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Jura ohne Abitur studieren.

Ich w19 habe folgendes Problem:

12 Jahre lang besuchte ich konstant ohne Unterbrechung die Schule, jedoch verfiel ich in starke Depressionen aufgrund Mobbings mit zwei resultierenden Psychatrieaufenthalten im Jahr 2024, weswegen ich die 12. Klasse (G9 Gesamtschule) wiederhole. Während der Wiederholung zog ich aus privaten Gründen zwei mal um, zudem war ich nebenbei oft krank. Jetzt fehlt mir das erste Halbjahr der Q1 2024/2025. Die zuständige Bezirksregierung lehnt eine Weiterbeschulung an. Sie will, dass ich auf Antrag erneut in die Q1 einsteige und das Abitur 2027 absolviere, als anstatt nach konstanten 13 Jahren 15 Jahre.

Deswegen überlege ich, einen Härtefallantrag samt Motivationsschreiben an die örtliche Universität zu senden. Denn seit meinem vollendeten 14 Lebensjahr träume ich von einer Karriere als Rechtsanwältin, weswegen ich unbedingt Rechtswissenschaften studieren will. Nebenbei gelingt mir logisches, analytisches Denken, das Lösen von komplexen Zusammenhalten, als auch mein Sinn nach Gerechtigkeit. Hinzu kommt mein Interesse an gesellschaftlichen und politischen Themen, sowie mein Interesse an juristischen Fragestellungen.

Eine Fachärztin für Psychiatrie, als auch ein ehemaliger Schulleiter teilten mir mein Potential, meine Intelligenz mit und das ich ohne Krankheit dieses voll und ganz während der gymnasialen Oberstufe ausschöpfen könnte. Ehemalige Lehrer waren von meinen sachlichen, prägnanten Formulierungen in den Klausuren begeistert. Oft genug wurde mir mitgeteilt, auch von Jura-Studenten, dass mir Rechtswissenschaften liegen würde. Eine Richterin prognostizierte mir 2021 eine erfolgreiche Karriere als Volljuristin.

Kurz gesagt: Über Jahre fiel Personen unabhängig voneinander mein Potential auf. Ohne dieses Mobbing, ohne diese psychische Krankheit hätte ich dies 2025 absolviert und säße am 01.10.2025 in einer Fakultät für Rechtswissenschaften. Jetzt kann ich wegen der Umstände für die ich nicht verantwortlich bin mein Abitur erst im Jahr 2017 absolvieren. Ich will allerdings 2025 studieren.

Deswegen möchte ich wie oben erwähnt einen Härtefallantrag bei der Universität einreichen und zu Not eine Begabtenprüfung ablegen. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten? Existieren Erfahrungen und befinden sich unter euch Volljuristen, Professoren und Dozenten? Zu Not würde ich mich in die Universität einklagen.

Und ja, für meine Lebensplanung sehe ich genauso eine Promotion vor.

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Was soll ich machen? Lehrer, Schule?

Ich habe vor kurzem eine Bio Lek nachgeschrieben, da ich in der geschriebenen Woche bis auf Montag mit ärztlichem Attest krankgeschrieben war.

Beim Nachschreiben der LeK kam meine Biologielehrerin auf einmal rum, und hat mit dem Kommentar "Ich mache es euch einfacher" die Informationen neben der 2. Aufgabe weggestrichen.

Und zwar gab es bei dieser Aufgabe ein Diagramm, das man in a) beschriften und in b) die einzelnen Phasen beschreiben sollte. Hinter "2." stand dann in einem Satz, was in dem Diagramm zu sehen ist, und genau diesen hat sie mit obigem Kommentar mit einem dicken Edding durchgestrichen und ihre Unterschrift daneben gesetzt.

Logische Schlussfolgerung meinerseits also: die Aufgabe fällt raus und wird nicht bewertet, da sie es uns (Zitat) "einfacher machen will". Nun habe ich genau diese Arbeit gestern zurückbekommen und siehe da - die Aufgabe wurde bewertet.

Daraufhin habe ich mit den anderen Nachschreibern gesprochen und wir haben gemeinsam beschlossen, zu der Lehrerin zu gehen, weil wir es ungerecht finden, dass sie Aufgabe bewertet wurde.

Wir haben ihr also geschildert, dass wir finden, dass die Aufgabe nicht bewertet werden sollte, da für uns klar war, dass sie rausfällt. Daraufhin hat meine Lehrerin sich kurz verteidigt und dann Dinge gesagt wie "Ihr hättet ja auch zum regulären Lek Termin kommen können" und "Mir ist aufgefallen, dass bestimmte Leute immer bei den angesagten Lek-Terminen nicht erscheinen.". Anschließend hat sie zu den anderen beiden Nachschreibern (alle außer mir) gesagt, sie seien nicht gemeint, es war also eine klare Unterstellung an mich.

Etwas später hat sie uns dann aber angeboten, einen Teil der Aufgabe (Aufgabe a) rauszunehmen und nur b zu bewerten, wodurch meine Freundin von einer 2 auf eine 2+ rutschen würde und ich von einer 3+ auf eine 2.

Ich würde das akzeptieren, weil ich es mir nicht komplett mit ihr verscherzen will, meine Mutter meint aber, sie würde noch einmal meinem Klassenlehrer die Situation schildern, weil sie die Handhabung nicht gut findet und besonders die Unterstellungen meiner Lehrerin sie stören.

Nun meine Frage - was findet ihr besser? Meinen Weg - es akzeptieren; oder sich noch einmal wegen den Unterstellungen und den Handhabungen kümmern?

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