Polizist bricht Schweigepflicht?
Hi,
Folgendes ist passiert:
Ich habe in ferner Vergangenheit Mist gebaut. Nun kam es dazu, dass ein Polizist bei einer Personenkontrolle einer Gruppe/ Befragung über deren Daten gefragt hat, ob einer der Personen nicht *mein Name* sei, denn der sei ja sowieso schon bekannt. Ich war nicht anwesend, wurde von den Betroffenen aber angeschrieben und gefragt, was ich denn schlimmes getan hätte.
Nun ist meine Frage, ob die Aussage, “der ist uns schon bekannt”, bereits einen Verstoß gegen die Schweigepflicht des Beamten ist.
Er handelt immerhin im Auftrag des Staates, bin ich dementsprechend nicht nicht in meinen Grundrechten (Allgemeines Persönlichkeitsrecht—> Schutz der persönlichen Ehre) verletzt?
LG und Danke im Voraus
Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass ich diese Frage aus reinem Interesse am Deutschen Rechtssystem stelle.
8 Antworten
Polizist bricht Schweigepflicht?
Ach - hat er denn eine?
Der von dir angebrachte Paragraph 37 des Beamtengesetzes regelt die Schweigepflicht bzgl des Dienstherrn.
Du bist - auch wenn du Steuern zahlst - nicht sein Dienstherr.
Dein Name ist auch kein Geheimnis. Das er und seine Zunft dich kennt, nicht seine Schuld.
Du kannst ihm deinen Strick leider nicht umlegen.
Gruß S.
Nein. Er hat weder Deine Ehre verletzt noch sonstiges.
Wenn du erst hier fragen musst ob deine Ehre verletzt wurde war es wohl nicht so schlimm.
Ich würde ja auch nicht meine Grundrechte geltend machen, die Frage ist aus reinem Interesse gestellt.
Im Grunde hat er nichts über dich preis gegeben. Es ist nicht verboten, deinen Namen zu nennen und zu sagen, dass er dich kennt. Was das mit deiner "Ehre" zu tun haben soll weiß ich auch nicht....
Das ist doch eben meine Frage:
Wurde meine Ehre in dem Sinne gebrochen, dass der Beamte den anderen Personen Informationen darüber gegeben hat, dass ich bereits polizeilich aufgefallen bin?
Um mein Problem näher zu bringen: einer der Personen ist mein Arbeitgeber
Das sehe ich, ehrlich gesagt, etwas anders….gerade, wenn das vor dem Arbeitgeber passiert ist…jeder wird nun spekulieren, was er denn angestellt hat…und natürlich wirft das ein schlechtes Licht auf ihn und im Zweifelsfall könnte es ihn seinen Job kosten ! Es kommt doch nicht selten mal vor, dass man im Leben mal eine Dummheit oder etwas Unüberlegtes gemacht hat…vielleicht hat er draus gelernt, seine Strafe bekommen und dann sollte man die Chance haben, es zukünftig besser zu machen. Wenn dann solche Anmerkungen kommen, kann das m.E. bereits Rufschädigung sein…die dürfen sich auch nicht alles erlauben. Wenn so eine Diskussion unter den Polizeikollegen aus einem wichtigen Grund stattfindet…ok…aber doch nicht vor jedem Hinz und Kunz…
Das ist so neutral formuliert, da wird nichts konkretes veröffentlicht.
Ahh, ok, verstanden. Vielen Dank