Halterin beauftragt Abschleppunternehmen - ist die Fahrerin verpflichtet die Fahrzeugschlüssel an dritte zu übergeben?
Hallo.
Person A ist der Fahrzeughalter.
Person B fährt das KFZ. Hat dann einen Unfall, kann damit nicht mehr zum Halter zurück fahren.
In der Stadt vom Fahrzeugfahrer, also Person B gibt es zahlreiche Händler, die das Auto so wie es ist, abkaufen würden. Man müsste nur mit dem Auto dort hin fahren, was keine 2 km wären. Aber zur Halterin ist der Fahrtweg 50 km etwa. Das Risiko möchte die Person B nicht auf sich nehmen, da es zu weiteren Schäden kommen könnte, die dann auch nicht versichert wären oder man von der Polizei angehalten und ein Bußgeld bezahlen müsste.
Nun hatte die Halterin ohne eine richtige Absprache mit der Fahrerin ein Abschleppdienst beauftragt und einfach die Telefonnummer und Adresse und Namen von Person B (Fahrerin) an das Abschleppunternehmen weiter gegeben, damit die das Auto zu der Halterin (Person A) bringt.
Person B (Fahrerin) ist der Meinung, dass das alles eh Unsinn ist, weil zusätzlich noch Geld kostet, was man sparen könnte. Zeitgleich wird also von der Fahrerin verlangt, die Autoschlüssel jemanden völlig fremdes (Abschleppdienst) zu übergeben. Die Halterin will nicht zur Fahrerin kommen, damit sie als Rechtmässige Person dabei ist.
Muss die Person B, die den Wagen sonst immer gefahren hat, wirklich ohne die Halterin den Fahrzeugschlüssel dem Abschleppdienst übergeben? Ich meine es ist nicht so. Man ist ja schließlich nicht verpflichtet.
Die Halterin lässt nicht mit sich reden, verlangt es aber und will nicht verstehen, warum man die ganze Abschleppaktion und die Kosten sparen kann. Sie stellt sich stur und zeigt keinerlei Interesse an einer Absprache geschweige denn Verantwortung, sondern schiebt alles der Fahrerin zu.
Mit anderen Worten: Man könnte den Wagen auch als gestohlen melden, wenn das Auto hinter dem Rücken von irgendeinem Abschleppdienst abgeholt wird. Dieser wurde nochmal angerufen und ihm die Situation geschildert.
Letztendlich wird wohl das Unternehmen auch nicht tätig werden, um sich nicht strafbar zu machen.
Eine Reparatur würde mehr als der Wert des Auto ist, kosten.
8 Antworten
Sofern sich der Fahrer nicht wegen Unterschlagung strafbar machen möchte, würde er gut daran tun, das Eigentum der fremden Person nicht zu unterschlagen.
Warum die Person der Ansicht ist, der Halter müsse anwesend sein, ist nicht nachvollziehbar. Das Abschleppunternehmen wird die Übernahme quittieren.
Glaubt die Person vielleicht auch, dass ein LKW-Fahrer, Postbote o.ä. das zur Verfügung gestellte Fahrzeug so lange unterschlagen kann, bis der Geschäftsführer persönlich bei ihm zuhause auftaucht?
Ein Fahrzeug in eine Werkstatt zu geben ohne Schlüssel, ist ja wohl doch irgendwie unpraktisch, oder?
Dann wird aber ein Abschleppunternehmen den wagen eben nicht mitnehmen. Natürlich wird der Einsatz trotzdem berechnet.
ok.
Aber dann wird die Fahrerin diese Kosten nicht an die Halterin zurück zahlen. Den Unfallschaden muss die Fahrerin ja auch zurück zahlen. Letztendlich geht es nur darum, das die Halterin nicht kommunikationsfähig sein will und die Fahrerin dumm da stehen lassen will.
Dann verstehe ich ehrlich nicht, wieso sie das Fahrzeug überhaupt aus der Hand gegeben hat.
ich auch nicht. jedenfalls zickt einer von beiden rum. Unmöglich. Dann zieht es sich immer weiter hin. Die Halterin bleibt ZUhause, während die Fahrerin an dritte das Auto raus geben soll. Die Fahrerin ist nur verwundert über soviel Unverständnis und miese Machenschaften.
Wieso sollte die Halterin selber zu Dir kommen? Sie darf selbstverständlich eine andere Person beauftragen.
Halter eines Kfz zu sein bedeutet nicht, Eigentümer des Kfz zu sein. Insofern hat der Halter keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Fahrer. Ist der Halter zeitgleich Eigentümer, dann kann er den Fahrer, sofern keine weiteren bzw. abweichenden Vereinbarungen vorliegen, zur Übergabe der Schlüssel an einen Abschleppdienst anweisen. Die unauthorisierte Übermittlung der persönlichen Daten des Fahrers ist allerdings wieder eine andere Sache. Ich würde sagen, eine Standortmitteilung des Fahrzeuges und der Name des Fahrers sollte legitim sein, da ansonsten der Eigentümer das Abschleppen nicht durchführen lassen kann.
Alles sehr wirr.
Entscheidend ist, wer Eigentümer(in) desFahrzeugs ist.
Diese Person bestimmt, was mit dem Fahrzeug passiert.
Und wenn die Halterin auch die Eigentümerin ist, dann hat die Fahrerin zu tun, was die Halterin (Eigentümerin) möchte. Andererseits macht sich die Fahrerin unter umständen strafbar. (Unterschlagung).
Die Fahrerin kann keine Diebstahlanzeige machen, wenn der Eigentümer sein Fahrzeug abholen lässt.
Kann sie schon. Muss dann aber mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung rechnen.
Soweit denkt die Halterin aber nicht. Sie verlangt von der Fahrerin, dass sie das Auto raus gibt. Alles komisch. Die Fahrerin versucht mit der Halterin zu kommunizieren und die Halterin verweigert jegliche Kommunikation.