Kann mich jemand fürs Anhupen anzeigen?
Hi!
Ich hab seit knapp über einen Jahr meinen lang ersehnten Führerschein und war gestern auf dem Weg von der Schule nach Hause. Es war schon dunkel, aber gute Sichtverhältnisse. Nachdem ich aus der Stadt rausgefahren bin, ist jemand vor mir auf der Freilandstraße durchgehend zwischen 40 & 60 km/h gefahren. Auch ist er immer wieder weiter zur Mitte gekommen, dass es mir 20 Minuten schier unmöglich war die besagte Person zu überholen. Da ich, (ihr kennt das sicher alle bestimmt :D) im Stress und schon leicht aggressiv war und ich endlich die Möglichkeit hatte zu überholen, habe ich kurz vor Beenden des Überholvorgangs gehupt. Nachdem ich vor der Person gefahren bin, hat sie mir des Öfteren noch die Lichthupe gegeben und mich mit dem Fernlicht geblendet.
Jetzt würds mich interessieren, ob mich die Person dafür anzeigen kann, dass ich sie angehupt habe.. :D Danke für eure Antworten!
9 Antworten
Laut § 16 StVO ist es zulässig, außerhalb geschlossener Ortschaften vor dem Überholen zu hupen.
https://dejure.org/gesetze/StVO/16.html
Siehe auch § 5 Abs. 5 StVO:
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.
https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html
PS: Hupen, nachdem der Überholvorgang abgeschlossen ist, ist hingegen nicht zulässig. Mein Fehler, ich habe einen Teil der Frage überlesen.
Das Verhalten des Überholten ist mindestens genauso unzulässig. Zitat:
Nachdem ich vor der Person gefahren bin, hat sie mir des Öfteren noch die Lichthupe gegeben und mich mit dem Fernlicht geblendet.
Ja, stimmt. Das erlaubt es dem FS aber nicht ebenfalls unzulässig zu handeln ;-)
Mann kann alles, Erfolg hätte er sicherlich allein wegen dem Hupen nicht. Hupen ist ein Warnsignal, welches du richtig eingesetzt hast laut Bußgeldkatalog: „Die StVO schreibt vor, dass die Hupe nur eingesetzt werden darf, um auf eine Gefahr hinzuweisen oder bei einem Überholmanöver außerorts“
Ja, man kann alles anzeigen, es wird aber nichts dabei rauskommen, aber warum bist du dann vor der Person gefahren?
Wie gesagt, ich hatte totalen Zeitdruck und er ist die paar Minuten die er mir noch nachgefahren ist in die selbe Richtung wie ich gefahren… War dann eh schnell weg, hab den Innenspiegel einfach runtergeklappt, aber in dem Moment wars halt nervig
Anzeigen kann man nur Straftaten. Bei Hupen sehe ich das nicht.
Anzeigen kann er, wird er aber nicht
Es ist aber unzulässig nach dem Überholvorgang jemanden anzuhupen, um dem Überholten die Meinung über seinen Fahrstil mitzuteilen.