Einspruch Bußgeldbescheid Meinungen?

4 Antworten

Das Schreiben ist in Ordnung.

Wie schon in Deiner anderen Frage gesagt, kann es sein, dass ein erstes Schreiben bei Dir nicht angekommen ist. Aus welchen Gründen auch immer. Dann ist die Frist eingehalten und Du kannst wenig machen. Es kann dann nur teurer werden.

Yessir211 
Fragesteller
 20.12.2022, 09:57

In welcher Hinsicht teurer? Der Einspruch an sich kostet doch nichts oder?

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HfPol110  20.12.2022, 12:03
@Yessir211

War das Ganze eine Verwarnung oder tatsächlich ein Bußgeld (mehr oder weniger als 55 Euro).

Wenn es 55 Euro oder weniger war, kommen nach deinem Einspruch noch 28,50 € Verwaltungsgebühren dazu, da ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet wird .

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Über Formatierungen, Rechtschreibfehler und anderen Punkten sehe ich mal hinweg.

So lange musst du es nicht ausführen und es heißt "Verjährungsfrist".
Ebenso würde ich anstatt "laut § ...." korrekterweise "gemäß § ..." schreiben.

Kurz und knapp, mehr braucht es nicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erhebe hiermit Einspruch gegen Bescheid XY vom XY aufgrund abgelaufener Verjährungsfrist gemäß § 26 Abs. 3 StVG.
Mit freundlichen Grüßen
  • Beweispflicht dass dir vorher ein Bußgeldbescheid ergangen ist, hat die Behörde.

Ergangen bedeutet (nachweislich in deinen Briefkasten oder dir übergeben bzw. einem Vertretungsbevollmächtigten).

Yessir211 
Fragesteller
 20.12.2022, 10:08

Vielen Dank für die detaillierte Antwort.

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Den ersten Satz "Dieses Schreiben erstelle ich..." kannst Du weglassen, es wird ja im Folgesatz gesagt, worum es geht.

Ich würde das gar nicht so lang machen. Widerspruch mit dem Hinweis auf Verjährung. Fertig