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Geblitzt trotz erlöschendem grünem Rechtsabbiegepfeil? (Österreich, Dornbirn)?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an alle, die sich mit Verkehrsrecht oder Rotlichtblitzern auskennen oder vielleicht schon einmal in einer ähnlichen Situation waren:

Ich bin heute in Dornbirn (Brückengasse) an einer Kreuzung mit eigener Rechtsabbiegespur gefahren. Für diese Spur gibt es eine einzelne Ampel mit grünem Pfeil nach rechts, die kein Gelb und kein Rot anzeigt – nur ein grünes Licht, das regelmäßig an- und ausgeht.

(Wichtig zur Ergänzung: Es gibt dort natürlich auch eine normale Hauptampel mit Rot, Gelb und Grün – diese war zum Zeitpunkt meines Abbiegevorgangs dauerhaft rot, gilt aber vermutlich nicht für die Abbiegespur.)

Ich bin genau in dem Moment losgefahren, als der grüne Pfeil erlosch – also keine Sekunde später. Einen Blitz (wie z. B. den bekannten blauen Blitz in Dornbirn) habe ich nicht gesehen. Soweit ich weiß, befindet sich an dieser Stelle ein fest installierter Blitzer.

Nach einiger Recherche bin ich auf folgende Infos gestoßen:

  • Rotlichtblitzer lösen nur bei Rotlichtverletzung an der Haltelinie aus.
  • Wenn es kein Rotlicht gibt, sondern nur ein grünes Licht, das erlischt, liegt laut §38 StVO kein Rotlichtverstoß im klassischen Sinne vor.
  • In Foren wie motor-talk oder blitzer.de berichten viele User, dass sie in exakt dieser Situation nicht geblitzt wurden.

Trotzdem bin ich etwas verunsichert:

Könnte ein Blitzer auch auslösen, obwohl gar kein rotes Signal vorhanden war?

Hat jemand von euch diese spezielle Ampelkonstellation schon selbst erlebt – idealerweise auch in Dornbirn oder irgendwo in Österreich?

Oder kennt sich jemand mit der technischen Funktionsweise von Blitzern bei solchen Ampeln genau aus?

Ich freue mich über jede Rückmeldung – danke schon mal im Voraus! 🙏

Verkehrsrecht, Bußgeld, Ampel, Blitzer, Straßenverkehr, Verkehrsregeln

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?

Guten Tag,

ich hab gestern Post bekommen – eine Anhörung im Bußgeldverfahren. Geht darum, dass ich zu schnell gefahren bin. Im Affekt hab ich online direkt die Haken bei „Ich war der Fahrzeugführer“ und „Ich gebe die Tat zu“ gesetzt, weil ich dachte, ich zahl das einfach und dann ist Ruhe.

Später hab ich aber doch meinen Anwalt gefragt, weil ich mir unsicher war, was da jetzt wirklich auf mich zukommt – vor allem, weil überall im Internet was anderes steht. Er hat mir dann erklärt, welche Konsequenzen das haben kann, und da ich noch in der Probezeit bin, will ich mir den Stress lieber sparen.

Mein Anwalt meinte natürlich, ich soll da gar nicht erst drauf reagieren, damit er sich drum kümmern kann. Blöd nur, dass ich das schon gemacht hatte – und ihm das bisher noch nicht gesagt hab. Das klär ich aber am Montag mit ihm.

Nachdem ich mit ihm gesprochen hatte, hab ich das Online-Formular nochmal ausgefüllt und diesmal „Ich gebe die Tat nicht zu“ angekreuzt. Ob das jetzt besser war, keine Ahnung.

Jetzt frag ich mich: Hat das irgendwelche Konsequenzen? Haben die nur die letzte Version von meiner Aussage oder sehen die auch die erste – oder zumindest, dass ich das nochmal geändert hab?

Und kann es vielleicht ein Vorteil sein, dass ich in beiden Fällen keine Angaben zu meiner Person gemacht hab?

Es geht wahrscheinlich darum, dass meine Probezeit um 2 Jahre verlängert wird, ich ein Fahrverbot auf Bewährung für 12 Monate bekomme und ein Aufbauseminar machen muss.

Mein Anwalt meint aber, dass es gute Chancen gibt, das anzufechten – vor allem, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass ich das in diesem Ausmaß auf keinen Fall begangen habe.

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Abstandsblitzer?

Mal wieder eine Frage zum Verkehrsrecht, dieses Mal eine, die mich selbst betrifft:

Ich bin auf einer Autobahn gefahren, wegen eines Autobahnkreuzes war die Geschwindigkeit auf 120 begrenzt. Zwar habe ich den mobilen Blitzer (so eine Einheit mit 2 Stativen, eins für Geschwindigkeitsmessung, eines für Kamera) neben der Leitplanke stehen sehen, da ich aber ohnehin unter den erlaubten 120 war (anfangs etwa 110, wegen des abbremsens der Fahrzeuge vor mir und von mir selbst natürlich beim passieren des Blitzers minimal über 100 (laut Tacho, also tatsächlich eher unter 100)) habe ich nicht abrupt gebremst, dennoch meine ich, dass der Blitzer ausgelöst hat (ich kann es nicht 100% sagen, durch den Stand der Sonne kann es mit minimaler Wahrscheinlichkeit auch eine ungünstige Reflexion gewesen sein)

Da die Geschwindigkeit als möglicher Auslöser ausscheidet, bliebe noch der Abstand, der war durch besagtes Abbremsen wegen eines leichten Rückstaus vom vorausliegenden Verzögerungsstreifen (in dieser konkreten Situation) möglicherweise leicht verringert.

Hierzu meine Fragen:

Wie plausibel ist es, an so einer Örtlichkeit, wo Messungen häufig durch abbremsende Fahrzeuge beeinflusst werden, eine Abstandsmessung durchgeführt wird?(Zwar hört man immer wieder, dass gerne gezielt da geblitzt wird wo es am meisten Geld bringt, allerdings bietet diese Situation ja auch Möglichkeit für einen erfolgreichen Einspruch)

Wie genau kann eine solche Messung in dieser Situation noch sein (zumal keine zweite Kamera zu sehen war (ich kenne die Örtlichkeit sehr gut und auch die potentiellen Standorte wo sie hätte aufgestellt sein können), die also nur auf der Zeit zwischen zwei Fahrzeugen basiert, Geschwindigkeitsänderungen also nicht erfasst?

Und welche Toleranzen gelten in dem Fall? Wird einfach nur die übliche Toleranz bei der zu Grunde gelegten Geschwindigkeit abgezogen, oder gibt es da eigene Werte (da ja auch weitere Messunsicherheiten berücksichtigt werden müssen)? - da der Abstand anhand der Leitpfosten und Striche relativ gut abzuschätzen war, kann es sich im Fall der Fälle ohnehin nur um wenige Meter gehandelt haben

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