Widerspruch gegen Verwarnungsbrief wg. Falschparken?

10 Antworten

Einspruch kannst Du hier nicht einlegen da es sich nur um ein Verwarnungsgeldangebot handelt. Du kannst nur Deine Sicht der Dinge darlegen und um Prüfung bitten.

Geht die Behörde nicht darauf ein wird ein Bußgeldbescheid erlassen der gleich mal 28,50€ an Gebühren mit sich bringt.

Gegen diesen könntest Du dann aber Einspruch einlegen, die Behörde würde erneut prüfen - sollte sie auf ihrer Meinung bestehen geht die Sache vor Gericht.
Dort muss die Behörde dann den Beweis antreten das ihr Vorwurf gerechtfertigt ist.
Wenn Deine Angaben stimmen kann sie das aber nicht, Deine Aussichten stehen also nicht schlecht. Die Frage ist, tut man sich das an...

likeastar9999 
Fragesteller
 19.07.2018, 11:40

Und wenn ich da morgen einfach mal persönlich hingehe und nach einem beweisfoto frage? Ich habe ja eine woche zeit zum bezahlen. Wenn ich das vorher geregelt kriege, dann kommt es auch nicht zum bußgeldbescheid oder?

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Crack  19.07.2018, 11:42
@likeastar9999

Wenn Du tatsächlich einen Ansprechpartner erreichst kannst Du das tun.

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.... aber die Schreiber machen doch immer ein Foto und ziehen dieses dann im Bußgeldverfahren.

Ich täte anrufen und nachfragen, denn solche Beschilderung ist eigentlich nicht zu übersehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du könntest dem Widersprechen, dabei würde dann auffallen, das der Sachverhalt falsch ist und es würde eben entsprechend umgeschrieben auf Parken ohne Parkschein.

Parken ohne Parkschein ist günstiger als Parken auf Behindertenparkplatz.

Schwierig zu beantworten, weil man nicht weiß, wie es zu dieser Diskrepanz kommt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten (ich gehe davon aus, dass deine Personalien damals vor Ort nicht festgestellt wurden und du jetzt als Halter angeschrieben wurdest):

  • Wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann, werden auf den Halter die Verfahrenskosten von 23,50 € zukommen.
  • Wenn du das Verwarngeld annimmst (Frist beachten), bist du bei 35 € (logisch :-) )
  • Wenn du angibst, dass es sich um den falschen Tatbestand handelt, sind verschiedene Szenarien möglich:
  • a) Der Tatbestand wird korrigiert und du musst nur das entsprechende (niedrigere) Verwarngeld zahlen.
  • b) Der Tatbestand wird korrigiert, aber es geht vom Verwarnverfahren in das Bußgeldverfahren über. Dann kommen zu der niedrigeren Geldbuße noch 28,50 € Verfahrenskosten dazu und du bezahlst insgesamt mehr als jetzt.
  • c) Der Tatbestand wird nicht korrigiert und es droht ein Bußgeldbescheid mit 35 € Geldbuße + 28,50 € Verfahrenskosten.
  • d) Der Tatbestand wird korrigiert und weil der Kontrolleur damals überhaupt nicht auf einen Parkschein geachtet hat, wird das Verfahren eingestellt.

Wenn du angibst, dass es sich um den falschen Tatbestand handelt, läufst du natürlich ggf. Gefahr, dich als Fahrer zu outen. Dann kommt die o.g. Möglichkeit, nur die Verfahrenskosten (23,50 €) zahlen zu müssen, nicht mehr in Frage.

likeastar9999 
Fragesteller
 19.07.2018, 14:04

Ich bin nicht Halter des Fahrzeugs, dieser hat den Brief an mich weitergeleitet. Dies ist auch richtig so, denn ich bin an dem Tag am Steuer gewesen. Es geht nur darum dass mit unterstellt wird auf einem Behindertenparkplatz geparkt zu haben, was ich nicht getan habe. ICh habe „lediglich“ auf einem parkscheinpflichtigen Parkplatz geparkt ohne einen Parkschein gezogen zu haben

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AntonAntonsen  19.07.2018, 14:21
@likeastar9999

Wenn du sowieso als Fahrer feststehst bzw. das gar nicht leugnen willst, würde ich mich mal vor Ablauf der Zahlungsfrist an den Sachbearbeiter wenden. Reicht vermutlich auch telefonisch.

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likeastar9999 
Fragesteller
 19.07.2018, 14:23
@AntonAntonsen

Hab ich schon. Sie wollte mir das Beweisfotos zuschicken, dann schau ich mal weiter

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> muss nun 35€ Verwarnungsgeld zahlen

Musst Du nicht. Dir wird lediglich angeboten, ein Verwarngeld zu zahlen.

> Lohnt es sich dem Verwarnungsbrief zu widersprechen?

Ja, durchaus. Du solltest Dir aber auch wirklich sicher sein und ggf. ein Foto von der Beschilderung machen. Geht aus der Verwarnung hervor, ob seitens der Behörde ein Foto gefertigt wurde? Falls ja, bitte darum, es Dir zu übersenden.

Mit wurde mal vorgeworfen, auf einem P+R-Parkplatz nicht innerhalb der durch Linien markierten Fläche geparkt zu haben. Als ich nachweisen konnte, dass am ganzen Tag eine geschlossene Schneedecke bestanden hat und die Behörde dies aufgrund des gefertigten Fotos ebenfalls einräumen musste, wurde das Verwarngeldangebot zurückgenommen und die Sache war erledigt.

Crack  19.07.2018, 11:28

Gegen dieses Verwarnungsgeldangebot kann man keinen Einspruch einlegen,
das wäre erst gegen einen erlassenen Bußgeldbescheid möglich.

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jurafragen  19.07.2018, 11:31
@Crack

Ich habe nichts anderes behauptet. Ich habe auch keinen "Einspruch" oder dergleichen eingelegt, sondern der Behörde mitgeteilt, aus welchen Gründen ich mit der Verwarnung nicht einverstanden bin. Die Behörde hat dann das Verwarngeldangebot zurückgenommen und mitgeteilt, dass der behauptete Parkverstoß nicht weiter verfolgt wird, wobei ich zugeben muss, dass auch ich meine Zweifel daran habe, dass das Gesetz eine Rücknahme von Verwarnungen überhaupt vorsieht, ich sehe da jedenfalls auch keinen Regelungsbedarf, da die Verwarnung ja ohnehin nicht wirksam werden konnte.

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Crack  19.07.2018, 11:37
@jurafragen
Ich habe nichts anderes behauptet.

Zitat:

"> Lohnt es sich dem Verwarnungsbrief zu widersprechen?

Ja, durchaus."

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jurafragen  19.07.2018, 12:15
@Crack

Damit war jedoch kein förmliches "Widerspruchsverfahren" oder dergleichen gemeint, sondern der im Verwarngeld angegebene Tatvorwurf. Es lohnt sich durchaus, dem zu widersprechen.

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likeastar9999 
Fragesteller
 19.07.2018, 11:32

Habe ich den eine Chance recht zu bekommen, wenn kein foto gemacht wurde? Ich hab ja auch kein foto als gegenbeweis

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Crack  19.07.2018, 11:38
@likeastar9999
Ich hab ja auch kein foto als gegenbeweis

Du musst auch nichts beweisen, die Behörde muss Dir Deine Schuld nachweisen.

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