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Wurde der Abstand eventuell gemessen?

Hallo 

Ich bin gerade von der Arbeit nachhause gefahren und bin dafür auf die Autobahn gefahren auf der ich dann eine Abstandsmessung entdeckt habe.

Folgendes:

Ich bin auf dem Auffahrtsstreifen der Autobahn gefahren und da sehr viel los war, dann hinter einem lkw eingeschert. Natürlich war ich dann erstmal etwas näher an diesem. Dann bin ich auf die linke Fahrspur zwischen zwei Autos gefahren (es war genug Platz um dazwischen zu fahren). Jetzt war mein Abstand natürlich nicht direkt so viel zum Vordermann, da ich ja gerade hinter ihn gefahren bin, den Abstand habe ich dann aber ja direkt wieder hergestellt. 

Geschwindigkeit betrug so 100-120kmh.

Ich bin auch nicht übermäßig nah an ihm dran gewesen & war ja auch nur dieser „kurze Moment“ während dem Überholen, das kennt sicher jeder von euch, kann das nur leider nicht so gut erklären.

Die Brücke kam auch ziemlich nah nach der Autobahnauffahrt. 

Jetzt meine Fragen:

  1. Zählt für diese kurze Strecke von Autobahnauffahrt zu Brücke die Messung überhaupt? Also wird da überhaupt gemessen oder misst man eher auf den laufenden Verkehr auf mehr Entfernung ?
  2. Zählt der Abstand hinter dem lkw überhaupt? Weil ich ja auf die Autobahn aufgefahren bin und dann überholt  habe ?
  3. Zählt der Abstand den ich hatte als ich hinter das Auto auf der linken Seite gefahren bin, den ich ja direkt wieder hergestellt habe ?

Ich mache mir da wahrscheinlich viel zu viele Gedanken, da ich eigentlich nicht viel zu nah dran war, habe zu den Fragen aber nichts im Internet gefunden.

Strecke von Autobahnauffahrt bis Brücke ca 350m

Siehe Skizze unten 

Bild zum Beitrag
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Bußgeld - Brief nach Hause oder vielleicht nur angstmacherrei von der Polizei?

Hey,

ich weiß es war sehrrr dumm, muss mir keiner sagen und ich mache auch sowas nie wieder. Ich kann es mir selber nicht erklären wieso ich sowas gemacht habe!

Die Polizei hat mich überholt als ich einen Berg hochfuhr, und ich bin dann ohne Handzeichen nach rechts abgebogen in eine andere Straße. Dann wieder zurück hinter die Polizei und habe meinen Reifen kurz wie bei einem Wheelie hochgehoben und sofort wieder runter, also nur kurz hoch in der luft und direkt wieder auf dem Boden mein Fahrradreifen (zählt das schon als Wheelie?). Dann habe ich noch an meinem Handy, dass an der Fahrradhalterung befestigt war, die Musik bisschen lauter gemacht (zählt das schon als benutzung vom Handy am Steuer?

Die Polizisten waren schon sehr weit vorne, aber sie drehten direkt um und hielten direkt neben mir. Der Polizist fragte nach meinem Namen und dann nahm er für ca. 1 Sekunde mein Schülerausweis (bin 17). Ich weiß das man einen Personalausweis braucht ab 16, aber habe ich noch nicht gemacht.

Dann sagte der Polizist nachdem er ganz kurz auf meinen Ausweis geschaut hatte "ich geb das dann mal weiter" und fuhr direkt wieder weg.

Ich frage mich ob er sich sofort meinen Namen gemerkt hat und es wirklich einen Brief mit Bußgeld nach Hause geschickt wird, oder wollte er mir nur angst machen. Weil würde er nicht meinen Namen aufschreiben, wenn Strafen wegen den 3 Sachen die ich gemacht habe kommen sollten?

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