Hallo zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich habe meine Wohnung zum 31.05. gekĂŒndigt und somit auch Gas abgemeldet zum 31.05., da ich eine Gasetagenheizung besitze. In der neuen Wohnung ist Gas in der Miete nĂ€mlich enthalten. Die KĂŒndigungsbestĂ€tigung habe ich erhalten vom Gasanbieter (31. Mai).
Nun hatte ich gestern in meiner jetzigen Wohnung einen Besichtigungstermin und es ist möglich, dass die Nachmieterin zum 01. Mai hier einzieht, weil ich die SchlĂŒssel fĂŒr meine neue Wohnung Ende MĂ€rz bekomme. So kann es sein, dass ich vorher bereits einziehe. Die Nachmieterin wohnt bei ihren Eltern und hat somit keine KĂŒndigungsfrist und kann jederzeit hier einziehen.
Wenn ich jetzt doch vorher einziehen sollte in die neue Wohnung (Anfang Mai) und die Nachmieterin entsprechend in diesem Zeitraum hier einzieht, kann ich dann dem Gasanbieter mitteilen, dass ich den ZĂ€hlerstand Ende April notiere fĂŒr die Schlussrechnung oder mĂŒssen wir bei dem 31. Mai nun bleiben? Weil dann wĂŒrde die Nachmieterin die WohnungsschlĂŒssel erhalten und ihr Verbrauch wĂŒrde dann bis Ende Mai auf mich umgelegt werden bzw. die Kosten.
Wie funktioniert das dann, wenn ich vorher raus bin aus meiner jetzigen Wohnung?
Ich denke, dass die Nachmieterin nicht viel verbrauchen wird. Oder soll ich dann bei der neuen Mieterin einfach anschellen und am 31. Mai den ZĂ€hlerstand notieren fĂŒr die Abrechnung? Klar den Mai muss ich dann mitbezahlen fĂŒr sie.
Oder kann man dem Gasanbieter noch mitteilen, dass man vorher auszieht, falls der Einzugstermin auf den 01. Mai fÀllt?! Dann könnte man den ZÀhlerstand am 30. April ablesen und so die Schlussrechnung machen?
Ich weiĂ, ist alles kompliziert...
Ich bedanke mich trotzdem und fĂŒr die beste Antwort gibt es einen Stern! đ
Mit freundlichen GrĂŒĂen