Private Hochschule Vertrag Wiederrufen trotzdem Forderungen?
Ich habe mich in einer Privaten Hochschule eingeschrieben, die Mitarbeiterin im Bertungssgescpräch sagte mir 30 Tage Wiederrufsfrist im Vertrag steht jedoch 14 Tage. Ich habe wiederrufen nach ca. 25 Tagen, jetzt erhielt ich jedoch eine Mahnung. Telefonisch ist die Sachbearbeiterin nicht zu erreichen. Soll ich ihr eine Mail schreiben und was?
3 Antworten
Du kannst nicht widerrufen, da die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Es ist das relevant, was im Vertrag steht.
was zählt ist das, was im Vertrag steht. Demnach ist deine Widerspruchsfrist abgelaufen.
Du kannst zwar eine Mail schreiben, das wird dir aber nichts nutzen. Da hilft vermutlich nur zahlen und das nächste mal den Vertrag vor dem unterschreiben lesen.
Es zählt was im Vertrag steht.