Ich wurde von einer Fußgängerin angesprochen, zu Fuß gehen auf einem Reitweg sei nicht erlaubt.
Als ich in einen öffentlichen Waldweg in NRW zu Fuß einbog, sprach mich eine Fußgängerin an, gehen sei hier nicht erlaubt.
Auf meinen Hinweis, es gäbe kein Schild und weder Reitspuren noch einen parallelen Fußweg, verwies sie auf das Schild, das noch kommen würde und auf einen Hochsitz entlang meines Weges.
Beide Hinweise stimmten, es folgte also bald der Hochsitz wie auch das runde blaue Schild mit der weißen Reiterfigur.
Frage 1: Ist das Gehen auf einem öffentlichen Reitweg erlaubt? Bisher geprüfte Quellen:
§50 Landschaftsgesetz NRW, der nur die Rechte der Reiter regelt, das Reitwegegesetz, das auch nichts klares sagt.
Ansonsten herrschen diffuse Meinungen wie: "streng genommen" sei das Gehen auf Reitwegen nicht erlaubt, was nur aussagt, dass der Kommentator keine Ahnung hat
oder Gehen auf Reitwegen sei zwar nicht erlaubt, aber keine Ordnungswidrigkeit.
Auch werden Reitwege gewöhnlich parallel zu Fußwegen eingerichtet. Was ist mit einem "einsamen" Reitweg?
Frage 2: Darf man nicht an einem Hochsitz vorbeilaufen, aber -reiten?