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Ermittlungsverfahren bei Trunkenheit am Steuer eingestellt?

Moin,

ich schildere einmal kurz was vorgefallen ist. Vor ca. drei Monaten bin ich nachts mit einem E-scooter von einer Party nach Hause gefahren. Leicht angetrunken. Es kam wie es kommen musste, die Herren in Blau halten mich an. Pusten, 1,37. Mit auf die Wache zum Blut abnehmen. Führerschein ist direkt eingezogen worden (freiwillige Abgabe). Bis vor zwei Wochen habe ich nichts gehört. Dann der Brief: Ihnen wird vorgeworfen blala.... Blutalkoholtest ergab 1,51 Promille.

Dann habe ich einige persönliche Angaben im Befragungsbogen gemacht und im freien Textfeld kurz Reue gezeigt und meine Sicht der Dinge beschrieben.

Jetzt der Wichtigste Teil:

vorgestern bekomme ich einen Anruf von der Staatsanwältin (direkt angerufen zu werden fand ich schon erstmal komisch): da ich mir noch nie hab was zu Schulden kommen lassen, würde sie, laut ihrer Aussage, das Ermittlungsverfahren gerne Einstellen und mir meinen Führerschein zurück geben. Da dieser mir ja aber schon seit 2-3 Monaten entzogen wurde, würde sie es nur machen, wenn ich keinen Schadensersatz verlange.

Heute dann der Brief mit Führerschein. Allerdings stand dort nicht direkt wörtlich drinne, dass das Verfahren eingestellt wurde. Nur, dass es darum geht. Aber warum sollten sie mir sonst einfach meinen Lappen zurück geben?

Meine Frage nun: kommt da noch was (Bußgeld, erneute Anzeige etc.??)

Ich weiß nicht so Recht was ich davon halten soll. Klar, Führerschein wieder, juhuu, aber dennoch komisch nicht zu wissen was nun wirklich Sache ist.

Vielen Dank schonmal im voraus.

Polizei, Recht, Autofahren

Mit Cannabis erwischt aber noch nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet?

Hi, ich wurde vor ein paar Tagen mit etwas Cannabis von der Polizei erwischt und mache gerade meinen Führerschein. Im Moment nur Theorie (darf auch erst Fahrstunden nehmen wenn ich die Theorieprüfung bestanden habe). Ich habe den Zettel "Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis" noch nicht im Bürgerbüro meiner Stadt abgegeben.

Nun meine etwas kompliziertere Frage:

Kann die Polizei sehen dass ich gerade meinen Führerschein mache oder eben nicht (da ich den Zettel noch nicht abgegeben habe), und werde ich dann erst zu einem äG (ärztlichen Gutachten) gebeten sobald ich den Zettel abgegeben habe oder kann sich die Führerscheinstelle auch so schon melden und bescheid wissen ohne dass ich den Zettel abgegeben habe. Eigentlich müsste mich die Behörde ja nicht "auf dem Schirm" haben. Nur meine Fahrschule. Aber das ist ja privat. (Bild von der Rückseite des Zettels lege ich bei)

(Die leeren Felder im Bild werden dann von der Behörde ausgefüllt).

Die Polizei hat mir gegenüber nichts erwähnt was mit meinem Führerschein zu tun hat. Sie haben auch nicht gefragt ob ich einen habe oder ihn gerade mache.

Mir ist klar, dass ich mit einem äG rechnen muss nur nicht wann, da ich eben nicht weiß ob dies von dem oben benannten Zettel abhängt den ich eben noch nicht abgegeben habe.

Ob die Anzeige fallen gelassen wird oder nicht kann ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Danke schon mal für Eure Antworten. LG

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Polizei, Recht, Führerschein, Autofahren, Cannabis, Fahrerlaubnis, Antrag stellen, Führerscheinstelle, Auto und Motorrad

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