Mit Inliner zur Arbeit

3 Antworten

In Österreich wäre aber alles etwas anders:

Mit der 20. Novelle zur dortigen StVO gibt es eine ausdrückliche Regelung für Inliner (Rollschuhfahrer). Danach dürfen neben Gehwegen unter anderem auch Radfahranlagen mit Rollschuhen, wozu nach hoheitlicher österreichischen Meinung auch Inline- Skates gehören, befahren werden; dabei gelten für Rollschuhfahrer die für Radfahrer maßgebenden Verhaltensvorschriften. Es steht in Österreich jeder zuständigen Behörde frei, durch Verordnungen das Rollschuh- bzw. Inlinerfahren auch auf sonstigen Fahrbahnen zu gestatten.

Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat mit Urteil vom 19.03.2002 entschieden, das in Deutschland Inliner als "ähnliche Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 Abs. 1 StVO anzusehen sind. Zwischenzeitlich taucht durch Gesetzesänderung auch der Begriff "Inline- Skates" im § 24 StVO auf.

Es gelten deshalb in Deutschland die Vorschriften von "zu Fuß Gehenden" (neuer gesetzlicher Begriff für Fußgänger).

Für Dich gelten die Regeln für Fußgänger, siehe §24 und §25

http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/1-35.htm

Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

Es schadet aber sicher nichts, wenn Du Dich mit LEDs sichtbarer machst.

Lykaoner 
Fragesteller
 24.04.2014, 11:24

Find ich zwar nicht verständlich weil man mit Inliner unkontrollierter ist aber so sind Gesetze.

Danke dir

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Antitroll1234  24.04.2014, 13:01
@Lykaoner
Find ich zwar nicht verständlich weil man mit Inliner unkontrollierter ist aber so sind Gesetze.

...ist Deine Fahrweise unkontrolliert, bist Du eindeutig zu schnell.
Du hast dich so anzupassen das keine Gefährdung anderer zu erwarten ist.

Auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen hast Du lt. StVO §31 eh nichts verloren.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__31.html

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Inlineskater sind juristisch Fußgänger. Du brauchst dir also um großartige Beleuchtung erstmal keine Gedanken machen ;-) Gibt allerdings so blinkende Dinger, die man sich um den Knöchel o. ä. machen kann oder so blinkende Anstecker für die Klamotten. Schaden kann es jedenfalls nicht.