Recht – die neusten Beiträge

Was muss ich bei dieser Mahnung beachten?

Hallo zusammen,

ich hab ein Problem und zwar habe ich folgendes Schreiben von meiner Bank erhalten:

Titel: Girokonto 2. Mahnung

mit Schreiben vom 04.10.2021 informierten wir Sie über Ihre Kontoüberziehung.

Gleichzeitig baten wir Sie um Ausgleich bzw. um ein Gespräch mit Ihrem Kundenberater.

Bis heute haben Sie auf dieses Schreiben nicht reagiert. Wir bitten Sie, die Überziehung von

zur Zeit 79,13 EUR bis zum 04.11.2021 zurückzuführen. Sollten wir auch bis zu diesem Termin

keinen Zahlunqseingang feststellen können, müssen wir uns eine fristlose Kündigung unserer

Geschäftsbeziehung zu Ihnen vorbehalten. In diesem Fall müssten wir zur Geltendmachung

unserer Forderung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Für diese Mitteilung berechnen wir gemäß unserem Preisverzeichnis eine Gebühr in Höhe von

3,00 EUR, die wir Ihrem oben genannten Girokonto belasten werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Daten (gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO) über die

nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen Forderungen aus Vertragsverhältnissen

rechtkonform an die SCHUFA Holding AG in Wiesbaden übermitteln.

ich hab mit einer Frau von der Bank telefoniert, welche mir sagte nur das Konto auszugleichen. Ich habe aber trotzdem ein mulmiges Gefühl bei diesem Schreiben und Angst, dass ich bald einen gerichtlichen Beschluss erhalte. Hatte die Dame recht?? Zudem hab ich den ersten Brief gar nicht vorliegen gehabt…

Recht, Bankkonto, Mahnung, Wirtschaft und Finanzen

Asozialer Nachbar, TV Lärmbelästigung?

Mein langzeitarbeitsloser, asozialer Nachbar hält es leider für nötig 24/7 seine Glotze laufen zu lassen.

Meistens so laut, dass ich es durch meine Kopfhörer + Musik hören kann.
Ich habe eine 40-Stunden-Woche und würde nach Feierabend (17 Uhr) gerne meine wohlverdiente Ruhe haben.
Anscheinend sind aber selbst ein paar Stunden TV-Verzicht für den Herrn unmöglich zu bewältigen, sodass er mir auf meine letzte genervte, aber trotzdem höfliche Nachricht an seiner Wohnungstür (denn die Tür öffnet er nicht wenn man klingelt) mächtig stolz geantwortet hat, dass er ab jetzt die Nachtruhe einhalten werde, indem er seine Kopfhörer benutzt.

Jetzt frage ich mich allerdings was genau ihn daran hindert immer Kopfhörer zu benutzen, so wie es jeder normale Mensch tut, der dünne Wände zum Nachbarn hat, weiß dass es selbigen stört und trotzdem laut TV schauen oder Musik hören will.

Gibt es rechtliche Schritte, die ich einleiten kann? Mein Vermieter ist eine Schnarchnase und tut gar nichts oder wahrscheinlich erst nächstes Jahr...
Ein Lärmprotokoll habe ich von April bis Mai und vor ca. einer Woche habe ich wieder angefangen eins zu führen.
Ich meine mich zu erinnern, dass vermeidbarer Lärm, der keinem konkreten Zweck dient (sprich TV) auch außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten zu vermeiden bzw. auf Zimmerlautstärke zu reduzieren ist.
Ist da was dran?

Und wie stünden meine Chancen wenn ich - rein hypothetisch - durch die permanente Lärmbelästigung schwere Schlafstörungen und Depressionen bekommen hätte?

Schonmal danke für alle Antworten!

Recht, Lärmbelästigung, Nachbarn, Nachbarschaft, Ruhestörung, zimmerlautstaerke

Ist der Zusatz „solange der Vorrat reicht“ auf einem Schild bereits ein abgegebenes Angebot (Willenserklärung)oder nur eine Freizeichnungsklausel auf welche er?

Hallo zusammen, 

ich beschäftige mich momentan mit dem rechtlichen Zustandekommen eines Kaufvertrags (§433 BGB). In meinem Tutorium haben wir bereits über die dafür notwendigen Merkmale (Angebot & Annahme, subjektive & Objektive Erklärungstatbestände,…) geredet. 

Als mein Tutor dann folgendes Beispiel gebracht hat, kam mir eine Frage auf, die ich jetzt eigenständig beantworten soll. Bsp.: Bäckerin B wirbt auf einem Schild mit dem Angebot „3 Brötchen für 1€“, K möchte dieses „Angebot“ annehmen und legt 1€ auf die Theke (konkludentes Verhalten), worauf B ihm die Brötchen rüberreicht. Jedoch meinte mein Tutor dann, dass das Schild an sich noch gar kein Angebot sei, sondern das eigentliche Angebot von K (durch das Rüberreichen des Euros) komme und B dieses dann durch das Rüberreichen der Brötchentüte erst annimmt. 

Meine Frage an dem Punkt ist: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn auf dem Schild zusätzlich noch „solange der Vorrat reicht“ stehen würde? Wäre das Schild als solches dann als WE der Bäckerin und somit ein Angebot wahrzunehmen oder ist dies dann immer noch eine sog. Freizeichnungsklausel? 

Wäre cool wenn ihr da mehr wissen würdet als ich und das dann bestmöglich noch mit § iwie untermauern könntet.

Danke schon mal im Voraus!

Recht, Jurastudium, Kaufvertragsrecht, Willenserklärung

Mein Lehrer ignoriert meine antwortren darf er das?

Hallo, ich gehe in der 7ten auf ein Gymnasium und heute hatte ich französisch Unterricht wie normal jeden Mittwoch. Nachdem der Lehrer meinem besten Freund eine 6 gegeben hat weil der Lehrer ihm eine frage gestellt hat und mein Freund "Ich weiß es nicht" geantwortet hat. Darauf hin fragte der Lehrer "bist du zu faul zu lernen oder bist du dumm? " Mein Kumpel hat nichts gesagt und der Lehrer hat ihn mit einem Hass, den ich noch nie zuvor in Seinen Augen gesehen hatte für gute 30 Sekunden angestarrt und sagte "du bettelst ja förmlich darum. SECHS! " Und schrieb im Klassenbuch. Dann fragte der Lehrer die Klasse etwas ich meldete mich weil ich die antwort wusste und es als eine gute gelegenheit sah, meine mdl. Note zu verbessern. Der Lehrer nahm mich dran und ich sagte die falsche antwort er fing an mich zu beleidigen und mir sachen wie "Du bist Faul, du bist dumm du kannst nichts" an den kopf zu werfen. 2 Sekunden später fiel mir die richtige Antwort ein und Sprach ein bisschen lauter als seine Beleidigungen. Als er fertig mit dem beleidigen war wollte ich sichergehen, dass er auch meine richtige antwort gehört hat und habe es also nochmal LAUT und DEUTLICH gerufen. Er ignorierte mich und nahm stadtdessen jemand anderes dran dieser Schüler der vom Lehrer dran genommen wurde sagte GENAU das gleiche wie ich und der Lehrer sagte bei ihm "Sehr gut weiter so! " nach der Stunde ging ich zu ihm und fragte ihn weshalb er mich bzw. meine Antwort ignorierte. Daraufhin antwortete er:"weil ich deine angepisste Stimme nicht hören will" was sagt ihr dazu? Darf er das? Darf er auch einfach eine 6 an meinem Kumpel verteilen?

Schule, Freundschaft, Recht, Liebe und Beziehung

Fahrrad auf dem Gehweg oder Straße?

Hallo,

also ich war heute auf dem Rückweg nach Hause, und bin mit den Fahrrad auf den Gehweg gefahren, und dann würde ich von einem älteren Paar aufgehalten, da es halt nicht meine Fahrbereich ist. Und würde als "dumm", "gefährlich", "rücksichtslos" bezeichnet, und die meinten ich sollte mit den Autos fahren, und wenn sie mich ein zweites Mal so sehen, werde sie die Polizei rufen.

Soweit so klar.

Jetzt was zu mir: Ich mag es überhaupt nicht auf dem Gehweg zu fahren, da ich ständig angemeckert werde, ich klinge nicht (ich möchte nicht, das Menschen sich erschrecken), ich fahre wie eine Schnecke, wenn Menschen vor mit sind, da ich sie nicht stören möchte, und die Gehwege sind so rau. Aber dennoch nehme ich manchmal die Gehwege, da die Straßen eng sind. Aber klar kann immer noch da ein Fahrrad passen, wenn bloß daneben keine Autos geparkt wären, welche die Straße noch enger machen. Also muss ich immer eine leichte Kurve machen, da bei jeden 15 Meter ein Auto steht. Und ich merke bei engeren Straßen, da sind sogar die Autofahrer genervt sind.

Also ich habe das versucht den Paar zu erklären, dass ich sie verstehe, aber ich will diesen engen Weg nicht riskieren, aber sie hielten mich für dumm und waren ganz schön wütend. Als ich meinte meine Schwester ist schon einem hingefallen sein und ich innerhalb einer Woche angefahren wurde, meinte die Dame "Pech gehabt, wäre ich der Autofahrer würde ich zweimal anfahren. Wie kann man sooo dumm sein?"

Die Frage jetzt, hat der Paar meine Erklärung sind verstanden, da es der reinste Schund ist oder habe ich schon eine verständnisvolle Erklärung gegeben?

Also ich weiß, was die sagen wollte, aber zwischen einem fahrenden Auto und einem geparkten Auto bleibt für mich 0,5 m höchstens (da manche Auto sehr nah fahren)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. aufklären, denn ich traue mich jetzt nicht mehr raus zugehen mit den Fahrrad, da mein Verhalten ein unverständlicher Fehler ist und ich dumm sei. Und ich hoffe eine dritte Meinung könnte behilflich sein.

Sport, Fahrrad, Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Gesellschaft, Auto und Motorrad

Rotblitzer und Geschwindigkeit, gesondertes Fahrverbot?

Hallo zusammen,

Durch einen Momentversagen meinerseits bin ich vor 4 Tageb bei Rot geblitzt worden durch einen fest installierten Blitzer. Um so ärgerlicher da ich die Strecke zur Arbeit seit 10 Jahren fahre. Kann man nun auch nicht ändern,das Strafmaß mit 1.Punkt,einem Monat Fahrverbot und dem Bußgeld ist mir bekannt. Von einer Gefährdung kann keine Rede sein da die Kreuzung leer war,keine Autos und keine Fußgänger.

Immernoch im Gedanken an diesem Verstoß und wie ich am besten die 4 Wochen Fahrverbot überbrücken kann bin ich dann zu allem Überfluss gestern in einer 30er Straße mit ungefähr 38km/h,also ungefähr 36km/h nach Toleranz von einem mobilen Blitzer erwischt worden. Ich habe mich in Grund und Boden geschämt.

Ich wurde im Juni diesen Jahres mit 3km/h zu schnell geblitzt,außerorts.

Sprich dieses Jahr:

2x Verwarngeld der niedrigsten Stufe ohne punkte ohne Fahrverbot

1x Rotblitzer mit 1 Punkt und 1Monat Fahrverbot.

Die Meinungen im Netz dies bezüglich gehen sehr weit auseinander. Es geht um das Thema "Beharrlichkeit" das besagt das mehrere Verstöße in kurzen Zeiträumen zu einem gesonderten Fahrverbot führen können. Die Aussagen hierzu im Netz sind unterschiedlich, mal wird davon gesprochen das Vergehen über 26km/h für Beharrlichkeit herangezogen werden andere sind der Meinung das nur zwei gleiche Delikte in kurzer Zeit eine Beharrlichkeit ausmachen. Z.b. 2x Geschwindigkeit oder Abstabd etc.

Durch den Rotblitzer ist es meiner erster Punkt,hatte noch nie einen. Fahre auch in der Regel angemessen,war ein Momentversagen meiner seits mit dem Rotblitzer.

Muss ich hier schon mit einem gesonderten Fahrverbot rechnen wenn die Behörde mir hier Beharrlichkeit vorwirft oder kann man in diesem Fall nicht davon sprechen?

Lg

Geschwindigkeit, Recht, Blitzer, rotlichtverstoß, Auto und Motorrad

Selbstgebaute Lampe verkaufen (Privat)?

Hi,

ich fang mal ganz vorn an :) …Ich möchte gerne meine Kreativität und mein handwerkliches Geschick ausleben. Mir wurde schon sehr häufig von Freunden und Familie gesagt, dass meine Ideen wirklich gut sind und auch die Umsetzung sehr gut ist, daraufhin folgt meist ein „Warum verkaufst du es nicht?!“.

Insgeheim ist es auch schon seit Jahren mein Wunsch neben meinem Hauptjob was eigenes zu machen, aber irgendwie habe ich mich nie getraut, bis jetzt…ich möchte es jetzt angehen, aber hier wirds dann schwierig…

Ich stelle momentan nur etwas her, wenn Bedarf besteht, aber mein Kopf platzt vor Ideen. Darunter am häufigsten selbstgebaute Lampen, die zerbrechen mir aber was den Verkauf angeht, das Köpfchen. Bei Dekoartikeln wie Skulpturen besteht meines Erachtens überhaupt kein Problem.

Zurück zu den Lampen :) Ich würde sie gerne als Privat verkaufen, wenn ich sie gebaut habe und auch meinen Namen drauf setzen. Ich würde unter die Anzeigen auch schreiben „„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung“ (Quelle: mdr.de), „Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt/bleibt uneingeschränkt." (Quelle: mdr.de) und „Da Privatverkauf, keine Rücknahme und keine Garantie!“.

Trotz alledem werde ich die Produkte so sicher wie nur möglich machen, da ich auch, wenn ich keine Haftung gebe nicht möchte, dass irgenwas passiert. Dafür ist mein Gewissen viel zu groß! Zumal ich trotz Privatverkauf und Haftungsausschluss noch eine/n Elektriker/in drüber gucken lassen würde.

Jetzt meine Fragen:

Muss ich die Produkte dann trotzdem zertifizieren lassen?
Man sagte mir, dass ich damit aus allem raus wäre und rechtlich auf der sicheren Seite. Stimmt das? Ich halte es irgendwie für gefährliches Halbwissen und es erscheint mir auch irgendwie zu einfach.

Vielen Dank

verkaufen, Technik, Lampe, Elektrik, Recht, elektronikgeräte, Jura, Produkthaftung, selbstgemacht, Verkauf

Üble "falsche Verdächtigung" im Straßenverkehr - muss ich überhaupt was machen bzw WAS muß ich machen?

Ich fahre mit meinem Auto auf einer Straße und komme an eine Unfallstelle, wo ein Auto umgekippt ist und auf der Seite, auf der Straße liegt. Es ist mir ein Rätsel, warum dort noch kein Warndreieck aufgestellt ist, obwohl einige Autos bereits angehalten haben. Da das umgekippte Auto in einer Kurve liegt, halte ich an und stelle mein Warndreieck auf - um eine Massenkarambolage zu verhindern. Die Polizei wird gerufen, sie nimmt den Unfall auf und ich bin ca 1/2 Stunde noch am Unfallort. Dann fahre ich, weil es für mich nichts mehr zu tun gibt. Ich nehme mein Warndreieck wieder mit und verabschiede mich von der Polizei und vom Unfall-Fahrer, dem ich ja geholfen habe.

Und jetzt kommt der "dicke Hamner":

Plötzlich meldet sich die Polizei bei mir, als vom Unfall-Fahrer Beschuldigter! sei ich die Unfall-Verursacherin, und Fahrerflüchtige - weil ich meine Daten als mutmaßlicher Unfall-Verursacherin vor Ort nicht angegeben hätte.

Jedoch war ich keine! Unfallverursacherin.

... was ich der Polizei auch sofort aufgrund von Handy-Fotos zeigezeige und beweisen kann.

Ich bin sehr erstaunt, was die Polizei mir jedoch unterstellt und was sie konstruiert, was gar nicht möglich ist. Also ich bin schon sehr erstaunt.

Die Polizei sagt, ich brauche keine Aussage machen, was mich sehr irritiert, da ich ja unschuldig bin - und meine das halt auch unbedingt sagen zu müssen - was ich mündlich, taggleich getan habe.

Jetzt habe ich im Internet gelesen und mir ist auch gesagt worden, dass man bei der Polizei keine Aussage machen soll, dass jeder Rechtsanwalt streng davon abrät.

Die Polizei hat auch gesagt, dass ich keine Aussage machen muss, sondern nur beim Staatsanwalt. U N D: Daß ich für die Polizei zunächst noch keine! Beschuldigte bin, sondern daß sie das erst ermitteln muß und dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter gibt.

Diese falsche Beschuldigung belastet mich natürlich sehr. Ich hätte das lieber so schnell wie möglich vom Tisch, weil ich unschuldig bin, was ich der Polizei bereits auch wiederholt gesagt habe.

Und es wäre sicher dringend angesagt, dass ich eine "Gegen"-Anzeige gegen diese falsche Beschuldigung machen müsste.

Hier meine Fragen an die Community:

Wie soll ich in meiner speziellen Situation Vorgehen? - wie begründet?

1.) Fahrerflucht ist ein Straftatbestand, da greift keine Versicherung und auch sonst nix (keine Kosten-Hilfe vom Gericht). Das Schlimme ist meine spezielle Situation: Mein Einkommen ist unter der Armutsgrenze, d. h. ich kann nicht einfach so einen Anwalt für ca. €1000 - und mehr - beauftragen.

2.) Soll ich einen Anwalt für ca. €100 beauftragen und mir "nur Akteneinsicht !" bei der Polizei anfordern lassen? Akteneinsicht ist sehr wichtig!

3.) Oder soll ich warten mit all meiner Aktivität, bis sich der Staatsanwalt bei mir meldet? ... und dann! erst in meiner finanziell unmöglichen Situation einen Rechtsanwalt beauftragen?

Recht, Staatsanwaltschaft, Straßenverkehr, Unschuldig, falsche Verdächtigung, Auto und Motorrad

mobilcom-debitel Zusatz Pakete ohne Zustimmung gebucht ?

Sehr gehrte Community, ich bin stink sauer was diese Drecksverein angeht.

Meine Mutter wurde mit Alzheimer Demenz diagnostiziert und aktuell hat sie Pflegegradstufe 4. Mit anderen Worte ist sie nicht in der Lage das Handy zu halten und etwas damit zu machen. Leider jedoch ist das so das ich deswegen keinen Vertrag Kündigungen kann, jedoch hoffte ich das diese Unmenschen mir aus Kulanzgründen entgegenkommen, ...Fehlanzeige. Stattdessen habe sie mir 3 Zusatzpakete hinzugebucht ohne jegliche Zustimmung von mir.

Ich habe mich daraufhin an die Hotline gewendet, weil mir erst nach 3 Monaten aufgefallen das sich die Summer erhört hat.

Folgendes Dinge muss erwähnt werden:

  1. Die Karte war seit mehr als 6 Monaten von uns aus gesperrt aus Sicherheitsgründen
  2. Wir waren damals Finanziell nicht gut auf den Beinen und mussten alles was unnötig war kündigen (z.b. Netflix, amazon, etc.)
  3. Wir haben angerufen um den Vertrag zu kündigen, nicht mehr!

Nun wollen dir mir ernsthaft andrehen das ich bei einem Anruf zugestimmt habe die Zusatzpakete hin zuzubuchen und dies mir per SMS Bestätigt wurde. Natürlich kann besagte SMS nicht angekommen, da wie schon gesagt die Sim seit Monaten deaktiviert war.

Ich wiederhole: "Ich, der in Finanzielle im Not und extrem überlastet, nun soll Wissentlich 3 Pakete zugestimmt haben, für einen Vertrag den ich nicht nutzen kann, obwohl der Anruf zwecks der Kündigung getätigt wurde?"

Ich bin der Bevollmächtigte und aktuell ist meine Mutter nicht mehr in Deutschland sondern ist zurück in ihren Heimatland(Irak). Meine Frage ist was passieren würde wen ich diesen Drecksverein einfach nichts mehr überweise?

Werde ich in dem Fall zu Rechenschaft gezogen oder wird meine Mutter deswegen Probleme bekommen? Vertragsinhaber ist sie.

Wie schaut es aus mit einer Anzeige wegen Betruges, ich kann deutlich nachweisen das ich zu dieser Zeit überhaupt kein Interesse hatte und sie mich nicht mal kontaktieren konnten weil die Sim gesperrt war und noch ist.

Was ist mit der Fristlose Kündigung, hier wurde deutlich der Preis angehoben durch Pakete die hinzugebaucht wurden.

Zudem was ich überhaupt nicht verstehe war, wer den Vertrag verändert hat. Meine Mutter war schon damals Kunde bei denen, jedoch haben wir von heute auf Morgen einen Vertragsänderung bekommen mit einem neuen Handy. Zur dieser Zeit hatte meine Mutter schon Demenz und war nicht mehr zurechnungsfähig.

Vielen dank schon mal für ihre Mühe mir zu helfen.

Kündigung, Recht, Vertrag, Vollmacht, mobilcom-debitel

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