Vodafone Vertrag trotz Wiederruf aktiv - hat jemand eine Idee, was ich nun tun kann?
Hallo ihr lieben, Ich habe im Oktober einen Vertrag bei Vodafone/Otelo abgeschlossen. Jedoch habe ich mich danach für einen anderen Vertrag entschieden u d innerhalb der 14 tägigen Wiederrufsfrist eine Email an die auf meinem Vertrag angegebene Adresse gesendet um von meinem Wiederrufsrecht Gebrauch zu machen. Ich habe - zur Sicherheit- ebenfalls über das Kontaktformular bei Vodafone noch einmal geschrieben, dass ich vom Wiederrufsrecht Gebrauch machen möchte, auch das innerhalb der Frist. Danach war ich im Urlaub. Jetzt sehe ich jedoch auf meinen Kontoauszügen, dass mir trotzdem Geld für den - nicht benutzten Vertrag- abgebucht wird. Hat jemand eine Idee, was ich nun tun kann? Oder muss ich jetzt tatsächlich 2 Jahre für den Vertrag zahlen bevor ich ihn kündigen kann? =/ Ich Danke euch schonmal im Vorfeld für eure Antworten
5 Antworten
habe ich mich danach für einen anderen Vertrag entschieden u d innerhalb der 14 tägigen Wiederrufsfrist
Das Widerrufsrecht gibt es nur im Fernabsatzgeschäft. Solltest Du den Vertrag also in einem Vodafone-Geschäft abgeschlossen haben, hast Du GAR KEIN Widerrufsrecht. Du kannst nur fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen.
sie werden deinen widerruf bestreiten, wenn du den nicht beweisen kannst
sie hatten dann keinen bekommen und der vertrag steht und du musst zahlen
du musst beweisen, dass du widerrufen hattest, nicht sie, dass du nicht widerrufen hattest
kannst du es nicht beweisen, hattest du nicht widerrufen
Kommt auf dein Vertrag an. Wenn das da so drin stand, das es geht und du das auch gekündigt hast (am besten den Zettel auch selbst hast) dann würde ich das Geld zurückziehen.
Die werden sich dann schon melden. Woraufhin ich denen sagen würde, das ich fristgerecht gekündigt hatte.
Hallo,
hat man deine Kündigung bestätigt ?.
Gruß
Hallo kicki9,
Sollte Dein Widerruf den Anforderungen an Frist und Form genügen, solltest Du sicherstellen, dass er Vodafone auch tatsächlich erreicht hat. Folgende Schritte empfehlen wir zum jetzigen Zeitpunkt:
- Kontakt zum Vodafone-Kundenservice aufnehmen
- Um Eingangsbestätigung Deines Widerrufs bitten
- Sollte Vodafone den fristgerechten Eingang Deines Widerrufs abstreiten, dann solltest Du einen weiteren Widerruf einreichen und den ursprünglichen Widerruf (der hoffentlich mit einem Datum versehen war) in Kopie mit Unterschrift beilegen.
- Ggf. Kontakt mit Deinem Mail-Anbieter aufnehmen und einen Versandnachweis Deines E-Mail-Widerrufs per Mail anfragen. Derartige Logs sind üblicherweise über Deinen Mailaccount verfügbar
Das Problem ist hierbei, dass Du nachweisen musst, Deinen Widerruf fristgerecht geltend gemacht zu haben. Deswegen raten wir üblicherweise zum postalischen Versand eines Widerrufs per Einschreiben.
Da es sich um eine Frage handelt, die in derselben Form öfter gestellt wird, wollen außerdem an dieser Stelle nochmal kurz zusammenfassen, welche Widerrufsmöglichkeiten Du bei Handyverträgen generell hast:
Bei Ladenkauf
Beim Ladenkauf hast Du -solange sich der Verkäufer seinerseits nichts zuschulden kommen lässt, das einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen würde- kein inklusives Rücktrittsrecht. Es sei denn, Mobilcom räumt Dir ein Widerrufsrecht ein. Dabei handelt es sich dann aber um eine freiwillige Vertragsleistung und nicht um einen generellen Rechtsanspruch.
Zwar hat es in der Vergangenheit Gerichtsurteile gegeben, nach denen auch ein Widerruf nach Kauf im Ladengeschäft möglich war, aber wenn Du nicht dezidiert den Rechtsweg beschreiten willst um einen Widerruf durchzusetzen, bleibt der Vertrag in jedem Fall weiterhin gültig.
Bei Onlinekauf
Wenn Du Deinen Vertrag online geschlossen hast, kannst Du Dich auf Dein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen berufen. Dann hast Du 14 Tage nach Abschluss des Vertrages Zeit, den Vertrag zu widerrufen (BGB § 312 d) – und musst das Handy zurückschicken!
Achtung: Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem Du über Dein Widerrufsrecht informiert worden bist. Vermutlich war das der Tag, an dem Du Deinen Vertrag unterschrieben hast oder den Bestell-Button im Internet geklickt hast. Überprüfe, welche Informationen Dir bei Vertragsabschluss zugegangen sind um ganz sicherzugehen, wann die Frist beginnt oder bereits begonnen hat.
Aber: Auch dieses Recht besteht nur, wenn Du den neuen Handyvertrag noch nicht nutzt. Wenn Du also von Mobilcom eine neue SIM-Karte bekommen hast, und diese bereits nutzt, ist Dein Widerrufsrecht bereits erloschen (§312d Abs. 3).
Wir hoffen, Dir damit geholfen zu haben und drücken Dir selbstverständlich die Daumen!
Viele Grüße
Dein Team von DeinHandy
wenn der Vertrag im Laden geschlossen wurde, brauchen die noch nicht mal den Widerruf bestreiten, weil es dann keinen GIBT