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Beziehung mit Inderin?

Hallo zusammen,

ich (m, 21) studiere aktuell an der Uni und in meinem Studiengang gibt es ein Mädchen, auf das ich sehr stehe. Sie ist Inderin und lebt hier seit etwas über einem Jahr und spricht auch sehr gutes Deutsch. Ihre ganze Familie ist in Indien.

Seit ich mit ihr zusammen mal in einem Seminar eine Partnerarbeit (Vortrag) gemacht habe, mag ich sie so gerne bzw. habe mich wohl in sie verliebt. Sie ist meiner Meinung nach wunderschön und hat einen supertollen und herzlichen Charakter. Sie ist sowohl optisch als auch charakterlich meine Traumfrau.

Und seit gestern weiß ich glücklicherweise, dass sie mich auch sehr gerne mag :) Ich hatte sie nach einem Treffen gefragt und wir waren in einem Café und nachher dann noch bei mir zu Hause. Und da kam es dann letztendlich, wie es kommen musste - wir haben uns zum ersten mal geküsst.

Ich kann gar nicht so richtig beschreiben, wie ich mich gerade freue^^ Nur eins macht mir ein wenig Sorgen, und zwar ist das ihre Familie bzw. vor allem ihre Eltern. Es ist ja bekanntlich oft so, dass indische Familien traditionell viel Wert darauf legen, dass ihr Kind auch einen Inder heiratet usw.. interessanterweise hat sie mich darauf, obwohl ich darüber nichts gesagt hatte, als hätte sie es geahnt, heute morgen schon angesprochen und gesagt, ich solle mir wegen ihrer Familie bitte keine Gedanken machen. Erstens würde sie das geregelt kriegen, und zweitens selbst wenn nicht, also wenn ihre Eltern nicht so begeistert von unserer Beziehung wären, wäre ihr das dann auch relativ egal, weil es ihre eigene Sache ist. Wir haben nicht mehr groß weitergesprochen, weil sie heute früh losgehen musste. Später heute (so in 1,5h) kommt sie wieder zu mir.

Laut ihr muss ich mir also keine Sorgen machen und ich denke, ich kann mich ja eigentlich auch auf sie verlassen. Aber ich wollte mal weitere Meinungen. Was denkt ihr hat vielleicht jemand mehr Erfahrung im Bereich Indien? Ist diese Beziehung realistisch und kann gut Zukunft haben (ich hoffe es mal :D)?

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Mindeststrafe für Kinderpornografie?

Der Besitz von Kinderpornografie wird seit dem Jahr 2021 mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sanktioniert (Verbrechenstatbestand). Vor der Reform war auch die Verhängung einer Geldstrafe möglich.

Konkret bedeutet dies, dass bereits der Besitz einer einzigen kinderpornografischen Datei mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden ist und der Richter hier auch keinerlei Ermessensspielraum besitzt.

Ich halte dies für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und habe dazu auch ein konkretes Beispiel: Ein Bekannter von mir ist mal Internet auf Kinderpornografie gestoßen. Er hat davon dann Screenshots gemacht und damit bei der Polizei Anzeige erstattet.

Letztlich wurde er dann aber selbst wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eben für die Anzeige Screenshots gemacht hat und das bereits als Besitzverschaffen gilt.

Bei der aktuellen Gesetzeslage hätte er nicht mal mehr eine Geldstrafe bekommen, sondern wäre zwingend zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu verurteilen gewesen. Dem Richter wird also jeglicher Ermessensspielraum für solche besonderen Fälle genommen.

Mich würde nun interessieren, was Ihr von der aktuellen Regelung haltet: Sollte der Besitz von Kinderpornografie zwingend mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden?

Nein, auch Geldstrafen sollten möglich sein. 68%
Ja, Mindeststrafe von einem Jahr. 32%
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