Muss ich den Radfahrer vor lassen, wenn ich der abknickenden Vorfahrtsstraße Folge?

6 Antworten

Die Frage stellt sich nicht.

Ist der Radfahrer vor dir, fährt der einfach geradeaus (sobald er kann) und du biegst ab (sobald der Radfahrer geradeaus gefahren ist), d.h. ihr kommt euch nicht in die Quere.

Folgt der Radfahrer dir, wirst du einfach abbiegen und ob er dann warten muss bis er geradeaus fahren kann oder einfach durchfahren kann, braucht dich nicht zu jucken. Ihr begegnet euch nicht.

Nö, der vornefahrende fährt und rechts überholen wird bei einem blinkenden PKW kein Radfahrer riskieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist eine berechtigte Frage, denn die Tatsache, dass das Folgen der Vorfahrtstraße zwar ein Ändern der Fahrtrichtung, aber kein klassisches Abbiegen darstellt, geht nicht aus Anlage 3 lfd. Nr. 2.1 StVO hervor, sondern ist in der Rechtssprechung geregelt.

Aus diesem Grund gilt der Vorrang von Radfahren gegenüber Abbiegern nach § 9 Absatz 3 Satz 1 StVO nicht.

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen;
Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Tipp aus der Praxis: vergiss jegliche Verkehrsregeln, Radfahrer haben IMMER Vorrang, vor einem Richter bist du als Autofahrer IMMER der Blöde: selbst wenn dir ein Radfahrer mitten in der Nacht unbeleuchtet auf der Überholspur der Autobahn entgegen kommt, wird der Richter noch was finden, dir zumindest eine Mitschuld anzuhängen!


Waldmensch70  02.03.2025, 09:48

Leider wahr.

Ich empfehle eine Dashcam. Dann gibt es zumindest Beweise für den Hergang.

So lange du auf der VorfahrtStraße bleibst so lange hast du Vorfahrt. Möchtest du sie verlassen, musst du eventuell andere (egal wen) vor lassen.

Gegenseitige Rücksichtnahme gilt natürlich dennoch immer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung