Schimmel in der Wohnung, vom Vormieter verborgen, habe ich Recht auf eine andere Wohnung?
Hallo zusammen,
ich habe Schimmel, der schon entfernt wurde. ( Tapete bis zur Hälfte der Wand abgerissen untere Hälfte behandelt und überstrichen von einer Firma) Schimmel hat direkt nach dem Einzug angefangen trotz lüften und heizen sowie luftentfreuchter in der ganzen Wohnung. Jetzt 2 Jahre später erfahre von den Nachbarn, dass die Vormieterin es teilweise im Hof getratscht hat, das diese extreme Schimmelprobleme hat.
Nach der Behandlung des Schimmels meinte der Herr von der Firma 2-3 Jahre sollte es vorbeugen.
Schlafzimmer riecht total modrig ohne sichtbaren Schimmel. Ich bin einfach nur verzweifelt habe schlafprobleme und strake neurodermitis.
Habe ich ein Recht auf eine andere Wohneinheit? Wie würdet ihr da vorgehen?
danke im Vorraus
7 Antworten
Mein Vorgehen wäre wie folgt:
Sammle zunächst alle Beweise, die du kriegen kannst. Fang zunächst mit deinen Beobachtungen an und schreibe auf, wann der Schimmel wo zuerst auftrat. Dokumentiere dein Lüftverhalten (3x täglich für 10 Minuten stoßlüften reicht i.d.R. aus; bedarfsweise häufiger, wenn gekocht oder geduscht wurde), am besten mit objektiven Zahlen mehrerer Hygrometers, sofern vorhanden. Protokolliere dein Heizverhalten, v.a. zwischen Oktober und April (ggf. Abrechnung zu den Heizkosten heraussuchen). Frag subtil deine Nachbarn wegen des vorigen Schimmelbefalls aus und halte es schriftlich fest. Geh evtl. zum Arzt und lass dir bescheinigen, dass du in der Zeit, wo der Schimmel auftrat, krank geworden bist (Ich weiß, das ist schwierig, aber es hilft dir bei der Dringlichkeit). Mach dir aber auch ein Bild vom Zustand der Wohnung und vom Haus (Ist es ein Altbau? Wann wurde das letzte Mal saniert/gedämmt etc.). Gibt es unter dir Wohnungen, die leer stehen und in den Wintermonaten nicht beheizt werden?
Generell gilt: Der Vermieter muss beweisen, dass er nicht Schuld am Schimmel ist. Daher versucht er das oftmals auf unzureichendes Lüft- und Heizverhalten des Mieters zu schieben. Das kannst du mit deinen Protokollen gut abwehren. Nichtsdestotrotz ist der Vermieter in Zugzwang, da du ansonsten die Miete mindern kannst (über die Höhe bitte mit dem örtlichen Mietverein oder einem kundigen Anwalt absprechen).
Setz daher ein Schreiben auf mit einer Frist (max. zwei Wochen) für den Vermieter zur Behebung des Problems. Sollte keine Reaktion erfolgen, entsprechend die Miete mindern und weitere Schritte anwaltlich oder mit dem Mietverein absprechen.
Nein, aber du hast ein Recht auf professionelle Beseitigung. Diese setzt Fachkunde nach der Ursache voraus.
Sagen wirs mal so, wenn die Probleme wieder auftreten, hast du auf jeden Fall seitens des Vermieters ein Anrecht darauf, dass der Vermieter das Problem beseitigt bzw. beseitigen lässt.
Ein direktes Anrecht auf eine andere Wohnung hast du nicht. jedoch ist es je nach dem wie umfangreich die Arbeiten zur Entfernung des Schimmel und vor allem zur Behebung der Ursache werden, duchaus schon üblich, dass man für die Dauer der Arbeiten, und das kann duchaus etliche Tage dauern, die Wohnung nicht bewohnen kann.
Da sind dann das (teilweise) Einlagern des Mobiliars das Aus und wieder Einräumen und die Kosten für die Unterkunft DEUTLICH größer, als die für einen kompletten Umzug.
Seitens dem Jobcenter z.B. wenn man Leistungsempfänger ist, hat man duchaus wenn man nachweisen kann, dass der Vermieter gegen den Schimmel nichts unternimmt und oder die Sanierung sehr aufwändig ist, duchaus Anspruch auf Beihilfen für die Suche nach einer neuen Wohnung und den Umzug.
Wahrscheinlich hast du ein Recht auf Mietminderung, unter Umstaenden - allerdings eher unwahrscheinlich - auch eins auf fristlose Kuendigung. Einen Anspruch darauf, dass dir der Vermieter eine andere Wohnung besorgt, hast du allerdings nicht. Das musst du schon selbst machen.
Mein Vermieter ist eine wohnbaugruppe mit über 25000 Wohneinheiten, deshalb dachte ich wäre möglich. Trotzdem vielen Dank:)
Hatten wir auch schon mal.
Wir durften sofort ausziehen, ohne Frist. Aber durften auch alles wegschmeissen. Möbel, Bücher, Klamotten, alles hat geschimmelt...
Geh raus da. Besser für deine Gesundheit . Psychisch wie physisch. Wenn nötig hole Hilfe, Rechtsberatung, beim Mieterverein.
Mehr dazu weiss ich leider nicht