Aus Versehen auf Behinderten Parkplatz?
ich habe heute aus Versehen auf einem Behindertenparkplatz geparkt für etwa 3-4 Minuten und wurde dann von einem Opa angemeckert beim wegfahren.
könnte er eventuell deshalb eine Anzeige machen?
Was hätte ich dann zu befürchten?
3 Antworten
nichts, denn 3-4 Minuten gehen immer als "Halten zum be- und entladen bzw. ein- und aussteigen" durch
Rein akademisch: inkorrekt!
STPO ³12 Abs. 2 Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/99-12-halten-und-parken
Das beinhaltet sogar einen Möbeltransporter der stundenlang kontinuierlich (=ohne Pause) mit Möbeln be- oder entladen wird. Solange jederzeit ein, ggf. wechselnder, Fahrzeugführer mit zureichender Fahrerlaubnis beim Fahrzeug ist, ist des kein Parken, sondern Halten.
Rein theoretisch könnte er es versuchen, rein praktisch wird er es wohl nicht tun.
Ja, könnte er. Nur wird er sich die Mühe nicht machen. Sei beim nächsten Mal einfach aufmerksamer.
Nein. Ab 3 Minuten spricht man von parken. Egal was man tut.