Mit Roller fahren ohne TÜV, bis der TÜV Termin ist?
Moin möchte morgen meine 45 km/h er Roller auf 25 km/h drosseln.
Drossel mit Gutachten usw habe ich schon, nur ist der TÜV bei einen Bekannten von mir erst am Mittwoch. Kann ich bis Mittwoch auch ohne TÜV fahren, eine CoC also Betriebserlaubnis habe ich ja nur ist das noch nicht auf 25 km/h dann ungetragen.
also geht das wenn ich dann zumbeispiel vor Mittwoch von der Polizei angehalten werde das ich dann sage ich lasse am Mittwoch die Drossel vom tüv abnehmen?
2 Antworten
Nein.
Schaumal in das Teilegutachten.
sinngemäß: "Durch die vorgenommene Änderung erlischt die BEtriebserlaubnis nicht, wenn unverzüglich eine Änderungsabnahme gem §19(3) StVZO durchgeführt wird."
Diese ist aber noch nicht erfolgt, und zudem ist das erst ein Mofa, wenn die zulassungsstelle die Betriebserlaubnis auf Mofa 25 geändert hat.
Der Prüfingenieur des TÜV / DEKRA bestätigt Dir nur, dass für den Drosselsatz ein Prüfzeugnis vorlag und die Änderung ordnungsgemäß eingebaut ist.
Das Gutachten des Prüfingenieur gilt NICHT als neue Betriebserlaubnis 25km/h
Die neue Betriebserlaubnis erteilt erst die Zulassungsstelle.
Solange die neue BE nicht erteilt ist, ist es rechtlich ein 45er Roller mit erloschener Betriebserlaubnis.
I.d.R kopiert die Zulassungsstelle den Eintragungsvorschlag des Prüfingenieur und heftet den ans CoC und siegelt das ab. Erst dann ist es rechtlich ein Mofa.
Jein,
Hast du ein Teilegutachten für die Drossel geht das so halb. Gilt als Ordnungswidrigkeit und ist quasi Grauzone. Kann sein, dass du dann die Karre vorführen musst, was unnötige Kosten sind. Hast du aber noch keinen anderen Führerschein, bzw. nicht die Fahrerlaubnis für 50ccm wird das schwieriger.
Grüße