Darf ein Polizist privat sowas?
Folgende Sachlage die mich jetzt Mal interessiert:
Einer Person wurde ein Kartenmäppchen (Perso, Bankkarte, Kundenkarten...aber kein Bargeld darin) geklaut...
Betroffene Person hat es aber nach einigen Tagen wieder "gefunden" mit sämtlichem Inhalt.
Jetzt sagt betroffene Person,dass ein bekannter von ihr bei der Polizei arbeitet und dieser würde das Mäppchen nun nach Fingerabdrücken untersuchen um den "Dieb" zu ermitteln...
Ist sowas rechtens? Darf der Polizist das? Wird da etwas unternommen? Oder ist das Schwachsinn,weil das Mäppchen wieder aufgetaucht ist ?
5 Antworten
Jetzt sagt betroffene Person,dass ein bekannter von ihr bei der Polizei arbeitet und dieser würde..... egalwas.
Glaub nicht alles, was jemand erzählt, der redet Unfug.
Der Diebstahl hat ja statt gefunden, auch wenn der Täter keinen Gebrauch von den "Werten" gemacht hat. Es ist kein straffreier Rücktritt von der Tat. Und ja: wenn Anzeige erstattet wird, darf der Polizist Fingerabdrücke nehmen und mit der bestehenden Datei abgleichen. Fingerabdrücke von Verdächtigen werden nicht genommen, da Fingerabdrücke auch ohne Täterschaft auf das Mäppchen geraten können.
Sollte das Kartenmäppchen tatsächlich gestohlen worden sein, kann man selbstverständlich im nachhinein noch eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Das besagte Kartenmäppchen ist dann auch ein Beweismittel, was untersucht werden kann.
Ich habe vergessen hinzuzufügen,dass das Mäppchen dort wieder aufgetaucht ist,wo es verschwunden war. Also im selben Raum
Dann schließe ich mich den übrigen Meinungen hier an und sage dir ebenfalls, dass nicht immer alles stimmen muss, was man so hört.
Da noch nicht einmal eine Straftat im Ansatz erkennbar ist, werden auch sämtliche Ermittlungsansätze im Keim erstickt. Was der Herr Polizeibeamte da angeblich machen kann, ist das Benutzen von staatlichen Ermittlungseinrichtungen für private Zwecke. Das würde für ihn das Ende der Polizeikarriere bedeuten. Also Humbug die Geschichte.
Aus Diener schilderung lässt sich kein Diebstahl ableiten.
Die betroffene Person will aber,dass der Polizist das privat macht,ohne eine vorherige Anzeige!