Wohnung?
Hallo mein Frage ist mein Bekannten Wohnung seid 17 Jahre in ein Wohnung sie möchte umziehen und sie hat denn Wohnung so angenommen wie ist es und. Sie muss alles machen aber jemand hat gesagt das sie nicht machen muss weil sie Wohnung seid 17 Jahre ich weiß nicht was jetzt stimmt kann mir jemand helfen
3 Antworten
Ob deine Bekannte bei einem Auszug nach 17 Jahren ihre Wohnung renovieren muss, hängt von mehreren Faktoren ab:
1. Mietvertrag prüfen:
- Stehen dort Klauseln zur Renovierung? (Schönheitsreparaturen, Endrenovierung)
- Sind diese Klauseln wirksam? Einige Klauseln sind unwirksam, wenn sie zu pauschal sind (z. B. „Der Mieter muss bei Auszug renovieren“).
2. Gesetzliche Regelungen:
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass starre Fristen oder pauschale Renovierungspflichten im Mietvertrag oft unwirksam sind. Das bedeutet:
- Wenn der Mietvertrag eine „starre Frist“ zur Renovierung (z. B. alle 5 Jahre) enthält, ist diese Klausel unwirksam.
- Wenn der Mietvertrag vorschreibt, dass der Mieter die Wohnung „in jedem Fall renoviert“ übergeben muss, ist das ebenfalls unwirksam.
3. Zustand der Wohnung bei Einzug:
- Hat deine Bekannte die Wohnung unrenoviert übernommen?
- Wenn ja, kann der Vermieter in der Regel keine Renovierung verlangen, außer die Wohnung ist stark beschädigt.
- Wurde die Wohnung renoviert übernommen?
- Dann könnte der Vermieter eine Renovierung verlangen, wenn der Zustand deutlich schlechter ist als bei Einzug.
4. Abnutzung durch normale Nutzung:
- Nach 17 Jahren ist eine normale Abnutzung der Wohnung zu erwarten.
- Kleine Schäden (Bohrlöcher, kleine Flecken) gelten als normale Abnutzung.
- Größere Schäden (starke Verschmutzungen, Löcher in Türen) müssen behoben werden.
5. Was deine Bekannte tun kann:
- Den Mietvertrag prüfen, ob dort eine Renovierungsklausel steht.
- Den aktuellen Zustand der Wohnung dokumentieren (Fotos machen).
- Den Vermieter ansprechen und klären, welche Renovierungen erwartet werden.
- Bei Unsicherheit einen Mieterverein oder eine Mietrecht-Beratung kontaktieren.
In der Regel macht man beim Einzug eine Mängelliste. Also was bereits nicht tadellos übernommen wurde, wird da exakt aufgelistet.
Neu malen muss der Vermieter übernehmen, wenn er diese schon 10 Jahre nicht mehr frisch gestrichen hat. Sonst der ehemalige Mieter, wenn es nicht nur gewöhnliche Abnutzungserscheinungen sind.
Mängel die durch Unachtsamkeit entstanden, muss der ausziehende Mieter ebenfalls wieder in Stand setzen.
Sprich, er muss sie in dem Zustand abgeben, wie er sie übernommen hat, ausser den normalen Benutzungsspuren, die es gibt, wenn man in einer Wohnung lebt.
So ist dies zumindest in der Schweiz.
In den Mietvertrag schauen. Dort steht geregelt, ob die Wohnung lediglich "besenrein" verlassen werden muss oder frisch renoviert. In aller Regel ist es so, dass eine Wohnung, die unrenoviert angemietet wurde, auch wieder unrenoviert verlassen werden kann.