmen und eintragen lassen. Dann schauen sie sich sowieso die ganze Maschine an. Die HU gleich mit erledigen lassen -> dann hast du Ruhe. Ja, du verlierst dann ein paar Monate bezüglich der HU-Laufzeit.

Aber: So what? Wie viel hat der Umbau gekostet? Da kommt es auf die Ersparnis bei ein paar Monaten HU sicherlich nicht mehr drauf an?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

Nein, es braucht dazu keine HU.


Es geht sich dabei um die Abnahme der Änderung nach §19(2) in Verb. m. §21 StVZO, nicht um das Gesamtfahrzeug.

Habe ich in meinem Kundenkreis laufend.

Es werden VW Caddy für Behindertentransport umgebaut und per "Einzelabnahme" abgenommen, die HU erfolgt später, wenn der Wagen verkauft ist.



Ruf beim TÜV deiner Wahl an, die werden es dir am genauesten sagen können.

Um an dem öffentlichen Straßenbedingungen teilzunehmen, brauchst du in Deutschland TÜV.

Bewegst du das Gefährt auf deinem Grundstück hin und her, benötigst du keine Plakette.

Liebe Grüße Anton

WageFrage2012 
Fragesteller
 04.10.2016, 06:25

Das beantwortet in keinster Weise meine Frage. Danke trotzdem  

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TransalpTom  04.10.2016, 08:48

Das stimmt so nicht ganz, vielleicht hast Du Dich auch nur falsch ausgedrückt.

Was falsch rüber kommt, ist Dein Satz

Bewegst du das Gefährt auf deinem Grundstück hin und her, benötigst du keine Plakette.

Das stimmt so nicht ! Solange das Fahrzeug angemeldet ist unterliegt es der Vorführpflicht nach §29 StVZO (Hauptuntersuchung) dabei ist es unerheblich, ob es auf privatem Grund steht oder fährt oder auf öffentlichen Strassen.

Die Ordnungsbehörde ist also voll im Recht, wenn es an einem angemeldeten / zugelassenen Fahrzeug eine abgelaufene HU ahndet, obwohl sich dieses auf privatem Grund befindet.

Das wird gerne damit verwechselt dass man abgemeldete Fahrzeuge nur auf privatem Grund abstellen darf, warum auch immer.

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