Radfahrer, die Fußgänger gefährden - Warum darf ich die nicht umschubsen?

11 Antworten

Welcher Angriff auf welches geschützte Rechtsgut läge da deiner Meinung denn vor?

Kaenguruh  24.09.2021, 19:38

Auf die körperliche Unversehrtheit.

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brettspielfan 
Fragesteller
 24.09.2021, 19:46

Siehe die Antwort von Kaenguruh. Allerdings wäre es wohl eher Nothilfe.

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Das ist Selbstjustiz und die ist verboten.

brettspielfan 
Fragesteller
 24.09.2021, 19:41

Gut, daß du mir das sagst. Ich hätte das sonst nicht gewusst.

Frage gelesen?

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Darf man Leute, die Radfahrer umschubsen, eigentlich erschießen? So, als gerechtfertigte Notwehr.

brettspielfan 
Fragesteller
 24.09.2021, 19:40

Du weißt schon, daß die Leute, die ich umschubsen will, Nötigung begehen und g?diverse Ordnungswidrigkeiten? Du findest das in Ordnung?

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tinalisatina  24.09.2021, 19:42
@brettspielfan

Du weißt schon, dass Du mit "Umschubsen" eine Straftat begehst. Findest du das in Ordnung?

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brettspielfan 
Fragesteller
 24.09.2021, 19:57
@tinalisatina

Das ist die Voraussetzung bei Notwehr. Wenn du Notwehr begehst, machst du eine Straftat, die aber straffrei bleibt.

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tinalisatina  24.09.2021, 20:32
@brettspielfan

Es ist aber keine Notwehr, es ist Selbstjustiz, noch dazu vorwegnehmend. Eine Nötigung könnte vorliegen, muss aber nicht. Eine Ordnungswidrigkeit kannst Du anzeigen, mehr geht die Dich aber nicht an.

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brettspielfan 
Fragesteller
 24.09.2021, 20:42
@tinalisatina

Hast du meine Frage nicht gelesen?

Daß es keine Notwehr ist, ist doch deren Grundlage. Was willst du mir also erzählen?

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tinalisatina  24.09.2021, 20:44
@brettspielfan

Hast Du meine Antwort nicht gelesen?

Sollte mein Verhalten dann nicht als gerechtfertigte Notwehr gelten?

Das war Deine Frage.

Und die Antwort ist: NEIN!

Es ist aber keine Notwehr, es ist Selbstjustiz, 
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brettspielfan 
Fragesteller
 24.09.2021, 20:47
@tinalisatina

Deine Antwort bezieht sich auf die jetzige Rechtslage. Meine Frage auf eine mögliche zukünftige, Deine Antwort hat also mit meiner Frage nichts zu tun.

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tinalisatina  05.10.2021, 08:35
@brettspielfan

Blöderweise werde ich über Deine Kommentare informiert. Aber gut, frau weiß ja, was da drin steht.

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Fragst du im Ernst?! Wenn du einfach zur Seite gehen kannst, liegt keine Notwehr vor, und du bist auch nicht der Verkehrsscheriff. Du möchtest nicht, dass ein derart umgeschubster Radfahrer mit dem Kopf auf das Pflaster schlägt, und sich ernsthaft verletzt, hoffe ich?

brettspielfan 
Fragesteller
 04.10.2021, 21:21

Hast du meine Frage gelesen? Wo behaupte ich, daß das Notwehr sei?

Was du hoffst, ist mir egal. Ich hoffe immer, daß niemand ins Krankenhaus muß, wegen etwas was ich zu verantworten habe.

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Anastasia65  04.10.2021, 22:38
@brettspielfan

"Sollte mein Verhalten dann nicht als gerechtfertigte Notwehr gelten?" - So steht es in deiner Frage, dafür kann ich nichts.

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brettspielfan 
Fragesteller
 10.10.2021, 12:10
@Anastasia65

Das heißt, daß es nicht so ist. Aber unter gewissen Umständen denkbar wäre.

Ich sage eindeutig, daß es keine Notwehr ist.

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wenn du das bei mir machst, dann schubse ich anschliessend dich um. Aber das wird richtig unangenehm.