Ab wann gilt ein Verkehrsunfall als Straftat?
Kann mir einer folgendes erklären:
Wenn man z.B. die Vorfahrt missachtet ist es ja eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn es jetzt hierbei zu einem Unfall kommt, bei dem sich keiner verletzt hat und man nicht berauscht oder ähnliches war - gilt das dann schon als Straftat?
Oder dann erst, wenn man z.B. Fahrerflucht etc. begehen würde?
6 Antworten
Nein. Es kommt auf die Folgen des Unfalls an und die Schwere der Schuld und/oder andere Vergehen, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen (Beispiele: Fahrer hat keinen Führerschein, fuhr betrunken, führte den Unfall vorsätzlich herbei, und - wie du sagst - Fahrerflucht).
So ist es nur ein Sachschaden, der reguliert werden muss, vermutlich noch Punkte.
Zumindest alle Verkehrsunfälle mit Verletzten sind Straftaten, fahrlässige Körperverletzung.
Kommt auf das Verhalten an, das zum Unfall geführt hat. Zum Beispiel rücksichtsloses Überholen (Gefährdung des Straßenverkehrs).
Oder auch auf die Folgen. Sobald jemand verletzt wird, musst du mit einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.
Ein einfacher Unfall ohne Verletzte durch einfache Unachtsamkeit wäre eine Owi.
Sobald ein Straftatbestand verwirklicht wurde. Klassische Fälle sind:
- Fahrerflucht
- fahrlässige Körperverletzung (wenn jemand verletzt wurde; relatives Antragsdelikt)
- Unfall unter BTM- oder Alkoholeinfluss.
Möglich sind aber auch Straftaten, durch die der Unfall erst verursacht wurde:
- Gefährdung im Straßenverkehr
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Je nach dem was passiert worden ist. Wenn keine Verletzung gegeben hat, muss du dich trotzdem wegen Sachbeschädigung durch ein Unfall verantworten. Wenn du betrunken warst, bekommst du keine Starfe aber muss trotzdem Reparaturkosten übernehmen