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Kann ein Kind nach einer Obhut Name noch mal weggenommen werden?

Für meine Bekannte :

Hallo große Angst das sie mir meinen Sohn wieder wegnehmen. Mein Sohn wurde durch das JA weggenommen kam nach einer Woche wieder zu mir. Es ging um Gewalt und Alkohol im Elternhaus. Das ganze war vor über einem Monat geschehen. 

Wir wohnen bei der Oma der Schulwechsel wurde vorgenommen. Er kommt ab Ostern da in die neue Schule und das auf seinen Willen. 

Mein Kind beklagt sich ständig über schmerzen und möchte nicht in die Schule gehen. Er war nun des Öfteren nicht in der Schule nach diesem Vorfall. Vielleicht muss er diese ganze Situation einfach verarbeiten.

Die jetzige Schule droht mir das Jugendamt einzuschalten, und das haben sie auch getan. Der Junge wurde wieder ins Kreuzverhör genommen durch JA und Schule das während der Schulzeit. Da er oft krank ist und ich ihn auf der anderen Schule angemeldet habe. Unterstellen Sie mir , dass ich mein Kind gefährde, in dem ich es aus der jetzigen Schule entreiße 

 heute hat mein Sohn wieder über Bauchschmerzen geklagt. Ich habe ihn in die Schule gebracht.  Dort hat er angefangen zu schreien und alles ist eskaliert. Er sagte was bist du für ne Mutter bringst mich mit Bauchweh her. Was bist du für eine Mutter bringst mich krank in die Schule ich fühle mich genötigt. Die Lehrer haben ihn schon beruhigt. Aber irgendwie hab ich Angst, dass da jetzt ein Nachspiel kommt.  Mein Anwalt spricht davon, dass sie mein Kind wegnehmen könnten, weil sie der Meinung sind. Ich könnte es nicht erziehen.

Schule, Angst, Inobhutnahme, Jugendamt, Jugendschutz

Wer möchte heute noch ernsthaft bestreiten, dass ein nach Intelligenz-Niveau gegliedertes Schulsystem deutlich bessere Ergebnisse liefert als Gesamtschulen?

Gesamtschulen: Ihr Nachteil für Begabte

Zur Frage, ob die Begabten Nachteile erleiden, wenn sie in ungegliederten Klassen mit Schwachen zusammen unterrichtet werden, hat die BIJU-Studie des Max-Planck-Instituts Berlin Auskunft gegeben. In den 90-er Jahren wurden in einer Langzeitstudie Gesamtschulen mit gegliederten Schulen verglichen [11]. Dabei zeigte sich Folgendes:

„Für den Vergleich von Haupt- und Gesamtschule ergeben sich nach Kontrolle des Vorwissens sowie der kognitiven und sozialen Variablen keine unterschiedlichen Leistungseffekte zwischen beiden Schulformen: Bei gleichen Eingangsbedingungen wird am Ende der 10. Jahrgangsstufe ein identischer Wissensstand erreicht. Die wichtigsten Einflüsse auf die Leistungsentwicklung üben die kognitiven Variablen Vorwissen und kognitive Grundfähigkeiten aus. Der Einfluß des sozialen Status ist schwach. Ethnische Herkunft und familiäre Situation üben nach Kontrolle der kognitiven Voraussetzungen keinen nachweisbaren Einfluß aus.
Beim Vergleich zwischen Real- und Gesamtschule zeigt sich, daß in der Realschule auch nach Kontrolle kognitiver und sozialer Eingangsvariablen die Leistungsentwicklung günstiger als an der Gesamtschule verläuft. Bei gleichen intellektuellen und sozialen Eingangsbedingungen erreichen Realschüler am Ende der Sekundarstufe I etwa in Mathematik einen Wissensvorsprung von etwa zwei Schuljahren.
Noch stärker sind diese Effekte, wenn man Gesamtschule und Gymnasium vergleicht. Bei gleichen intellektuellen und sozialen Bedingungen beträgt der Leistungsvorsprung in (z.B.) Mathematik am Gymnasium mehr als zwei Schuljahre. Es gibt keine Hinweise, daß die ungünstige Leistungsentwicklung durch besondere überfachliche Leistungen kompensiert werden könnte.
In allen Analysen ist der Einfluß der Sozialschicht nach Kontrolle der kognitiven Voraussetzungen relativ gering oder statistisch nicht nachweisbar. 

Mit anderen Worten: Wenn gymnasial veranlagte Schüler oder Realschüler in Gesamtschulen sitzen, sind sie am Ende des 10. Schuljahres zwei Jahre mit dem Stoff in Verzug gegenüber denjenigen, die von Anfang an im Gymnasium oder in Realschulen unterrichtet wurden.

Quelle: https://condorcet.ch/2024/03/der-vorstand-des-vslch-bemueht-sich-um-schulrevolution/

[11] Jürgen Baumert / Olaf Köller: Bildungsverläufe und psychosoziale Entwicklung im Jugend-und jungen Erwachsenenalter (BIJU)in Pädagogik, 50. Jahrgang, Heft 6/1998

Schule, Gesamtschule, Realschule

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