Was muss ich bei dieser Mahnung beachten?
Hallo zusammen,
ich hab ein Problem und zwar habe ich folgendes Schreiben von meiner Bank erhalten:
Titel: Girokonto 2. Mahnung
mit Schreiben vom 04.10.2021 informierten wir Sie über Ihre Kontoüberziehung.
Gleichzeitig baten wir Sie um Ausgleich bzw. um ein Gespräch mit Ihrem Kundenberater.
Bis heute haben Sie auf dieses Schreiben nicht reagiert. Wir bitten Sie, die Überziehung von
zur Zeit 79,13 EUR bis zum 04.11.2021 zurückzuführen. Sollten wir auch bis zu diesem Termin
keinen Zahlunqseingang feststellen können, müssen wir uns eine fristlose Kündigung unserer
Geschäftsbeziehung zu Ihnen vorbehalten. In diesem Fall müssten wir zur Geltendmachung
unserer Forderung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Für diese Mitteilung berechnen wir gemäß unserem Preisverzeichnis eine Gebühr in Höhe von
3,00 EUR, die wir Ihrem oben genannten Girokonto belasten werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Daten (gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO) über die
nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen Forderungen aus Vertragsverhältnissen
rechtkonform an die SCHUFA Holding AG in Wiesbaden übermitteln.
ich hab mit einer Frau von der Bank telefoniert, welche mir sagte nur das Konto auszugleichen. Ich habe aber trotzdem ein mulmiges Gefühl bei diesem Schreiben und Angst, dass ich bald einen gerichtlichen Beschluss erhalte. Hatte die Dame recht?? Zudem hab ich den ersten Brief gar nicht vorliegen gehabt…
2 Antworten
Bla bla. Deine Bank möchte den Kontoausgleich. Mach das zügig und denk an die drei € Mahngebühren. Sonst geht das zum Inkasso und das wird teuer. Außerdem ist dein Konto futsch. Eintrag in die Schufa. Viel Spass bei der Suche nach einem neuen Konto.
Der Kontoausgleich ist vor dem 04.11. bereits geschehen, da dürfte dann ja eigentlich nix mehr passieren. Mich macht dieses Schreiben nur ein bisschen verrückt und hab Angst, dass da trotzdem noch was kommt
Heute ist auch schon der 10.11.2021. Das zweite Schreiben müsstest du wohl schon spätestens vor ca. zwei Wochen bekommen haben, da du zu einer Handlung bis zum 4.11.2021 aufgefordert worden bist.
Dann wird deine Bank möglicherweise schon dem Gerichtsvollzieher Bescheid gegeben haben, die Forderung von 79,13 € einzutreiben. Mich wundert nur, dass eine derart geringe Kontoüberziehung eine solche bürokratische Aktion in Gang setzt.
Falls du ein Konto ohne Dispositionskredit hast, warum hast du den Minusstand nicht inzwischen beglichen?
Wenn dein Konto jetzt im Plusbereich ist, ist ja alles in Ordnung. Das Gehalt wird ja wohl vor dem 4.11.2021 eingegangen sein. Also hast du auch keinen negativen Schufa-Eintrag bekommen.
Gott sei Dank. Ich hatte richtig Angst. Danke für die Hilfe!
Bei mir wurde Ende Oktober Gehalt überwiesen, weswegen das Schreiben ja für mich dann nicht mehr zählt. Ich hab nur bis heute weiterhin ein komisches Gefühl bei diesem Schreiben..