Halterin beauftragt Abschleppunternehmen - ist die Fahrerin verpflichtet die Fahrzeugschlüssel an dritte zu übergeben?

8 Antworten

Sofern sich der Fahrer nicht wegen Unterschlagung strafbar machen möchte, würde er gut daran tun, das Eigentum der fremden Person nicht zu unterschlagen.

Warum die Person der Ansicht ist, der Halter müsse anwesend sein, ist nicht nachvollziehbar. Das Abschleppunternehmen wird die Übernahme quittieren.

Glaubt die Person vielleicht auch, dass ein LKW-Fahrer, Postbote o.ä. das zur Verfügung gestellte Fahrzeug so lange unterschlagen kann, bis der Geschäftsführer persönlich bei ihm zuhause auftaucht?

Ein Fahrzeug in eine Werkstatt zu geben ohne Schlüssel, ist ja wohl doch irgendwie unpraktisch, oder?


RadioSputnik 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 12:59

Soweit denkt die Halterin aber nicht. Sie verlangt von der Fahrerin, dass sie das Auto raus gibt. Alles komisch. Die Fahrerin versucht mit der Halterin zu kommunizieren und die Halterin verweigert jegliche Kommunikation.

DerHans  06.01.2022, 13:01
@RadioSputnik

Dann wird aber ein Abschleppunternehmen den wagen eben nicht mitnehmen. Natürlich wird der Einsatz trotzdem berechnet.

RadioSputnik 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 13:03
@DerHans

ok.
Aber dann wird die Fahrerin diese Kosten nicht an die Halterin zurück zahlen. Den Unfallschaden muss die Fahrerin ja auch zurück zahlen. Letztendlich geht es nur darum, das die Halterin nicht kommunikationsfähig sein will und die Fahrerin dumm da stehen lassen will.

DerHans  06.01.2022, 13:04
@RadioSputnik

Dann verstehe ich ehrlich nicht, wieso sie das Fahrzeug überhaupt aus der Hand gegeben hat.

RadioSputnik 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 13:06
@DerHans

ich auch nicht. jedenfalls zickt einer von beiden rum. Unmöglich. Dann zieht es sich immer weiter hin. Die Halterin bleibt ZUhause, während die Fahrerin an dritte das Auto raus geben soll. Die Fahrerin ist nur verwundert über soviel Unverständnis und miese Machenschaften.

emib5  06.01.2022, 14:20
@RadioSputnik

Wieso sollte die Halterin selber zu Dir kommen? Sie darf selbstverständlich eine andere Person beauftragen.

Halter eines Kfz zu sein bedeutet nicht, Eigentümer des Kfz zu sein. Insofern hat der Halter keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Fahrer. Ist der Halter zeitgleich Eigentümer, dann kann er den Fahrer, sofern keine weiteren bzw. abweichenden Vereinbarungen vorliegen, zur Übergabe der Schlüssel an einen Abschleppdienst anweisen. Die unauthorisierte Übermittlung der persönlichen Daten des Fahrers ist allerdings wieder eine andere Sache. Ich würde sagen, eine Standortmitteilung des Fahrzeuges und der Name des Fahrers sollte legitim sein, da ansonsten der Eigentümer das Abschleppen nicht durchführen lassen kann.

Alles sehr wirr.

Entscheidend ist, wer Eigentümer(in) desFahrzeugs ist.

Diese Person bestimmt, was mit dem Fahrzeug passiert.

Und wenn die Halterin auch die Eigentümerin ist, dann hat die Fahrerin zu tun, was die Halterin (Eigentümerin) möchte. Andererseits macht sich die Fahrerin unter umständen strafbar. (Unterschlagung).

Die Fahrerin kann keine Diebstahlanzeige machen, wenn der Eigentümer sein Fahrzeug abholen lässt.


emib5  06.01.2022, 14:20

Kann sie schon. Muss dann aber mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung rechnen.